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#1
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| Guten Morgen, alle! Ich bin Meister und habe einen kleinen Betrieb. Zusätzlich habe ich für mein Betriebche den Lehrgang "Sicherheitsbeauftragten" besucht. Nun meine Frage: Mein Vater hat auch ein paar Aufträge in Süddeutschland (320 km von mir entfernt) die er zur Zeit so erledigt (Es sind kleine Aufträge, wie kleine Hecke schneiden, kleiner Strauch umsetzen). Sollten sich aber die Aufträge häufen und er meldet einen Gewerbe an, kann er mich auf 400€ einstellen und sich auch Meisterbetrieb nennen? Zu bedenken ist, dass mein Vater auch 65 ist, jetzt Rentner und nicht viel bekommt. Wie sieht es aus, bzw. allgemein aus? Es kann auch jemanden sein, der mich einstellen möchte, auf 400 €-Basis, nur um ausbilden zu wollen (im Gartenbaubetrieb muss man einen Meister haben, um auszubilden)... Ich denke da eigentlich eher an Baumfällarbeiten grösserer Kaliber. Ich habe mich nämlich darin spezialisiert und einen "grossen" Lehrgang besuche ich jetzt im Mai bis Juli, der mich berechtigt, gewaltige Bäume zu fällen... Es ist nur eine Idee... Über Antworten würde ich mich freuen (am besten bis morgen, weil ich dann nach Süddeutschland fahre für eine Woche und werde dort wohl keinen Internet haben). Dann könnte ich schon mit meinem Vater darüber reden... Ich wünsche Euch alles Gute bis dahin... Chocolat Chaud
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! |
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#2
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| Hallo, warum so umständlich. Du kannst doch selbst deinen Vater oder andere mit einem Minijob einstellen. Dann entfällt eine zusätzliche Gewerbeanmeldung. Dein Vater braucht dann auch keine zusätzliche teure Betriebshaftpflichtversicherung, sondern ist als Arbeitnehmer durch deine abgedeckt. Ich hoffe du hast eine solche, die in deinem Gewerbe (Baumfällen) existenziell wichtig ist. Insbesondere im Hinblick auf die Radiusklausel. Gruß Woko |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Woko für den nützlichen Beitrag: | ||
chocolat chaud (24.04.2009) | ||
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#3
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| Hallo! Danke WoKo! Ich wohne im Norden, in NRW, mein Vater im Saarland. Er ist Hobbygärtner und hat ab und zu Aufträge, die ich nicht übernehmen möchte. Ich habe aber mit meiner Mutter gesprochen und ihr gesagt, dass, wenn er es möchte sich, anmelden kann (Gewerbe) und kleine Gartenanlagen pflegen könnte. Dann kann er mich als Meister "einstellen" und könnte sich ebenfalls Meisterbetrieb nennen, ohne, dass ich da bin - sozusagen - versteckter Meisterbetrieb. Das hat mein damaliger Chef auch gemacht - sich einen Meister geholt und 3 Monaten später in der Probezeit rausgeschmissen. Dann war er Meisterbetrieb bis zu seiner Insolvenz-Anmeldung oder er hat es früher abgegeben. Als ich anfing, nannte es sich 2005 nicht Meisterbetrieb. Ich will geschäftlich nichts mit meinem Vater zu tun haben, nur ihm diese Möglichkeit geben, wenn sie erlaubt ist Wie sieht es denn aus?
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! Geändert von chocolat chaud (24.04.2009 um 11:46 Uhr) Grund: Grammatikfehlerchen |
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#4
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| Hallo Chocolat Chaud, ... ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht warum du deinen Vater nicht geringfügig einstellst und er, quasi als Angestellter in deinem Meisterbetrieb, besagte Aufträge abarbeitet. Das wäre doch der einfachster Weg. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo Chocolat Chaud, ich kann nachvollziehen, dass du wegen bürokratischer, rechtlicher und einiger steuerlich Aspekte die zweiter Variante bevorzugst. Aber gerade was das Letztere angeht, würde ich dir Raten, bei einem Steuerberater nachzufragen, welche Pros und Contras beide Modelle im Vergleich bieten. Was die grundsätzliche Bedingungserfüllung für einen Meisterbetrieb betrifft, wird die die HWK wohl besser helfen können. Anonsten ist eins in dem Fall, wenn du bei deinem Vater angestellt bist, klar: das ist ein Scheingeschäft und damit grundsätzlich nichtig. (Aber wo kein Kläger, da kein Richter). Das wäre jedenfalls meine Einschätzung, aber vielleicht habe ich ja auch Unrecht... grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |