Midijob+Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
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Midijob+Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

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  #1  
Alt 07.09.2008, 15:01
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Hallo,

von mir kommt jetzt ne ziemlich komplizierte Geschichte: ich fange ab Oktober mit meinem Studium an, welches nicht am Wohnort meiner Eltern liegt. Deswegen habe ich mir eine Wohnung an meinem Studienort gemietet (beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet). Hauptwohnsitz ist immer noch der bei meinen Eltern.
Ich bekomme kein Bafög und damit ich mein Studium finanzieren kann, hab ich mich um ein paar 400-Basis-Jobs beworben. Der Arbeitgeber, bei dem ich warhscheinlich anfangen werde, hat gemeint, dass es auch Sonderverträge für mich gibt, da ich ja kein Bafög bekomme. Bei diesem Arbeitsvertrag könnte ich mehr verdienen. Ich müsste statt den etwa 60 Stunden im Monat 25 % mehr arbeiten, würde aber auch 25% mehr verdienen, da mir der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen würde. Einziger Hacken: ich bekomme an Feiertagen dann keine Zuschläge (damit kann ich leben). Damit würde ich statt der 400 Euro 509 Euro verdienen.
Meine Frage jetzt: wie trägt der das in der Lohnsteuerkarte ein??

Hintergrund: da ich ja den Zweitwohnsitz am Studienplatz gemeldet habe, wo ich auch arbeiten werde, könnte ich diese Wohnung doch steuerlich absetzen. Das würde aber nur gehen, wenn ich mehr als nen Minijob auf 400-Basis habe. Oder irre ich mich da?

Geht das eigentlich?? Und was haltet ihr von so nem Vertrag? Mir würde das echt gut tun, weil ich ja nen Studienkredit aufnehme, und durch des mehr im Monat wird dieser kleiner, so dass ich mit weniger Schulden in mein Berufsleben starten kann.
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  #2  
Alt 07.09.2008, 15:29
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Dein Boss denkt da bestimmt an einen Midijob (400,01 € bis 800€). Auskünfte zu Midijobs erteilen die Krankenkassen. Mit einem Midijob erwirbst du Rentenanwartschaft und Anwartschaft auf ALG I.

Ob du bei deiner Steuererklärung eine doppelte Haushaltsführung geltend machen und Beträge absetzen kannst, sollte dir dein Steuerberater erklären.

Ich vermute aber, dass sich das Finanzamt eher den kleinen Finger abschneiden wird, als eine Entscheidung zu Gunsten eines Steuerzahlers zu treffen.
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  #3  
Alt 07.09.2008, 15:31
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Zitat:
Zweitwohnsitz am Studienplatz
Solltest du eine Zweitwohnungssteuer bezahlen, so prüfe, ob dir diese erlassen werden kann.
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  #4  
Alt 07.09.2008, 15:33
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Zitat:
Einziger Hacken: ich bekomme an Feiertagen dann keine Zuschläge (damit kann ich leben).
Das hängt aber nicht mit dem Midijob zusammen. Da hat dein Boss wohl EIGENE Vorstellungen verwirklicht .
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  #5  
Alt 07.09.2008, 16:38
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@nontestatum: ich weiß, dass das net mit dem Job an sich zusammenhängt, sondern mit seinen eigenen Vorstellungen. Hab jetzt aber auch rausgefunden, dass man als Student bis zu 7664 Euro im Jahr verdienen darf, ohne Steuer zahlen zu müssen. Gilt dies auch, wenn die 7664 Euro von einem einzigen Job kommen? In dem Falle wäre ich ja benachteiligt, weil ja der Feiertagszuschlag wegfällt.
Und wegen der Zweitwohnsitzsteuer: zahle da nichts in der Stadt, in der ich studiere.


Und noch was: hab da mal von Werbungskosten gelesen, die steuerlich geltend gemacht werden können, weil man eine Zweitwohnung hat und da dann was wegen dem ganzen Fahren bekommt. Dies bekommt man aber nur 3 Jahre erstattet. Weiß da wer, was ich meine und kann mir dazu Infos geben?
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  #6  
Alt 07.09.2008, 18:45
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