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#1
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| Hallo. Ich wollt mich mal erkundigen ob folgendes zulässig ist. Es soll einfach mal eine Diskussion über das Thema sein, keine Rechtsberatung. Deswegen habe ich im Text auch überall "man" statt "ich" geschrieben. Eine Leiharbeiterfirma, die Elektriker und technisches Personal vermittelt lädt zu einem Vorstellungsgespräch ein, nachdem man sich nach Aufforderung des Arbeitsamtes dort telefonisch gemeldet hat. Beim Vorstellungsgespräch wurde eine Bewerberkarte erstellt, die Unterlagen wurden kopiert, und alles in einer Akte einsortiert. Danach schaute die Leihfirma nach einer möglichen Einsatzstelle. Man sollte auch relativ kurzfristig anfangen zu arbeiten. (Dienstag solls los gehen) Das Werkzeug, die Arbeitskleidung und Schutzausrüstung kann man von der Leihfirma bekommen. Die Firma möchte das Zeug aber nicht einfach zur Verfügung stellen, sondern sie bieten es nur zum Kauf bzw Mietkauf an. Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Handschuhe, Eine Hand voll Ohrenstöpsel und Helm sollten einmalig 100 Euro kosten und gehen sofort in das Eigentum des Mitarbeiters über. Die Arbeitskleidung ist sofort bar zu bezahlen oder sie wird mit dem ersten Lohn verrechnet. Der Werkzeugkoffer im Wert von 600 Euro sollte monatlich 50 Euro kosten, nach 12 Monaten Miete geht er in das Eigentum des Mitarbeiters über. Im Falle einer Kündigung vor Ablauf der 12 Monate kann der Werkzeugkoffer durch Zahlung der restlichen Raten auf einmal, käuflich erworben werden. Alternativ kann der Koffer auch zurückgegeben werden, man bekommt dann jedoch nicht mehr sein bereits bezahltes Geld zurück, da man den Koffer dann quasi für die Zeit normal gemietet hat. Die 50 Euro für den Mietkauf werden monatlich vom Lohn einbehalten. Der Mitarbeiter erhält eine Bescheinigung, die dazu verwendet werden kann, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen, ausserdem könnte man, wenn man Arbeitslos ist, beim Arbeitsamt einen Zuschuss beantragen. Man ist nicht verpflichtet, das Werkzeug und die Arbeitskleidung von der Firma zu nehmen. Man wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um ein Angebot handelt. Es stehe jedem frei, sich die Sachen auch selbst zu beschaffen. Allerdings wäre es für die Ausübung der Arbeit unbedingt notwendig, die Sachen bei Arbeitsbeginn dann auch zu haben. Was ist von sowas zu halten? Ist das zulässig? Kann eine Firma die Sachen Kostenpflichtig anbieten oder muss sie alles was man für die Arbeit braucht kostenlos zur Verfügung stellen? Mfg |
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#2
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| Zitat:
Vielleicht dann auch noch die Internetnutzung für die Recherche mancher Sachen. So zum Beispiel eines unserer Programme im Büro was wir nutzen. Das alleine kostet schon pro Lizenz 250 Euro. Und wir haben ca. 5-8 programme mit denen wir arbeiten. Wenn ich das alleine bezahlen sollte, hätte ich von meinem Hungerlohne gar nichts mehr und könnte, dafür dass ich arbeiten gehe, noch drauf zahlen. Also meiner Meinung nach, alles was der AG an Arbeitsmitteln haben will / muss, soll er auch kostenlos zur verfügung stellen. Ich kenne mich da rechtlich zwar nicht aus, aber so sagt es mir mein Bauchgefühl. |
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#3
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| Achja, hier noch der Inhalt des Arbeitskleidungspaketes und des Koffers, um vielleicht mal eine Werteinschätzung zu bekommen, also ob das Zeug ehr überteuert oder günstig ist: Paket Arbeitskleidung: 2x Arbeitshose 5x T-Shirt, bedruckt mit Logo der Leihfirma 1x Arbeitsjacke, mit kleinem Logo auf der Bust und einem großen auf dem Rücken 1 Paar Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen 1 Paar normale Arbeitshandschuhe 1 Paar Handschuhe mit Gumminoppen zum Kabelziehen 1 Helm eine Hand voll Ohrenstöpsel Werkzeugkoffer: 1x Koffer 9-teiliger Schraubendrehersatz (3x PZ, 4x Schlitz, 2x Torx) 1 Kasten mit Ratsche und Aufsätzen 1 Maulschlüsselsatz 1 Sechskant Steckschlüsselsatz 1 Bitsatz mit etwa 30 verschiendenen Biteinsätzen 1 Bithalter-Schraubendreher 1 Seitenschneider 1 Elektronikseitenschneider 1 Kombizange 1 Flachzange 1 Wasserrohrzange 1 HSS Bohrersatz 3-10mm für Metall und Kunststoff, 6,8,10 mm Steinbohrer 1 kleine Handsäge 2 kleine Feilen 1 kleine Stahlbürste 1 Hammer 1 Pinsel zum Entfernen von Spänen o.ä 1 LSA Auflegewerkzeug 1 Messer 1 Abmantelmesser 1 Aderendhülsenzange 0,5-6mm² 1 Kabelschuhquetschzange bis 6mm² 1 automatische Abisolierzange bis 6mm² 1 Spannungsprüfer-Schraubendreher 1 zweipoliger Spannungsprüfer mit Durchgangstester 1 Gliedermaßstab 1 Rollmaß 5m 1 kleine Wasserwaage 1 kleiner Handlötkolen 1 kleine LED Taschenlampe mit Batterien Ein Satz Verbrauchsmaterial: 1 Bund Kabelbinder 3 Baubleistifte 1 Eddingstift 3 Rollen Isolierband 1 Elektroniklot, 10g 1 kleiner Sortimentskasten mit Inhalt: 1 Riegel Lüsterklemmen, Einige Dosenklemmen, 1 Beutel mit verschiedenen Aderendhülsen, 1 Beutel mit verschiedenen Quetschkabelschuhen Das Werkzeug ist von verschiedenen Herstellern, Hauptsächlich Würth und einige Noname Werkzeuge. Grüße |
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#4
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| Zitat:
die vermitteln ja nur Elektriker, Handwerker und so, im technischen Bereich, Baustelle, Produktion, Reparatur usw. Die richtig teuren Werkzeuge und Maschinen stehen ja über den Entleihbetrieb zur Verfügung, hier gehts mehr um das "persönliche" Werkzeug, das jeder Handwerker am Mann haben sollte. Grüße |
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#5
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| also beurteilen kann ich das nicht, aber schau doch mal auf der seite von würth nach. die haben meines wissens nach auch nen online shop wo man ungefähr dann abschätzen kann, was das alles kostet. aber da stellt sich mir die frage. Beispiel Lüsterklemmen. Wenn dieser eine Riegel aufgebraucht ist, was ist dann mit neuen? Zahlt der AG oder der AN die dann??? |
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#6
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| Zitat:
Wollte damit nur verdeutlichen dass es für mich ein unding ist, benötigte/ geforderte berufsmittel nicht kostenlos zur verfügung zu stellen. |
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#7
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| Zitat:
Wenn ich den Job aber ablehne, weil ich das Werkzeug nicht kaufen will, gibt vielleicht noch ne Sperrfrist vom Arbeitsamt. Deswegen interessiert mich das. Grüße |
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#8
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| hmmh, da kenn ich mich auch nicht aus, aber rein vom bauchgefühl her mal wieder, meines erachtens nach, könnte das ohne sperrfrist einhergehen... aber genau weiss ich es nicht, daher keine garantie. aber ich denke, wenn es ein grund ist, die stelle abzulehnen sollte man vor der arge nicht mit dem argument " ich will das nicht kaufen" argumentieren, sondern eher sich der aussage " ich kann mir das nicht leisten" annehmen. Vielleicht aber übernimmt ja in deinem fall dann auch die Arge das ganze. |
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#9
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| Laut Aussage der Firma kann man mit der Bescheinigung die man bekommt, einen Zuschuss von der Arge beantragen und das Werkzeug auch steuerlich absetzen. Aber ob die das gelten lassen, wenn ich sage, das kann ich mir nicht leisten, ist noch so eine Frage. Ich müsste ja nicht sofort bar bezahlen, sondern es würde vom Lohn abgezogen werden. Die Arbeitskleidung in einer Rate vom ersten Lohn, das Werkzeug in 12 Monatsraten durch den Mietkauf. Naja, hab euch ja mal die Liste abgeschrieben und bei einigen Sachen noch die Größe oder weitere Infos dran geschrieben. Vielleicht kann ja einer von euch einschätzen, ob die Angebote wenigstens ihr Geld wert sind, oder ob sie überteuert sind. Falls ich absage, müsste ich das morgen machen. Morgen soll ich ja zur Vertragsunterzeichnung da hin, dann bekomme ich meine Einsatzmeldung und am Dienstag soll es schon los gehen. Dann müsste ich morgen auch das Zeug von der Firma kaufen. Mir das Zeug selber zusamen zu bestellen oder in verschiedenen Geschäften zusammen zu kaufen werd ich zeitlich nicht mehr schaffen, und soviel Geld hab ich grad sowieso nicht zur Hand. Grüße |
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#10
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| dann würd ich wenn es zeitlich passt, morgen vor vertragsunterzeichnung nochmals zum amt hin und das im vorfeld mit denen abklären ob die die kosten dann auch übernehmen. bzw. die dann da fragen ob das so rechtens ist, was die machen... ich kanns mir nicht vorstellen.. |
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