Mit Existengründerzuschuss zweite Firma gründen?
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Mit Existengründerzuschuss zweite Firma gründen?

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  #1  
Alt 09.02.2009, 21:13
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Standard Mit Existengründerzuschuss zweite Firma gründen?


Hallo erstmal,

mein Anliegen ist Folgendes: Ich erhalte z.Zt. Existenzgründerzuschuss für ein Dienstleistungsgewerbe (Einzelunternehmen). Nun möchte ich zusammen mit einer anderen Person ein zweites Gewerbe anmelden, in einer ganz anderen Branche. Dazu wollen wir eine GbR gründen. Weiß jemand, ob dies möglich ist oder bekomme ich da irgendwelche Schwierigkeiten? Ich meine, ich benötige ja für das zweite Gewerbe keine Zuschüsse und will da auch nix beantragen. Es soll sozusagen später mal als zweites Standbein fungieren.

Vielen Dank im voraus.
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  #2  
Alt 10.02.2009, 07:28
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Standard Willkommen, concilla!

Es gibt die sog. "Dienstleistungsfreiheit". Demnach kannst du -zig weitere Firmen gründen, und sei' es als zweites Standbein.

Was mußt du jedoch tun:

Du brauchst eine 2. Betriebsnummer, mußt die Ergänzung dem Fiskus melden und mußt einen weiteren Gewerbeantrag stellen.
Mit dem Konstrukt einer "GBR" solltest du vorsichtig sein- unabhängig, ob ihr euch als Partner heute wohlgesonnen seid. Das kann ganz schnell mal anders kommen ...

M.l.G.!

soisrecht2
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Concilla (10.02.2009)

  #3  
Alt 10.02.2009, 07:48
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Danke für Deine Antwort. Ja, das weiß ich, dass man normalerweise so viele Firmen anmelden kann, wie man will, wenn man das alles ordnungsgemäß mit Finanzamt usw. macht. Mir ging es um die Sache mit dem Existenzgründerzuschuss. Dass die Agentur für Arbeit dann nicht irgendwelche Probleme macht und vielleicht sagt: "Hallo, Sie haben ein Gewerbe angemeldet, auf das Sie Zuschuss erhalten und sie können kein zweites, anderes anmelden." Aus welchem Grund auch immer.
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  #4  
Alt 10.02.2009, 10:22
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Standard Gruß von ZI nach BZ!

Denke mal, du warst auf H4. Angenommen es ist so. Dann solltest du auf den Kornmarkt zum "Amt f. Arbeit u. Soziales" gehen, und mal vorsichtig nachfragen.

So weit ich weiß, steht man derartigen Existenzgründern offen gegenüber. Allerdings ist mir unklar, ob eine sog. "Zweitgründung", wenn schon einmal der Zuschuss beantragt und gezahlt worden ist, noch förderwürdig ist.
Könnte auch sein, dass das eine sog. "Ermessensentscheidung" ist.

Versuch's einfach mal und berichte.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #5  
Alt 10.02.2009, 11:32
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Nein, ich war nicht auf H4. Ich war einen Monat arbeitslos gemeldet und von da an erhielt ich den Existenzgründerzuschuss.

Aber ich weiß nicht, ob wir bisschen aneinander vorbeireden. Die Sache, wofür ich den Existenzgründerzuschuss bekomme, bei der bleibt alles wie es ist. Mein Haupterwerb sozusagen. Für die zweite Sache, die als GbR gegründet werden soll, möchte und will ich keine Förderung beantragen oder sonst was. Sie fungiert später mal (hoffe ich zumindest ) als zweites Standbein.

Ich habe heute Vormittag mal bei der Servicenummer der Agentur für Arbeit angerufen und nachgefragt. Die Dame wusste auch erst mal gar nicht richtig, was ich will. Dann meinte sie, dass es vollkommen uninteressant für die Agentur und den Zuschuss wäre, wenn es sich um eine andere, zweite Sache handelt. Dafür würde ich aber auch keinen Zuschuss bekommen, was ich ja auch gar nicht will.

Na hoffentlich stimmt das auch alles so Mehr als nachfragen bei der Agentur kann ich ja nicht.
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  #6  
Alt 11.02.2009, 08:15
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Standard Aha ...!

So gehörtest du also zum sog. "Rechtskreis SGB III". Da sieht's natürlich anders aus. Kleiner Tipp von mir:

Leider geht es nicht anders, als über die "hoteline" der Arbeitsagentur tel. nachzufragen. Das ist ganz einfach Vorsatz ...
Dass man dir dort nicht schlüssig antworten kann, ist )leider) normal.

Dann sollte dich dein Weg sofort direkt auf die Neusalzaerstr. führen. Erst dort wirst du evtl. Erfolg zu einer verbindlichen Auskunft haben.

Vielleicht ist die IHK in BZ noch eine Lösung.

M.l.G.!

soisrecht2
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