| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, vielleicht kann mir jemand nen tip geben, ob wir vor Gericht Chancen hätten. Mein Freund ist Zimmermann auf der Walz. War jetzt über eine deutsche Firma in Schweden arbeiten. Wandergesellen schließen meist nie Arbeitsverträge ab, wenn sie in Zimmerein arbeiten. Es wurde mündlich ein Lohn von 12€/h abgemacht. Er hat immer nur "klekkerweise" Geld bekommen. Jetzt hat sich schon eine ganze Menge Geld angesammelt, nur zahlt der Chef nicht. Was sagt ihr dazu? Vielen Dank Flocke |
|
#2
| ||||
| ||||
| Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Wenn Dein Freund für eine deutsche Firma in Schweden tätig war und er bereits Zahlungen erhalten hat, sicher auch Sozialabgaben etc. geflossen sind, belegt dies die Beschäftigung. Das Problem bei mündlich geschlossenen Verträgen ist die Beweissicherung. Insofern habe ich das von Dir vorgetragenen Problem Deines Freundes so verstanden, zu beweisen, dass ein Stundenlohn von 12 € vereinbart wurde. Die Frage ist, ist dies ein üblicher Lohn, evtl. wie hoch ist der Tariflohn und inwieweit läßt sich aus den bereits geflossenen Zahlungen der zu Grunde liegende Stundenlohn errechnen. Das alles sollte Dein Freund klären und hierzu auch noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. LG |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zahlung einfach eingestellt - darf die Arge das? | Monday | ALG II/Hartz IV | 4 | 05.08.2009 10:31 |
| Muss man dem Arbeitsamt den Arbeitsvertrag vorzeigen??? | Serena | ALG II/Hartz IV | 2 | 03.05.2009 16:16 |
| Schlussformel bei befristetem Arbeitsvertrag | kleines | Arbeitszeugnisse | 4 | 17.12.2008 08:21 |
| Arbeitsvertrag - mündlich | Ella | Arbeitsverträge | 1 | 15.07.2008 15:24 |