Muss der AG die feiertage bezahlen?
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Muss der AG die feiertage bezahlen?

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  #1  
Alt 14.04.2010, 14:22
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Standard Muss der AG die feiertage bezahlen?


Mich würde mal interessieren, ob der Ag verpflichtet ist, die Feiertage zu zahlen.
Eine Bekannte hat mir erzählt, dass sie in ihrer (privaten) Firma keinen Feiertag bezahlt bekommt!! Sie müßte die Stunden (z.b Himmelfahrt) einarbeiten oder bekommt dann halt weniger Geld.

Was ist denn rechtens??

Danke
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  #2  
Alt 14.04.2010, 14:54
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Standard Arbeitsentgelt für Feiertage

Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) heißt es dazu:

Zitat:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Zutreffend dürfte also demnach Absatz 1 sein, so dass der Arbeitgeber diese Tage bezahlen müsste, ohne dass die Stunden vor- oder nachgearbeitet werden müssen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (14.04.2010 um 16:11 Uhr)
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  #3  
Alt 14.04.2010, 14:58
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danke, das ging ja fix
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