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#1
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| Hallo mein Bruder arbeitet in der privaten Pflege, er ist eigentlich gelernter Koch und wird dementsprechend schlecht in diesem Job bezahlt. Nun meint er, gehört zu haben, dass wenn man 5 Jahre in diesem Job gearbeitet (Pflege) hat, den Facharbeiterstatus zuerkannt bekommt. Kann mir jemand dazu was schreiben, ich selbst habe das noch nie gehört. Wenn, vielleicht auch mit entsprechendem Gesetz. Danke schon mal im Vorfeld monique |
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#2
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| Gemeint ist damit wahrscheinlich die Möglichkeit, auch ohne Berufsausbildung ("Lehre") einen Berufsabschlus mittels Prüfung vor der IHK zu erwerben. Auskunft hierzu erteilt die örtliche Industrie- und Handelskammer. Rechtsgrundlage ist der § 45 BBiG. Im übrigen sollte geprüft werden, was der Tarifvertrag zur Eingruppierung sagt (Gewerkschaft).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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