Nach Beendigung Arbeitsverhältnis: Ab wann Zeugnisanspruch?
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Nach Beendigung Arbeitsverhältnis: Ab wann Zeugnisanspruch?

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  #1  
Alt 25.04.2010, 16:40
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Cool Nach Beendigung Arbeitsverhältnis: Ab wann Zeugnisanspruch?


Hallo zusammen,

ich habe meine Stelle zum 31.03.2010 gekündigt und um ein qualifiziertes Zeugnis gebeten. Mir wurde es bis zum 19.04.2010 angekündigt, bislang ist aber nichts passiert .

Nun meine Frage an euch: Ab wann sollte ich einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn ich mein Zeugnis nicht bekomme. In naher Zukunft oder hat der Arbeitgeber ein Recht so lange zu warten.

Eine Ex-Kollegin wartet seit einem Jahr auf ihr Zeugnis und hat bislang nur einen fehlerhaften Entwurf erhalten.

Ich benötige es vor allem als Nachweis für die Anmeldung des Steuerberater-Examens!

Ich würde mich über ein Feedback sehr freuen
Vielen Dank

Gruß Silke
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  #2  
Alt 25.04.2010, 17:06
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Silke,

... das klingt mal wieder nach einem Arbeitgeber der garnicht befähigt ist ein fachgerecht und in gängiger Schreibweise erstelltes Zeugnis zu verfassen.

Auch in deinem Fall kann ich nur anraten das Gespräch mit dem entsprechenden Entscheider zu suchen und ihm anzubieten dass du selbst einen extern erstellten Entwurf einreichst, in Fällen wie dem Deinen stellt es meist kein Problem dar eine diesbezügliche Zusage zu erhalten.

Sollte dir tatsächlich die Möglichkeit hierzu eingeräumt werden dann nutze diese Chance zu deinem Vorteil und kontaktiere einen auf das Verfassen von Arbeitszeugnissen spezialisierten Ghostwriter... er kann dir ein fachgerecht und in gängiger Schreibweise erstelltes, der vorgegebenen Wertung eindeutig entsprechendes, deiner beruflichen Zukunft dienliches Zeugnis verfassen. Das kostet dann zwar ein paar €, aber du bist damit auf der sicheren Seite.

Wenn du möchtest kannst auch du dich in diesem Zusammenhang gerne direkt, per E-Mail mit mir in Verbindung setzen, du kannst dich aber natürlich auch anderweitig umsehen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 25.04.2010, 18:06
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Schlumpf_Silke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Abend,

einen Entwurf hatte mein Ex-Arbeitgeber seit Anfang März vorliegen. Soweit auch alles berücksichtigt etc. Jedoch bislang trotzdem nichts passiert. Nun zu meiner wichtigsten Frage aber: Ab wann sollte ich einen RA einschalten damit zum einen nichts verjährt und zum anderen ich an mein versprochenes Zeugnis komme??

Gruß Silke
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  #4  
Alt 29.04.2010, 11:01
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Eine genau Frist gibt es nicht. Wenn das Zeugnis rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt wurde, sollte es normal am letzten Arbeitstag ausgehändigt werden. Wenn nicht, dann ist i.d.R. eine zweiwöchige Frist für die Erstellung eines Zeugnisses ausreichend. Wenn der Arbeitgeber überhaupt nicht reagiert, dann lege einen eigenen Entwurf vor (was du wohl schon getan hast) oder dränge schriftlich mit einer Frist auf Aushändigung. Bringt auch das nix, dann klage es ein.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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