Nebenjob als Privater Arbeitsvermittler
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Nebenjob als Privater Arbeitsvermittler

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  #1  
Alt 14.08.2007, 18:25
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Limakologe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nebenjob als Privater Arbeitsvermittler


hallöle..
ich bin in einem festen beschäftigungsverhältnis und im personalwesen einer firma tätig.Nun habe ich vor mich teilselbstständig zu machen mit erlaubniss meines chefs.ich will ein nebengewerbe als privater AV anmelden.
ist es rechtens wenn ich Arbeitslose in die eigene Firma vermittel?ich bin doch mit der firma wirtschaftlich irgendwo verflochten. wie sieht es dann mit der Vermittlungsgebühr aus?in gesetzestexten und auf der arbeitsagenturseite kann ich nüscht finden.
danke für eure antworten
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  #2  
Alt 15.08.2007, 12:19
Benutzerbild von soisrecht2
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hey!

Nee nee, Limakologe- so einfach ist es nicht! Erst recht nicht "Nebenerwerb"!
Eine Bindung an den ehem. Chef- vielleicht noch ZA- ist rechtlich bedenklich.
Mit deiner Darstellung, dass "du mit dem Arbeitgeber weder wirtschaftlich noch personell verflochten sein darfst" liegst du richtig.

Es ist bekannt, dass PAV den "kurzen Dienstweg" zur Vermittlung von Arbeitslosen beschreiten, indem nur in ZAF "vermittelt" wird.

Und da sind wir beim Punkt "VGS" (Vermittlungsgutschein):
Wie willst du dein Geld verdienen, wenn im Wesen der ZA liegt, "nicht in längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren"?

Um die rechtlichen Voraussetzungen für PAV zur Inanspruchnahme der VGS zu recherchieren hier ein Tipp:

Sozialgesetzbuch.de

Hier gelten für PAV die §§ 241g SGB III, § 16 SGB II (ALG II) und ganz wichtig § 296 SGB III. Privatrechtlich gilt der § 652 ff BGB (Maklerrecht).

Hoffe, dir die Augen geöffnet zu haben.

M.f.G.!

soisrecht2
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