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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Vor fünf Monaten habe ich mein Arbeitsverhältnis in Deutschland gekündigt und bin dann in die Schweiz gegangen. Ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet und habe einen Monat lang keinerlei Einnahmen oder Unterstützungen erhalten. Dann bin ich ein neues Arbeitsverhältnis in der Schweiz eingegangen und habe mich nicht gleich krankenversichert. Nun fordert meine alte, deutsche Krankenkasse die Versicherungsbeiträge rückwürkend seit dem Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis jetzt (privat). Fragen: Ist das rechtens? War hier in der Schweiz beim zahnarzt, muß meine Versicherung die kosten, oder einen teil davon übernehmen? hatte schon mal wer so eine situation oder weiß darüber bescheid, wäre sehr dankbar für hilfe oder tips!!! Vielen Dank |
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#2
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| Konkret kann ich die Frage nicht beantworten, ist wohl auch eher eine Sache für KV-Experten. Aber vielleicht helfen dir diese Links weiter: Schweiz - Arbeiten Bundesministerium für Gesundheit - Gesundheitsreform ----> Gesundheitsreform ----> Bürgertelefon Bundesministerium für Gesundheit - Bürgertelefone Auf jeden Fall sieht es so aus, dass es seit dem 1.4.2007 in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht (Gesundheitsreform) gibt und man die KV-Beiträge nicht mehr einsparen kann. Wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in form von Nachversicherungsbeiträgen kann. Wie nun die Einzelheiten ab Grenzübertritt aussehen, müsste ein Experte dir sagen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Hallöchen zugezogener Eidgenosse ^^ Ich habe bis vor ein paar Monaten auch einige Jahre in der Schweiz gelebt und bin jeden Tag für meine Ausbildung nach Deutschland gependelt. Ich war in der Zeit natürlich noch in Deutschland krankenversichert. Die Kosten, die ich dort von den Ärzten in Rechnung gestellt bekommen habe, habe ich nie versucht einzureichen, weil mir meine Krankenkasse das telefonisch schon so gut wie abegelehnt hat. Die Dame war zwar freundlich und hat mir, wahrscheinlich um mich freundlich auch wieder los zu werden, den Tipp gegeben die Rechnungen, die ich bekommen habe einfach einzuschicken mit der Bitte um Beihilfe bzw. Übernahme. So war es zumindest, als ich meine Arbeitsstelle in Deutschland hatte. Als ich dann in der Schweiz gelebt und auch gearbeitet habe, sah das alles schon wieder ein bisschen anders aus.. Neben dem Selbstbehalt musst du meistens in Vorkasse treten. Ich musste auch nach Aufbrauchen des Selbstbehalts 30% von jeder Rechnung selbst tragen.... Da lob ich mir doch die deutsche Krankenkasse, obwohl ich vermute, dass wir auch nicht mehr allzuweit von sowas entfernt sind. ^^ Du bist in der Schweiz beim Zahnarzt gewesen und hast eine schweizer Krankenversicherung? Da habe ich mich nämlich auch mal informiert und das gefunden: Zahnbehandlungen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Es besteht die Möglichkeit, privat eine Zahnpflegeversicherung abzuschliessen. Aufgrund des hohen Preises wird diese Möglichkeit jedoch nur selten genutzt. Die meisten Zahnarztkosten werden dementsprechend von den Patienten direkt aus der eigenen Tasche bezahlt. Nicht sehr erfreulich... aber ich würde auch bei deiner Krankenversicherung mal nachfragen. Dann weisst du es mit Sicherheit. ![]() Liebe Grüssle in die Schweiz! *seuftz* *CH vermiss* ^^ Geändert von Samsas (01.08.2008 um 13:11 Uhr) Grund: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten XD |
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#4
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| Kann mich Samsas nur anschliessen! In der Schweiz hat man bei Krankenversicherungen immer einen Selbstbehalt. Selbst wenn die Arztrechnung den Selbstbehalt übersteigt, muss man noch einen Prozentsatz der Rechnung bezahlen. Hängt vom Tarif ab. Ist ähnlich wie bei den deutschen Privatversicherten. Nur ist in der Schweiz nicht immer die Zahnbehandlung in den Tarif integriert. Da muss man genau vergleichen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abschliessen. Zur ersten Frage kann ich leider nicht sagen, da ich Sie nicht verstanden habe. Die deutsche Privatkrankenkasse hat die "Versichertenbeiträge" von Dir zurückgefordert nachdem du arbeitslos warst? Bitte erklär das nochmal genauer! Lieben Gruss MrNiceGuy77 |
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#5
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| Hallo dennissmart, ich unterstelle, dass du deinen Wohnsitz mit Beginn der Beschäftigung in die Schweiz verlagert hast. Damit unterliegst du nicht mehr der Versicherungspflicht n. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Hoffentlich kannst du den Auslandsumzug durch Ummeldung nachweisen. Ist das nicht der Fall, dann tritt die obige Versicherungspflicht nur dann ein, wenn kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung in Krankheitsfall besteht. Hast du in der Schweiz eine Grundsicherung oder einen sonstigen KV-Schutz? Wenn nicht, und dein Wohnort ist weiterhin Deutschland, wird es schwierig. Spreche einfach mit deiner KK. Lass dir einen rechtbehelfsfähigen Bescheid geben und lege Widerspruch ein. Dann müssen sich Fachleute der KK und die Selbstverwaltung und nicht nur Sachbearbeiter mit der Frage befassen. Gruß Woko |
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