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#1
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| Hallo, habe derzeit noch einen befristeten Vertrag bis knapp Ende Juni. Nun ist es so, dass ich noch 2 Wochen Urlaubsanspruch habe, welche ich für die letzten 2 Wochen vorgesehen habe. Nun steht ein neuer Vertrag bei einem neuem Arbeitgeber wahrscheinlich bevor. Wie verhalte ich mich wenn der AG fragt, ob ich auch früher anfangen könnte? (Also vor dem 1. Juli) Angenommen der alte AG wäre mit dem früherem ausscheiden, da ich ja eh nur noch dann Urlaub habe, einverstanden. Kann ich dem neuem AG ruhig sagen, dass ich lieber erst zum 1. Juli anfangen würde, da noch ein Urlaub geplant und eine Reise gebucht ist? Oder wäre das garnicht gut? Ich würde diese 2 Wochen schon noch gerne Urlaub haben, da man sich so endlich mal entspannen kann, und dann mit neuen Kräften in den neuen Job starten kann. In der 6 monatigen Probezeit will ich ja dann schließlich auch keinen Urlaub nehmen. |
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#2
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| würde ich das meinem neuen AG sagen. Nur wenn er absolut auf einen früheren Arbeitsbeginn besteht, würde ich ihm diesen Gefallen auch tun. Sag ruhig, dass die Urlaubsreise schon gebucht ist und eine Reiserücktrittsversicherung nicht vorhanden ist. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Alles klar, dann werd ich das so sagen. War mir halt nur nicht sicher, obs gut ankommt, wenn man gerne noch seinen Resturlaub nehmen möchte und daher dann nicht schon früher dort anfängt. |
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