Neuer Job neues Glück???
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Neuer Job neues Glück???

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 27.11.2008, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 13
Bedankte sich: 4
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Sam84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Neuer Job neues Glück???


Hallo Freunde,

so habe die frage schon mal gestelle aber keine antwort bekommen, und zwar geht es darum das in in einer Firma bi nwo ich Persönlich unglücklich bin, Einarbeitung hat so nie statt gefunden ( deshalb mache ich auch so gut wie nix) Naja ist auch latte jetzt.

Meine Frage ist, wie sieht es aus wenn ich vom AG gekündigt werde
Soll ich das ins Anschreiben einfügen oder Lebenslauf??
Also würde nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen, Dann würde der Vertrag aus Betrieblichen Gründen nicht verlängert. War von Juli bis Oktober Arbeitslos.

Kann ich sowas verschweige
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 27.11.2008, 22:14
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.344
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Sam,

... vielleicht möchtest du deine Frage neu formulieren, ich zumindest habe keine Ahnung wie ich dir helfen könnte!?!

Wolf


Zitat:
Zitat von Sam84 Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,

so habe die frage schon mal gestelle aber keine antwort bekommen, und zwar geht es darum das in in einer Firma bi nwo ich Persönlich unglücklich bin, Einarbeitung hat so nie statt gefunden ( deshalb mache ich auch so gut wie nix) Naja ist auch latte jetzt.

Meine Frage ist, wie sieht es aus wenn ich vom AG gekündigt werde
Soll ich das ins Anschreiben einfügen oder Lebenslauf??
Also würde nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen, Dann würde der Vertrag aus Betrieblichen Gründen nicht verlängert. War von Juli bis Oktober Arbeitslos.

Kann ich sowas verschweige
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 27.11.2008, 23:14
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Sam!

Keine Antworten bekommen? Hast Du doch -> hier!
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mal was NEUES an Experten! Vorstellung neuer Firma per Brief Mueller-Mueller Karriere & Job 1 18.04.2009 23:48
Als Selbstständiger ALGII beziehen und Förderung einen neues Gewerbes möglich? startup09 ALG II/Hartz IV 0 18.02.2009 17:36
Ein neuer zum Neuen Jahr William1982 Mitgliedervorstellung 2 04.01.2008 00:13
Pro Stelle neues Anschreiben? Epiphanie Bewerbung allgemein 3 09.10.2007 20:04
Alte Debitoren und Kreditoren bei neues ALG2-bezug maars ALG II/Hartz IV 2 11.06.2007 16:00


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.