| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, meine Freundin bekommt aufgrund meines Gehalts kein ALGII (mein Gehalt liegt bei 2000€). Nun hat sie ein Job angenommen bei dem sie Netto 297€ verdient. Nun zu meiner Frage. Die nette(!!!) Dame auf der Arbeitsagentur hat gesagt, dass sie die Krankenversicherung selber tragen muss!? Soviel ich weiß bezahlt ihr neuer Arbeitgeber doch trotz allem Sozialversicherungbeiträge und somit auch KK, RV, etc... Stimmt das so, oder muss sie sich nun Freiwillig versichern? Hoffe auf eine schnelle Antwort!!!! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das sind Pauschalbeträge die der AG zahlt,bei einem 400€ Job ist sie nicht Krankenversichert,sie muss sich selber Freiwillig Versichern,..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
|
#3
| |||
| |||
| na super...wir wohnen seit letzten mai zusammen und sie ist auch in der gemeinsamen wohnung bzw. gemeinde gemeldet. um sie nun also wieder zu versichern bleibt nur der Schritt sie frewillig zu versichern, oder sie in die Familienversicherung zu übernehmen, richtig? (sie ist 23jahre!) fällt das nicht auf wenn sie ständig wohnortswechsel durchführt? auch ist noch die frage ob sie sich bei der Arbeitsagentur abmelden soll? ALGII bekommt sie eh nicht!? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Bei einem Minijob (bis 400€) wird übrigens auch keine Anwartschaft auf ALG I erzeugt. Daher sollte man prüfen, ob der Minijob in einen Midijob (401€ bis 800€) umgewandelt werden kann. Der Midijob wäre dann sozialversicherungspflichtig, ohne den Arbeitgeber wirklich mehr zu belasten. Deine Freundin kann sich nur bis 23 familienversichern, ab 23 muss sie sich selber versichern. Bitte keine Beitragsrückstände auflaufen lassen, diese sind pures Gift! Es besteht Krankenversicherungspflicht! Deine Freundin möge sich bitte sofort mit ihrer Krankenversicherung in verbindung setzen und die Angelegenheit klären. Du selber könntest bei deiner Krankenversicherung nachfragen, ob eine Lebensgefährtin bei dir mit versichert wäre. Das machen einige wenige Krankenversicherer. Fragen kostet nix ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| ||||
| ||||
| Abmeldung bei der Agentur für Arbeit: Deine Freundin könnte sich theoretisch von der Arbeitsuche abmelden, würde dann aber auch keine Bewerbungskostenbeihilfe mehr bekommen und könnte vermutlich auch keine Förderung bei Arbeitsaufnahme erhalten. Vermittlungsvorschläge bekäme sie auch nicht mehr, ob das nun eine Tragödie wäre, sei dahingestellt ... Sie sollte auch klären, ob Sie dann einer dreimonatigen Sperrfrist unterliegt, bis sie sich wieder arbeitsuchend melden kann.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 400€ Basis vs. Teilzeitbeschäftigung | 50914 | Karriere & Job | 7 | 01.03.2010 12:51 |
| 400€ + Mehrarbeit-Krankenversichern? | Krabbe83 | Mini-Jobs | 4 | 02.10.2009 16:57 |
| Wie viele 400€ Jobs erlaubt? | Moni | Mini-Jobs | 1 | 13.12.2008 09:49 |
| Arbeitszeit und Aufgaben bei einem 400€ Job | Miseria | Mini-Jobs | 3 | 26.10.2008 02:11 |
| 400€ Job, Hartz4 und Nebengewerbe? | missocean | Existenzgründung allgemein | 3 | 18.01.2007 08:03 |