nicht krankenversichert bei Job unter 400€?
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nicht krankenversichert bei Job unter 400€?

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  #1  
Alt 06.04.2009, 08:20
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dj-kerr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard nicht krankenversichert bei Job unter 400€?


Hallo,

meine Freundin bekommt aufgrund meines Gehalts kein ALGII (mein Gehalt liegt bei 2000€). Nun hat sie ein Job angenommen bei dem sie Netto 297€ verdient.

Nun zu meiner Frage. Die nette(!!!) Dame auf der Arbeitsagentur hat gesagt, dass sie die Krankenversicherung selber tragen muss!? Soviel ich weiß bezahlt ihr neuer Arbeitgeber doch trotz allem Sozialversicherungbeiträge und somit auch KK, RV, etc...

Stimmt das so, oder muss sie sich nun Freiwillig versichern?

Hoffe auf eine schnelle Antwort!!!!
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  #2  
Alt 06.04.2009, 08:28
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das sind Pauschalbeträge die der AG zahlt,bei einem 400€ Job ist sie nicht Krankenversichert,sie muss sich selber Freiwillig Versichern,..
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  #3  
Alt 06.04.2009, 08:40
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dj-kerr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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na super...wir wohnen seit letzten mai zusammen und sie ist auch in der gemeinsamen wohnung bzw. gemeinde gemeldet.

um sie nun also wieder zu versichern bleibt nur der Schritt sie frewillig zu versichern, oder sie in die Familienversicherung zu übernehmen, richtig? (sie ist 23jahre!)

fällt das nicht auf wenn sie ständig wohnortswechsel durchführt?

auch ist noch die frage ob sie sich bei der Arbeitsagentur abmelden soll? ALGII bekommt sie eh nicht!?
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  #4  
Alt 06.04.2009, 19:52
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Bei einem Minijob (bis 400€) wird übrigens auch keine Anwartschaft auf ALG I erzeugt. Daher sollte man prüfen, ob der Minijob in einen Midijob (401€ bis 800€) umgewandelt werden kann. Der Midijob wäre dann sozialversicherungspflichtig, ohne den Arbeitgeber wirklich mehr zu belasten.

Deine Freundin kann sich nur bis 23 familienversichern, ab 23 muss sie sich selber versichern.

Bitte keine Beitragsrückstände auflaufen lassen, diese sind pures Gift!
Es besteht Krankenversicherungspflicht!

Deine Freundin möge sich bitte sofort mit ihrer Krankenversicherung in verbindung setzen und die Angelegenheit klären.

Du selber könntest bei deiner Krankenversicherung nachfragen, ob eine Lebensgefährtin bei dir mit versichert wäre. Das machen einige wenige Krankenversicherer. Fragen kostet nix ...
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  #5  
Alt 06.04.2009, 19:58
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Abmeldung bei der Agentur für Arbeit:

Deine Freundin könnte sich theoretisch von der Arbeitsuche abmelden, würde dann aber auch keine Bewerbungskostenbeihilfe mehr bekommen und könnte vermutlich auch keine Förderung bei Arbeitsaufnahme erhalten. Vermittlungsvorschläge bekäme sie auch nicht mehr, ob das nun eine Tragödie wäre, sei dahingestellt ...

Sie sollte auch klären, ob Sie dann einer dreimonatigen Sperrfrist unterliegt, bis sie sich wieder arbeitsuchend melden kann.
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