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Alt 01.04.2010, 11:22
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Guten Tag!
Kurz vor Ostern habe ich eine Frage!

Ich bin seit 1.1.10 nicht mehr krankenversichert. Ich habe einen 400,00-€-Job gefunden und bin relativ glücklich. Ich kriege 10,00 € die Std, muss somit nur 40 Std arbeiten. Wenn ich mehr arbeite und das ist der Fall, komme ich auf mehr. Ich bin allerdings erst seit 3 Wochen in der Firma.

Wenn ich 400,01 € verdienen würde, wäre ich krankenversichert, weil ich dann in diesem Fall in die Gleitzone rutschen würde. Wäre mir persönlich lieb, denn ich habe mir die Hand gebrochen und es heilt mittlerweile von selber und kann nicht zum Arzt.

Ich kriege keine soziale Leistungen, denn meine Freundin, bei der ich wohne, verdient viel zu viel. Meine Ansprüche auf ALG1 sind verjährt und H4 bekomme ich nicht. Es sei denn, ich suche mir eine Wohnung, dann kommt es aber bei meinem Sachbearbeiter nicht gut an.

Mein Problem ist, dass, wenn ich H4-empfange, kann ich vermutlich im Herbst den Lehrgang nicht besuchen obwohl die Anmeldung im März eingereicht wurde. Ich warte täglich auf eine Bestätigung.
Der Lehrgang dauert 6 Monaten, und ich wäre immer im Block 2 Wochen weg, in etwa (im Dez findet nur 1 Woche statt).

Das würde allerdings dem neuen Arbeitgeber nicht gefallen, wenn ich auf Vollzeit arbeiten würde... und direkt alle 2 Wochen weg wäre. Er würde mich wohl sofort wieder wegschicken.

Der Lehrgang ist für mich wirklich sehr wichtig.

Nun wieder zu der Versicherung und meine eigentliche Frage.

Ich habe meine alte Versicherung angerufen, ob ich mich versichern kann, also von meine 400-€-Job bezahlen könnte. Die Frau meinte, dass machen grundsätzlich keine Versicherung. Ich weiss, dass ich viel bezahlen müsste.
Und mein Chef ist zu geizig mich auf 400,01 € anzumelden, weil er dann mehr Sozialabgabe hätte wegen mir und ich traue mir auch nicht das "Maul" aufzumachen. Ich habe gar keine Selbstwertgefühle, keinen Respekt vor mir selber. Ich lebe in ständiger Angst sogar den 400-€-Job zu verlieren, weil ich immer glaube, dass ich schlecht arbeite, auch wenn ich gut arbeite, fühle ich mich miserabel. Und von einem Meistertitel zum 400-€-Job muntert mich nicht gerade grossartig auf.

So, nun wieder zum eigentlichen Thema. Ich habe mehrere Versicherungen angerufen und eine davon sagte mir, dass ich die Beiträge rückwirkend für die fehlende Monaten zahlen müsste. Nehmen wir mal an, ich bin bis Mai 2011 nicht versichert (in Mai wäre die Prüfung für den Lehrgang) und ich finde 2011 einen Job. Muss dann mein zukünftiger Arbeit die Beiträge von 1.1.2010 bis 01.05.2011 bezahlen und ich natürlich auch meinen Anteil?
Da kann ich gleich ein paar Monaten umsonst arbeiten.

Ich will auch deswegen keine Wohnung suchen, weil ich sie zur Zeit nicht bezahlen kann mit meinem 400-€-Job (ich habe 6000 € Schulden und will sie abbezahlen.) 2 Rechnungen habe ich schon abbezahlt, mein Auto verkauft, einen Mopedche gekauft, damit ich wenigstens mich bewegen kann und zur Arbeit kommen kann. Ja und wenn ich tatsächlich es schaffen würde, eine Wohnung zu bekommen und die Miete am Anfang bezahlen kann bis ich H4 erhalte, dann stört mich noch der Faktor, dass ich dann dem H4-Sachbearbeiter unterstellt bin und ich den Lehrgang möglicherweise nicht besuchen kann, weil ich dann dem Markt nicht zur Verfügung stehe.

Ich bete, dass ich die Stelle bei der Stadt bekomme... *positive Gedanken send*

Also wie lang muss man die Versicherung rückwirkend bezahlen?
__________________
Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall!
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  #2  
Alt 02.04.2010, 00:44
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In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, du musst Beiträge bezahlen. Zahlst du diese nicht, verlierst du deinen Krankenversicherungsschutz und musst dennoch die Beiträge nachzahlen.

Sind Beitragsrückstände entstanden, verlierst du den Krankenversicherungsschutz auch bei laufenden Beitragszahlungen, bis der letzte Cent Beitragsschulden bezahlt sind.

Ausnahme: beziehst du ALG II, geniesst du vollen Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen.

Bei einem Minijob kannst du dich selber krankenversichern, wie hoch die Beiträge bei einem Minijob sind, müsstest du erfragen.


Zitat:
Ich habe meine alte Versicherung angerufen, ob ich mich versichern kann, also von meine 400-€-Job bezahlen könnte. Die Frau meinte, dass machen grundsätzlich keine Versicherung.
Diese Aussage ist so falsch.


Zitat:
Und mein Chef ist zu geizig mich auf 400,01 € anzumelden, weil er dann mehr Sozialabgabe hätte wegen mir
Das ist nicht richtig. Dein Boss müsste sogar ein paar Cent sparen!



Zitat:
und eine davon sagte mir, dass ich die Beiträge rückwirkend für die fehlende Monaten zahlen müsste. Nehmen wir mal an, ich bin bis Mai 2011 nicht versichert (in Mai wäre die Prüfung für den Lehrgang) und ich finde 2011 einen Job. Muss dann mein zukünftiger Arbeit die Beiträge von 1.1.2010 bis 01.05.2011 bezahlen und ich natürlich auch meinen Anteil?
Dein zukünftiger Arbeitgeber hat mit den angefallenen Krankenversicherungsbeiträgen nichts zu tun. Diese zahlst du!

Bei einer Person ohne Einkommen beträgt der Monatliche Beitrag ca. 160€.



Zitat:
Ich will auch deswegen keine Wohnung suchen, weil ich sie zur Zeit nicht bezahlen kann mit meinem 400-€-Job (ich habe 6000 € Schulden und will sie abbezahlen.) 2 Rechnungen habe ich schon abbezahlt, mein Auto verkauft, einen Mopedche gekauft, damit ich wenigstens mich bewegen kann und zur Arbeit kommen kann. Ja und wenn ich tatsächlich es schaffen würde, eine Wohnung zu bekommen und die Miete am Anfang bezahlen kann bis ich H4 erhalte, dann stört mich noch der Faktor, dass ich dann dem H4-Sachbearbeiter unterstellt bin und ich den Lehrgang möglicherweise nicht besuchen kann, weil ich dann dem Markt nicht zur Verfügung stehe.

Wenn du über 25 bist, kannst du dir in Absprache mit der Arge/Jobcenter eine eigene "angemesene" Wohnung suchen und nach Kostenübernahmebewilligung anmieten. Weder deine Eltern noch deine Freundin sind verpflichtet, für dich aufzukommen.

Allerdings bist du dann dem SGB II unterworfen und musst den damit verbundenen Pflichten nachkommen.

Wenn du dann einen Lehrgang absolvieren möchtest, musst du dich aus ALG II abmelden. Wie du diese Lehrgangszeit dann finanzierst (Krankenversicherung!) , wäre deine Angelegenheit. Bafög?



Wenn du dir die Hand gebrochen hast, ist eine ärztliche Versorgung unbedingt erforderlich, alleine schon im Hinblick auf eine falsche Bruchheilung.

Bitte deine Freundin, dir die Krankenkasse zu zahlen oder beantrage unverzüglich ALG II und gehe erforderlichenfalls in ein Obdachlosenasyl (Aufhebung der Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II).


Ich bin kein Arzt, aber ich kann dir 100%ig versprechen, dass eine Handverletzung, die nicht fachmännisch behandelt wird, dich dein Leben lang begleiten wird und dich noch teuer zu stehen kommt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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chocolat chaud (11.04.2010)

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