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#1
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| Hallo Leute, kann es sein das die Arbeitsvermittlung nur noch über private AV abgewickelt wird. Wenn ich auf die Seiten vom Arbeitsamt und meine Stadt.de schaue ,da kann ein übel werden. Nur noch priv.AV.,jedenfalls im Raum 15711. Meine Erfahrungen mit den Privaten beschreibe ich mal kurz so. Ich bewerbe mich und dann höre ich nichts mehr von denen(nicht alle). Und hast du keinen Vermittlungsgutschein dann wollen die noch 2000,00 Euro haben, das kann doch nicht war sein. Viele liebe Grüße der hsrico |
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#2
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| Ist ne Stange Geld, aber nachdem was wohl alles abgezogen wird, bleibt wahrscheinlich auch nicht so viel übrig. Meine Tante hatte gute Erfahrungen mit Arbeitsvermittlern, liegt wohl daran, wer was von seiner Tätigkeit versteht. |
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#3
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| Wenn du keinen Vermittlungsgutschein hast, vermute ich mal, dass du in Arbeit bist und einen neuen Job suchst. Ansonsten steht die nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit ein Vermittlungsgutschein zu. Du musst beim PAV erst mal deine ganzen Daten hinterlassen und dann wird er für dichtätig. Das Geld bekommt er glaubig nur, wenn er dich vermittelt hat. Frag doch mal persönlich bei "soisrecht2" an.Er kann dir bestimmt viele Antworten geben.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| Ich kann nur raten alle die Finger von privaten Arbeitsvermittlern zu lassen. Hier in Oberhausen gibt es "xxxxxxxxxxxx" von der Firma Lettau. Die Arbeiten hauptsächlich mit irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen zusammen und vermitteln zu einen Hungerslohn. Wenn man dann solch einen Job annimmt hat man die totale Arschkarte gezogen. Das Arbeitsamt freut sich das man einen Vertrag unterzeichnet hat, egal wo, denen Interessiert es nicht. Dann Versuch mal aus den Vertrag herauszukommen, ohne eine Sperre in Kauf zu nehmen. Geändert von admin (25.05.2008 um 20:26 Uhr) |
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#5
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hi habe auch mal eine frage,kennt sich jemand mit der *** aus?? Und welche erfahrung habt Ihr gemacht?? LG aus Duisburg Geändert von Ratgeberin (27.05.2008 um 11:23 Uhr) |
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#6
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| Hey Hey, ganz schlechte Erfahrung gemacht. Die meisten Arbeiten mir irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen zusammen. Die private Arbeitsvermittlung kann sich das Geld über den Vermittlungsgutschein in die Tasche stecken und man wird nur für einen Hungerlohn irgendwo abgespeist. Wenn man dann ein paar Stellen ablehnt bei der private Arbeitsvermittlung bauen diese Druck auf, die wollen ja schließlich Kohle verdienen. Bevor ich mich bei solch einer Firma noch vorstelle, würde ich lieber Hartz IV Empfänger bleiben.Ich habe durch eigen Initiative einen guten Job bekommen. Die meisten privaten Arbeitsvermittler sind in meinen Augen Verbrecher. Ich möchte aber nicht alle in einen Topf rein packen, es werden sicherlich auch Vernünftige dabei sein. Ich kann dir eine sagen wo man sich ohne bedenken bewerben kann. Zeitarbeit START (man wird dort nach Tariflohn bezahlt, weil die Staatlich sind). An solch eine Zeitarbeitsfirma wirst du niemals von einer privaten Arbeitsvermittlung vermittelt werden. Du mußt dich auch mal fragen, warum die privaten Arbeitsvermittler Stellen in Hülle und Fülle anbieten können und das Arbeitsamt nicht. Die private Arbeitsvermittlung in meinen ersten Beitrag würde ich meiden. Ich frage mich warum solche Firmen noch weiter machen dürfen. GEORG Geändert von Georg (25.05.2008 um 17:05 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Georg für den nützlichen Beitrag: | ||
hsvrico (26.05.2008) | ||
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#7
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| Hallo!!! Zuerst muss ich mich mal outen als private Arbeitsvermittlerin!!! So nun zu der Problematik: Natürlich ist es einfach für eine PAV mit Zeitarbeitsfirmen zusammen zuarbeiten denn diese haben immer jobs! Aber wenn man (wie ich) sich einen Namen als PAV machen möchte, nicht indem ich viele Geschäftskontakte habe sondern weil ich Kunden habe die zufrieden mit Ihrer Arbeit sind und deshalb nicht nocheinmal kommen müssen! Klar verdien ich mein Geld mit den VGS aber ich z.B. biete meinen Kunden auch den Selbstzahler an.... das wären 25% vom 2.en Bruttolohn, natürlich lebe ich nicht davon und weder meine Kollegin noch mein Gehalt steckt darin aber ich habe "Werbung" gemacht und jemanden geholfen!!! Das sollte noch an erster Stelle stehen!!! Denn wenn ich nur VGS nehm muss ich mit der Gefahr laufen viele Hilfsarbeiter zu bekommen (sorry das wird nur Zeitarbeit, also lernt was!!!!). Doch wenn ich jemanden habe der noch arbeiten ist und sich verbessern möchte kann ich Ihn einen guten Job anbieten!!! Natürlich gibt es mehr als genug schwarze Schafe unter uns, zb. 50% vom Bruttolohn oder bis hin zu 2000 € und sogar Beratungsgeld.... Da sollte man sich vorher informieren bevor man einen Vermittlungsvertrag unterzeichnet. Denn erst wenn ich einen Arbeitssuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt habe werden meine Bemühungen mit Geld belohnt!!! Ich handhabe auch so, dass mein Bewerber nicht jede von mir angebotene Stelle nehmen muss denn bei mir hat jeder ein freies Entscheidungsrecht wo er Arbeiten möchte !!! Ich hoffe ein wenig den PAV ins gute Licht gerückt zu haben!!! LG |
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#8
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| ...(sorry das wird nur Zeitarbeit, also lernt was!!!!)... ZITAT Für mich klingt das eher wie Hohn! Ich habe einen Gesellenbrief. Der bringt mir aber nichts, weil ich Berufsunfähig bin. Also somit Ungelernt. Aber ich habe ein 7jährige Praxis in einem anderen Beruf. Somit hätte ich in der Zeitarbeit mindestens die "Entgeldgruppe 2". Wird aber trotzdem nicht gezahlt. Sondern nur "Entgeldgruppe M". Das niedrigste. Obwohl man bewiesen hat, dass man weit aus mehr drauf hat und mehr kann, bekommt man nicht mehr Geld, dass einem zusteht. Macht aber mehr als man muss nur um nicht entlassen zu werden. Wenn ZAF Tarif angegeben wird, dann sollen sie sich auch dran halten. Das Argument, dass es nur eine Aushilfsstelle ist, kann nicht ziehen. Das gleiche habe ich auch im erlernten Beruf erlebt. Trotz Gesellenbrief nur "Entgeldgruppe M". Das ist ein schlechter Witz!!! cowboy70 |
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#9
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| Ich möchte das nicht meinen als Hohn!!! Auf gar keinen Fall, ich komm selbst auch aus der Arbeitslosigkeit und weis leider wie es ist unter "Wert" verkauft zu werden!!! Die Regelung bei ZAV ist: M= ungelernt , 1= ungelernt aber bereits schonmal diesen Bereich gearbeitet , 2= gelernt aber keine Berufserfahrung.... Grad meine jungen Bewerber die die Chance noch haben sollten es nutzen eine Ausbildung zu machen (diese werden nun noch mehr vom A-Amt gefördert!) Ich habe nun auch bereits Fälle gehabt in den ich Call Center Agents für einen ZAV suchte und diese mir nicht abgenommen wurden weil Sie Überqualifiziert waren! Man muss sich auf jeden fall richtig vorbereiten und mit Der ZAV abklären welche Tarife SIe zahlen und welche Lohngruppe auf einen passt. Denn ich steck ungern eine Kauffrau im Einzelhandel in eine Kassiererinnen tätigkeit. Jedoch ist da bei mir ja noch die Entscheidungsfreiheit, indem, sich der Kunde dieses selbst aussuchen kann. Aber um mal auf dem Punkt zukommen: klar gibt es Einzelfälle indem man selbst nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann aber überwiegend sollte man in seinem Beruf bleiben da man sonst immer hilfsarbeiter bleiben wird ohne Berufsausbildung. Als Tip zum schluss: Wenn man lange genug in einen Beruf ohne Abschluss gearbeitet hat (das doppelte der üblichen Ausbildungszeit) kann man eine Externe Prüfung bei der IHK / HWK machen und ist dann Gelernt!!! lg |
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