Private Arbeitsvermittlung droht mit Anwalt
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Private Arbeitsvermittlung droht mit Anwalt

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  #1  
Alt 02.07.2010, 07:46
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Guten Morgen

habe da mal eine frage ich habe eine bekannte die ist arbeislos und hat sich von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein besorgt und ist fröhlich in die Welt hinaus und ist nun bei einer Privaten Arbeitsvermittlung hat auch einen Vertrag unterschrieben das die PA nun mit dem Vermittlungsschein stellen für sie finden soll/darf...

So nach 2 Wochen wartezeit hat sich die Private Arbeitsvermittlung gemeldet und einen endlich den 1 sten Job angeboten, meine bekannte war total happy endlich hat sich etwas ergeben, nachdem sie zusagte sich den Betrieb einmal Persönlich anzusehen war sie schon etwas iritirrt da sich eine Zeitarbeitsfirma gemeldet hatte die diese Stelle vermittelt also schön und gut sie war bei dem Betrieb und auch auch gleich für den nächsten Tag Probearbeit, ok sie hat den Probearbeitstag gemacht und war nicht sonderlich begeistert darüber, die Arbeit sagte ihr nicht zu es stank den ganzen Tag nach Nitro Fenster wurden nicht geöffnet zum lüften und sie war allgemein mit der Arbeit und dem drum herum überfordert ihr war flau im Magen und hatte sich unwohlgefühlt...
Nachdem der Tag vorrüber war ging sie ins Büro um zu fragen was nun weiter sei eine selbst arbeitende Angestellte sagte dann das sie sich am Montag sehen würden... meine bekannte hatte sich total vor dem Kopf gestossen gefühlt, hatte sie denn keine mitsprachrechte mehr oder wie!
Daheim angekommen wollte sie die Vermittlerin anrufen und ihr sagen das ihr dieser job nicht zusagte dies hatte sie auch getan.
Die Private vermittlerin war sehr verärgert hatte sie schon da etwas bedroht das die arbeitsagentur sicher nicht erfreut ist das sie diesen Job absagte aber die gründe reichten der Vermittlerin nicht für eine absagte und war mit der Wortwahl etwas herablassend beleidigend ... Nachdem sie sich doch hatte breitschlagen lassen war sie am Montag um 7 in der Arbeit erschienen klar mit einem ****** gefühl im Magen wollte sie es so evtl. wieder kitten...
Doch um 8 uhr Früh ungefähr kam der Chef und schickte sie wieder nach Hause und sagte er riefe auf jeden fall wieder an...
Einie tage dannach kam von keinem ein anruf also reif sie dann die Private Arbeitsvermittlung an die zuständige Dame war nicht zuhause...
Also lies sie wieder eine halbe Woche verstreichen und rufte abermals wieder die Private Vermittlerin an diesmal war sie selbst dran und hatte meine Bekannte wieder einmal total fertig gemacht herablassend beleidigt und hat gedroht wenn diese nochenmal ein Job angebot absagen würde würde der Anwalt eingeschaltet und dann sagte die Vermittlernin noch das sie als Strafe dafür weil sie den anderen Job abgesagt hatte einen neuen Job bekommen würde der noch schlimmer für sie wäre...
Meine bekannte war total heulend am Boden zerstört wurde so Psychisch fertig gemacht von der Dame dieser Privaten Vermittlung das sie sich jetzt selbst eine auszeit gegeben hatte.
Auch lies sie sich das nicht gefallen und schireb ein Kündigungschreiben das noch genau an dem Tag per Post als Einschreiben rausging als diese Drohung kam...
Nun das war gestern nun wartet sie und hat Angst es könnte etwas passieren...


Nun hat sie auch noch erfahren das die Private Arbeitsvermittlung versucht hat sie anzurufen da sie aber nicht Zuhause war konnte sie auch keiner erreichen ...
Es gäbe eine neue Stelle...

Gestern dann hatte die Vermittlung bei der Schwägerin angerunfen und ihr die ganze Story Erzählt was passiert ist, bin ich jetzt unwissend oder sind diese art Daten und dürfen nicht zugänglich für andere sein, dh diese sachen dürfen nicht weitergegeben an andere werden?!






Was meint ihr zu diesem Fall?
Wie hättet ihr gehandelt?
Weil ich möchte gern meiner bekannten Helfen

Entschuldigt das es so viel geworden ist danke aber fürs durch lesen :-)
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  #2  
Alt 02.07.2010, 10:27
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Standard AW: Private Arbeitsvermittlung droht mit Anwalt

Mit privaten Arbeitsvermittlern lässt man sich nicht ein.
Das bedeutet immer nur Schwierigkeiten und Abhängigkeiten.

Gruss

wellen
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  #3  
Alt 02.07.2010, 10:31
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
Mit privaten Arbeitsvermittlern lässt man sich nicht ein.
Das bedeutet immer nur Schwierigkeiten und Abhängigkeiten.

Gruss

wellen


Da dies ihr erster Privatvermittler war ist sie jetzt auch voll eingeschüchtert und unsicher und tja...
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  #4  
Alt 02.07.2010, 12:26
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Standard AW: Private Arbeitsvermittlung droht mit Anwalt

Private und staatliche Arbeitsvermittlung

Wellens Meinung kann ich mich nicht anschließen. Bei einer privaten Arbeitsvermittlung (PAV) hat man als Arbeitsuchender viel mehr Möglichkeiten als bei der staatlichen Vermittlung. Das fängt schon damit an, dass man sich mehrere PAV aussuchen kann. Man kann Wünsche bezüglich der Arbeitsstellen äußern. Und man kann die Verträge jederzeit wieder kündigen.

Die Vermittler bei der staatlichen Arbeitsvermittlung kann man sich hingegen nicht aussuchen und man kann auch keinen Vertrag kündigen, wenn einem etwas nicht gefällt.

Allerdings wissen viele nicht, mit dieser Situation der freien Wahl umzugehen, weil sie die Vorgehensweisen der staatlichen Vermittlung gewöhnt sind und im Vorfeld nicht genügend Informationen über Private Arbeitsvermittlung erhalten.

Es gibt leider keine neutrale Stelle, welche die PAV überprüft, Beschwerden entgegennimmt und Informationen erteilt. Das ist das eigentliche Problem. Zuständig sind die Bundesagentur für Arbeit, die Argen und Optionskommunen. Der Gesetzgeber hat die private Arbeitsvermittlung allerdings als Wettbewerb zur staatlichen Vermittlung vorgesehen. Da wundert es nicht, dass es keine ausreichende Information von dieser Seite gibt, denn wer informiert schon gerne über seine Wettbewerber?


Zur Situation Deiner Bekannten

Das hier

Zitat:
und hat gedroht wenn diese nochenmal ein Job angebot absagen würde würde der Anwalt eingeschaltet und dann sagte die Vermittlernin noch das sie als Strafe dafür weil sie den anderen Job abgesagt hatte einen neuen Job bekommen würde der noch schlimmer für sie wäre...
ist kompletter Unfug von der PAV.

Ein PAV ist ein Dienstleister, den Arbeitsuchende nach eigener, freier Wahl zur Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle einschalten können.

Ihre Drohung ist genauso als würde ein Wohnungsmakler, nachdem man sich eine Wohnung angesehen und dagegen entschieden hat, damit drohen, die nächste Wohnung, die er einem anbietet, sei dann aber noch kleiner, dunkler, feuchter und schrecklicher. Kurz: es ist einfach albern.

PAV arbeiten nämlich nach dem Maklergesetz. Man kann einen Makler damit beauftragen, eine passende Wohnung, oder aber einen anderen Makler, eine passende Arbeitsstelle zu finden. Die zweite Sorte Makler nennt sich private Arbeitsvermittler.

Ebenso wenig wie ein Makler drohen oder einen Anwalt einschalten kann, wenn man eine Wohnung nicht anmietet, die er einem angeboten hat, kann ein PAV solche Drohungen ausstoßen.

Es war vollkommen richtig, den Vertrag zu kündigen. Das ist das gute Recht Deiner Bekannten. Die ursprünglich beauftragte PAV hat ihren Job äußerst schlecht verrichtet und ihre eigene Rolle offenbar auch völlig missverstanden.

Deine Bekannte braucht nun nicht mehr mit der PAV zu reden. Punkt. Sie braucht sich auch nicht mehr zu fürchten. Die Sache ist durch.

Tatsächlich könnte die PAV allerdings die Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren. Eine Leistungssperre halte ich jedoch aus verschiedenen Gründen für ausgeschlossen.

Zum einen kann eine Sperre meinem Wissen nach nur nach einer Rechtsbehelfsbelehrung stattfinden. Beispiel: Die BA schickt Deiner Bekannten eine Aufforderung zu einer Bewerbung. Daran hängt eine solche Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser steht, dass es für Deine Bekannte entsprechende Konsequenzen haben wird, wenn sie sich nicht bewirbt. Eine solche Belehrung kann es hierbei nicht gegeben haben, da die Stelle nicht von Seiten der BA angeboten wurde. Also kann es m.E. auch gar keine Sperre geben.

Sollte die PAV tatsächlich die BA informieren, so kann Deine Bekannte einfach mal schildern, mit welchen Methoden diese PAV arbeitet. Ich werde im Weiteren ausführen, wie diese Methoden zu beurteilen sind. Diese PAV hat sich durch ihr Verhalten vollkommen disqualifiziert.

Letztlich ist allerdings überhaupt nicht gesagt, dass sich die PAV mit der BA in Verbindung setzt. Womöglich ist die Dame bei der BA bereits unangenehm aufgefallen und kann dort keinen Blumentopf mehr gewinnen. Womöglich gibt es dort sogar bereits eine entsprechende Akte über sie.

Auf Wunsch kann sich Deine Bekannte auch ihrerseits bei der BA über die PAV beschweren. Die entsprechende Adresse kann sie hier bei uns erfragen.

Allerdings habe ich das hier

Zitat:
Gestern dann hatte die Vermittlung bei der Schwägerin angerunfen und ihr die ganze Story Erzählt was passiert ist, bin ich jetzt unwissend oder sind diese art Daten und dürfen nicht zugänglich für andere sein, dh diese sachen dürfen nicht weitergegeben an andere werden?!
noch nicht ganz verstanden. Woher sollte denn die PAV wissen, wer die Schwägerin Deiner Bekannten ist? Das solltest Du bitte noch einmal nachvollziehbar schildern.

Sollten da Daten bzw. Infos weitergegeben worden sein, so hätte die PAV klar gegen ein Gesetz verstoßen und sich damit noch weiter disqualifiziert.

Es besteht – soweit ich das anhand des Geschilderten sehen kann – kein Grund zur Sorge.
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  #5  
Alt 02.07.2010, 12:30
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Standard AW: Private Arbeitsvermittlung droht mit Anwalt

Aufgaben eines PAV

Oben habe ich geschrieben, dass ein PAV ein Dienstleister für die Arbeitsuchenden ist, so wie ein Makler für die Wohnungssuchenden. Eigentlich könnte das eine schöne Sache für die Arbeitsuchenden sein, insofern die Leistung durch Vermittlungsgutschein bezahlt wird.

Zu den Aufgaben eines PAV gehören (Auszug aus der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens, GA-VGS, der Arbeitsagentur):

Zitat:
Vermittlungsmakler

(1) Eine Vermittlung, die die Zahlung einer Vermittlungsvergütung auslöst, liegt vor, wenn der private Arbeitsvermittler als „Dritter“ im Kontakt mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stand und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (entspricht dem sog. Vermittlungsmakler des BGB).

Vermittelnde Tätigkeiten umfassen ein Verhandeln mit beiden Parteien, um den Vermittlungserfolg (Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses) herzustellen. Notwendig ist hierbei, dass der private Arbeitsvermittler Verbindung mit dem Vertragsgegner (AG) aufnimmt und mit diesem im Sinne eines bewusst auf den Vertragsabschluss zielenden Wirkens verhandelt. Er muss für beide Seiten erkennbar als privater Arbeitsvermittler in Erscheinung treten.

Umfang der Leistung

(2) Mit der vereinbarten Vergütung werden alle Leistungen des privaten Arbeitsvermittlers abgegolten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind oder in direktem Zusammenhang mit der Vermittlung stehen. Dazu gehört insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des Arbeitsuchenden sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung.

Notwendige Bestandteile der Vermittlungstätigkeit, wie die Beratung und Hilfestellung bei der Abfassung der Bewerbungsunterlagen, deren Versand, gezielte Stellenakquisition, Insertionen, Teilnahme an Eignungstests, Auswahlgesprächen oder -übungen, Vorsingen und Vorsprechen bei Künstlern, können weder herausgelöst, gesondert vereinbart noch zusätzlich vergütet werden.
Dabei sind mit Verhandeln oder Herstellen des Vermittlungserfolgs natürlich keine Drohungen gemeint. Im Gegenteil: Verträge (also auch Arbeitsverträge), die auf Basis von Drohungen zustande gekommen sind, gelten nach unserem Recht als anfechtbar.

Zitat:
BGB, § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Mit anderen Worten: Im Falle Deiner Bekannten hat die PAV versucht, einen Arbeitsvertrag (Willenserklärung) widerrechtlich durch Drohung herbeizuführen.


Auswahl eines PAV

Bei Kontaktaufnahme mit einem PAV kann Deine Bekannte von vornherein erklären (am besten schriftlich), dass sie KEINE Stelle in Zeitarbeit sucht.

Natürlich ist nicht nur Deine Bekannte frei in der Auswahl von privaten Arbeitsvermittlern. Auch diese sind nicht gezwungen, Verträge mit Arbeitsuchenden abzuschließen.

Ein PAV könnte also Deiner Bekannten erklären, dass er ihre Chancen vor allem in Zeitarbeit sieht oder dass er überwiegend mit Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeitet o.ä. Dann kann Deine Bekannte von einer Vertragsunterschrift Abstand nehmen (oder auch der PAV, wenn er keine anderen Vermittlungsmöglichkeiten hat).

Ein guter PAV wird mit einem Arbeitsuchenden gleich am Anfang des Kontakts die beruflichen Wünsche und Chancen besprechen. Das wird er auch im EIGENEN Interesse tun, damit es eben während der Zusammenarbeit nicht zu Rückziehern und Streitigkeiten kommt.

Es ist ganz und gar nicht im Interesse seriöser PAV, dass Arbeitsuchende, welche bereits mit Arbeitgebern in Kontakt gebracht wurden, die Arbeitsstellen letztlich ablehnen. Ebenso wenig liegt es im Interesse seriöser PAV, sich mit Arbeitsuchenden zu streiten oder via Rechtsanwalt auseinander zu setzen. Das ist alles verlorene Zeit, Mühe und Geld.

Und Arbeitgeber wollen keine Arbeitnehmer, die nur zur Arbeit gezwungen werden. Der Versuch, einen Arbeitsuchenden zur Unterschrift eines Arbeitsvertrags zu zwingen, ist also auch ein grottenschlechter Service dem Arbeitgeber gegenüber.

Leider gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für PAV. Jeder x-beliebige Mensch kann ein entsprechendes Gewerbe anmelden und sich dann als PAV betätigen. Dadurch tummeln sich auf diesem Gebiet auch jede Menge Leute, die keinerlei Erfahrung im Personalbereich haben.

Zulassungsbeschränkungen, z.B. nachweisliche Erfahrung als Personaler, Personalberater o.ä., sind eine der wichtigsten Voraussetzungen, um die private Arbeitsvermittlung in Deutschland zur Zufriedenheit von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern zu gestalten.

Empfehlenswert ist daher auch, den Lebenslauf eines PAV vor Vertragsunterschrift anzusehen oder zu erfragen. Gibt es darüber keine Info, so würde ich persönlich bereits sofort Abstand nehmen.

Ist diese PAV eigentlich Mitglied in einem PAV-Verband (auch darauf sollte man achten)? Das müsste auf der Homepage ersichtlich sein. Vermutlich nicht, denn die PAV-Verbände stellen Qualitätskriterien auf, an die ihre Mitglieder gebunden sind. Sollte die PAV widererwarten Mitglied in einem Verband sein, so kann sich Deine Bekannte auch bei diesem Verband über die Methoden beschweren.

Ergänzung: Als ich selbst eine Zeit lang ALG I bezog und einen Vermittlungsgutschein hatte, habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass mir seriöse PAV gerne Auskunft über ihre Berufserfahrungen gaben (klar, wenn sie über entsprechend gute Erfahrungen verfügen, dann ist das eine positive Werbung für sie). Und es war ein Leichtes, weitere Informationen über sie in Erfahrung zu bringen (z.B. Homepage, Profil und Diskussionen bei Xing etc.). Es ist Ziel eines guten PAV, von vornherein durch Informationen Vertrauen und damit eine entsprechend gute Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen. Dazu gehören auch sofortige Informationen über den Vermittlungsgutschein und das ganze Prozedere der Zusammenarbeit. Und über eine Arbeitsstelle gibt es selbstredend Infos, bevor ein Kandidat zum Arbeitgeber geschickt wird, um eben ein solches Abspringen nach Kontakt mit dem Arbeitgeber möglichst zu vermeiden.
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  #6  
Alt 02.07.2010, 15:01
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Wow Danke Melete das nenn ich mal eine echt tolle Erklärung


Also das mit der Schwägerin war so, meine bekannte Wohnt mit ihrem Bruder und der Schwägerin im gleichen Haus und benutzt das gleiche Telefon mit den anderen zusammen also ein gemeinschafts Telefon sozusagen, und die Vermittlerin hat angerufen wollte meine Bekannte haben diese war aber nicht da also hat sie das ganze ihrer Schwägerin Erzählt... was ich Persönlich ech unter aller Sau finde!
Privat ist Privat!

Wir haffen nun echt das dass mit der Privaten Arbeitsvermittlung nun gegessen ist!

Am Montag wird eh das Arbeitsamt darüber Informiert da sie eh einen Termin dort hat!

Die Vermittlung meiner Bekannten hatte keine Homepage diese ist eher gerade eine Baustelle obwohl diese auf dem Adresskärtchen aufgeführt war!
Was ich schade fand...

:/

lg

Geändert von ichbin (02.07.2010 um 15:17 Uhr)
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  #7  
Alt 02.07.2010, 15:31
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Zitat:
Am Montag wird eh das Arbeitsamt darüber Informiert da sie eh einen Termin dort hat!
Sollte es noch weitere Schwierigkeiten geben, dann meldet Euch.

Vor allem sollte sich Deine Bekannte nicht schämen, dass sie in diesem Fall eine Arbeitsstelle abgelehnt hat. Bei einem solchen Verhalten der PAV kann das gar nichts Seriöses sein!

Sollte der Arbeitgeber nicht unseriös sein, so täte er gut daran, nächstens eine andere Arbeitsvermittlung mit der Suche nach geeigneten Kandidaten zu beauftragen.
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  #8  
Alt 03.07.2010, 21:08
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Hi

nun ist meiner Bekannet gestern noch was neues dazu gekommen...

Die Private Arbeitsvermittlerin hat gestern also die Kündigung bekommen...

Und hat meiner Bekannten gestern Abend um 20:30 uhr rum aufs Handy gesprochen das sie ihr Geld will und das wenn ich nicht Zahle sie den Anwalt einschaltet und das sie dann dafür sorgt das sie 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommt... Sie solle die Vermittlerin doch zurückrufen, was meine Bekannte aber nicht tat...

Was soll sie jetzt tun?

Wobei zu sagen ist das meine Bekannte dem Arbeitsamt sehr wohl schon mal sagte das sie bei der Vermittlung eine Arbeit abgelehnt hatte, und die vom Arbeitsamt auch sagte sie könne machen was sie wolle, da dies nichts mit dem Arbeitsamt zu tun hätte...
Meine bekannte ruft Montag früh gleich die Anwältin an und sagt diesen Fall auch dem Arbeitsamt da sie eh am Montag Früh auch einen Termin dort hat..
Aber was sollte sie jetzt tun oder nicht tun?


Die Private Vermittlerin Droht total ...

lg
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  #9  
Alt 03.07.2010, 21:53
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Zitat:
Aber was sollte sie jetzt tun oder nicht tun?
Also, das hier jedenfalls nicht:

Zitat:
Meine bekannte ruft Montag früh gleich die Anwältin an
Warum will Deine Bekannte denn jetzt unbedingt Geld für eine Rechtsanwältin ausgeben? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Zitat:
Wobei zu sagen ist das meine Bekannte dem Arbeitsamt sehr wohl schon mal sagte das sie bei der Vermittlung eine Arbeit abgelehnt hatte, und die vom Arbeitsamt auch sagte sie könne machen was sie wolle, da dies nichts mit dem Arbeitsamt zu tun hätte...
Na, also. Wo ist denn jetzt das Problem?

Zitat:
(1) Eine Vermittlung, die die Zahlung einer Vermittlungsvergütung auslöst, liegt vor, wenn der private Arbeitsvermittler als „Dritter“ im Kontakt mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stand und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (entspricht dem sog. Vermittlungsmakler des BGB).
Die Abschlussbereitschaft beider war nicht vorhanden. Der Arbeitsvertrag kam nicht zustande. Ergo ist kein Erfolgsfall eingetreten. Demnach gibt es auch kein Geld für die PAV.

Deine Bekannte sollte sich von den Drohungen nicht so beeindrucken lassen. Dass sie davon schwer beeindruckt ist und sich jetzt ganz, ganz viel damit beschäftigt, noch und nöcher Zeit dafür aufwendet, anderen darüber zu berichten, Telefonate zu führen, Termine wahrzunehmen etc. ist das Problem, das Deine Bekannte hat.

Deine Bekannte sollte sich mit anderen Dingen beschäftigen. Die Sache ist für sie durch - es sei denn, sie möchte sich gerne noch freiwillig damit weiterbeschäftigen.

Und noch etwas: Bei dem Gespräch am Montag bei der BA sollte Deine Bekannte bedenken, dass der Vermittler für jeden dieser Gesprächstermine nur eine sehr begrenzte Zeit hat. In dieser Zeit muss er ihr vermutlich auch noch mindestens 1 Stellenangebot raussuchen und womöglich auch noch eine neue Eingliederungsvereinbarung abschließen. Vielleicht hat Deine Bekannte auch noch eigene Anliegen (eine Weiterbildung oder irgendwelche Fragen oder was auch immer). Sie sollte Acht geben, dass sie nicht aus dem Termin herausgeht und am Ende nur über die PAV gesprochen hat.
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  #10  
Alt 04.07.2010, 09:49
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Hi Melete


meine Bekannte hat Rechtsschutz...
Und nein dieses Themea wird nur kurz beim Arbeitsamt angesprochen... aber sagen müsste sies halt dennoch dem Arbeitsamt denn sowas geht nun wirklich nicht oder...
Bzw wird sie den Handy anrufbeantworter abspielen mit dieser netten nachricht drauf...
Sicher ist sicher ... lieber vorher sich absicher als es so ohne wissen auf einem Zukommen lassen...

Klar macht sie das alles Fertig aber und will nichts falsch machen lieber einen anruf zuviel und man weiß mehr als einer zuwenig ...

Sie kann eh erst wieder beruhigt schlafen wenn alles vorbei ist.


lg
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