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#1
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| Guten Morgen habe da mal eine frage ich habe eine bekannte die ist arbeislos und hat sich von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein besorgt und ist fröhlich in die Welt hinaus und ist nun bei einer Privaten Arbeitsvermittlung hat auch einen Vertrag unterschrieben das die PA nun mit dem Vermittlungsschein stellen für sie finden soll/darf... So nach 2 Wochen wartezeit hat sich die Private Arbeitsvermittlung gemeldet und einen endlich den 1 sten Job angeboten, meine bekannte war total happy endlich hat sich etwas ergeben, nachdem sie zusagte sich den Betrieb einmal Persönlich anzusehen war sie schon etwas iritirrt da sich eine Zeitarbeitsfirma gemeldet hatte die diese Stelle vermittelt also schön und gut sie war bei dem Betrieb und auch auch gleich für den nächsten Tag Probearbeit, ok sie hat den Probearbeitstag gemacht und war nicht sonderlich begeistert darüber, die Arbeit sagte ihr nicht zu es stank den ganzen Tag nach Nitro Fenster wurden nicht geöffnet zum lüften und sie war allgemein mit der Arbeit und dem drum herum überfordert ihr war flau im Magen und hatte sich unwohlgefühlt... Nachdem der Tag vorrüber war ging sie ins Büro um zu fragen was nun weiter sei eine selbst arbeitende Angestellte sagte dann das sie sich am Montag sehen würden... meine bekannte hatte sich total vor dem Kopf gestossen gefühlt, hatte sie denn keine mitsprachrechte mehr oder wie! Daheim angekommen wollte sie die Vermittlerin anrufen und ihr sagen das ihr dieser job nicht zusagte dies hatte sie auch getan. Die Private vermittlerin war sehr verärgert hatte sie schon da etwas bedroht das die arbeitsagentur sicher nicht erfreut ist das sie diesen Job absagte aber die gründe reichten der Vermittlerin nicht für eine absagte und war mit der Wortwahl etwas herablassend beleidigend ... Nachdem sie sich doch hatte breitschlagen lassen war sie am Montag um 7 in der Arbeit erschienen klar mit einem ****** gefühl im Magen wollte sie es so evtl. wieder kitten... Doch um 8 uhr Früh ungefähr kam der Chef und schickte sie wieder nach Hause und sagte er riefe auf jeden fall wieder an... Einie tage dannach kam von keinem ein anruf also reif sie dann die Private Arbeitsvermittlung an die zuständige Dame war nicht zuhause... Also lies sie wieder eine halbe Woche verstreichen und rufte abermals wieder die Private Vermittlerin an diesmal war sie selbst dran und hatte meine Bekannte wieder einmal total fertig gemacht herablassend beleidigt und hat gedroht wenn diese nochenmal ein Job angebot absagen würde würde der Anwalt eingeschaltet und dann sagte die Vermittlernin noch das sie als Strafe dafür weil sie den anderen Job abgesagt hatte einen neuen Job bekommen würde der noch schlimmer für sie wäre... Meine bekannte war total heulend am Boden zerstört wurde so Psychisch fertig gemacht von der Dame dieser Privaten Vermittlung das sie sich jetzt selbst eine auszeit gegeben hatte. Auch lies sie sich das nicht gefallen und schireb ein Kündigungschreiben das noch genau an dem Tag per Post als Einschreiben rausging als diese Drohung kam... Nun das war gestern nun wartet sie und hat Angst es könnte etwas passieren... Nun hat sie auch noch erfahren das die Private Arbeitsvermittlung versucht hat sie anzurufen da sie aber nicht Zuhause war konnte sie auch keiner erreichen ... Es gäbe eine neue Stelle... Gestern dann hatte die Vermittlung bei der Schwägerin angerunfen und ihr die ganze Story Erzählt was passiert ist, bin ich jetzt unwissend oder sind diese art Daten und dürfen nicht zugänglich für andere sein, dh diese sachen dürfen nicht weitergegeben an andere werden?! Was meint ihr zu diesem Fall? Wie hättet ihr gehandelt? Weil ich möchte gern meiner bekannten Helfen Entschuldigt das es so viel geworden ist danke aber fürs durch lesen :-) |
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#2
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| Mit privaten Arbeitsvermittlern lässt man sich nicht ein. Das bedeutet immer nur Schwierigkeiten und Abhängigkeiten. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Zitat:
Da dies ihr erster Privatvermittler war ist sie jetzt auch voll eingeschüchtert und unsicher und tja... |
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#4
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| Private und staatliche Arbeitsvermittlung Wellens Meinung kann ich mich nicht anschließen. Bei einer privaten Arbeitsvermittlung (PAV) hat man als Arbeitsuchender viel mehr Möglichkeiten als bei der staatlichen Vermittlung. Das fängt schon damit an, dass man sich mehrere PAV aussuchen kann. Man kann Wünsche bezüglich der Arbeitsstellen äußern. Und man kann die Verträge jederzeit wieder kündigen. Die Vermittler bei der staatlichen Arbeitsvermittlung kann man sich hingegen nicht aussuchen und man kann auch keinen Vertrag kündigen, wenn einem etwas nicht gefällt. Allerdings wissen viele nicht, mit dieser Situation der freien Wahl umzugehen, weil sie die Vorgehensweisen der staatlichen Vermittlung gewöhnt sind und im Vorfeld nicht genügend Informationen über Private Arbeitsvermittlung erhalten. Es gibt leider keine neutrale Stelle, welche die PAV überprüft, Beschwerden entgegennimmt und Informationen erteilt. Das ist das eigentliche Problem. Zuständig sind die Bundesagentur für Arbeit, die Argen und Optionskommunen. Der Gesetzgeber hat die private Arbeitsvermittlung allerdings als Wettbewerb zur staatlichen Vermittlung vorgesehen. Da wundert es nicht, dass es keine ausreichende Information von dieser Seite gibt, denn wer informiert schon gerne über seine Wettbewerber? Zur Situation Deiner Bekannten Das hier Zitat:
Ein PAV ist ein Dienstleister, den Arbeitsuchende nach eigener, freier Wahl zur Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle einschalten können. Ihre Drohung ist genauso als würde ein Wohnungsmakler, nachdem man sich eine Wohnung angesehen und dagegen entschieden hat, damit drohen, die nächste Wohnung, die er einem anbietet, sei dann aber noch kleiner, dunkler, feuchter und schrecklicher. Kurz: es ist einfach albern. PAV arbeiten nämlich nach dem Maklergesetz. Man kann einen Makler damit beauftragen, eine passende Wohnung, oder aber einen anderen Makler, eine passende Arbeitsstelle zu finden. Die zweite Sorte Makler nennt sich private Arbeitsvermittler. Ebenso wenig wie ein Makler drohen oder einen Anwalt einschalten kann, wenn man eine Wohnung nicht anmietet, die er einem angeboten hat, kann ein PAV solche Drohungen ausstoßen. Es war vollkommen richtig, den Vertrag zu kündigen. Das ist das gute Recht Deiner Bekannten. Die ursprünglich beauftragte PAV hat ihren Job äußerst schlecht verrichtet und ihre eigene Rolle offenbar auch völlig missverstanden. Deine Bekannte braucht nun nicht mehr mit der PAV zu reden. Punkt. Sie braucht sich auch nicht mehr zu fürchten. Die Sache ist durch. Tatsächlich könnte die PAV allerdings die Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren. Eine Leistungssperre halte ich jedoch aus verschiedenen Gründen für ausgeschlossen. Zum einen kann eine Sperre meinem Wissen nach nur nach einer Rechtsbehelfsbelehrung stattfinden. Beispiel: Die BA schickt Deiner Bekannten eine Aufforderung zu einer Bewerbung. Daran hängt eine solche Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser steht, dass es für Deine Bekannte entsprechende Konsequenzen haben wird, wenn sie sich nicht bewirbt. Eine solche Belehrung kann es hierbei nicht gegeben haben, da die Stelle nicht von Seiten der BA angeboten wurde. Also kann es m.E. auch gar keine Sperre geben. Sollte die PAV tatsächlich die BA informieren, so kann Deine Bekannte einfach mal schildern, mit welchen Methoden diese PAV arbeitet. Ich werde im Weiteren ausführen, wie diese Methoden zu beurteilen sind. Diese PAV hat sich durch ihr Verhalten vollkommen disqualifiziert. Letztlich ist allerdings überhaupt nicht gesagt, dass sich die PAV mit der BA in Verbindung setzt. Womöglich ist die Dame bei der BA bereits unangenehm aufgefallen und kann dort keinen Blumentopf mehr gewinnen. Womöglich gibt es dort sogar bereits eine entsprechende Akte über sie. Auf Wunsch kann sich Deine Bekannte auch ihrerseits bei der BA über die PAV beschweren. Die entsprechende Adresse kann sie hier bei uns erfragen. Allerdings habe ich das hier Zitat:
Sollten da Daten bzw. Infos weitergegeben worden sein, so hätte die PAV klar gegen ein Gesetz verstoßen und sich damit noch weiter disqualifiziert. Es besteht – soweit ich das anhand des Geschilderten sehen kann – kein Grund zur Sorge.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Aufgaben eines PAV Oben habe ich geschrieben, dass ein PAV ein Dienstleister für die Arbeitsuchenden ist, so wie ein Makler für die Wohnungssuchenden. Eigentlich könnte das eine schöne Sache für die Arbeitsuchenden sein, insofern die Leistung durch Vermittlungsgutschein bezahlt wird. Zu den Aufgaben eines PAV gehören (Auszug aus der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens, GA-VGS, der Arbeitsagentur): Zitat:
Zitat:
Auswahl eines PAV Bei Kontaktaufnahme mit einem PAV kann Deine Bekannte von vornherein erklären (am besten schriftlich), dass sie KEINE Stelle in Zeitarbeit sucht. Natürlich ist nicht nur Deine Bekannte frei in der Auswahl von privaten Arbeitsvermittlern. Auch diese sind nicht gezwungen, Verträge mit Arbeitsuchenden abzuschließen. Ein PAV könnte also Deiner Bekannten erklären, dass er ihre Chancen vor allem in Zeitarbeit sieht oder dass er überwiegend mit Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeitet o.ä. Dann kann Deine Bekannte von einer Vertragsunterschrift Abstand nehmen (oder auch der PAV, wenn er keine anderen Vermittlungsmöglichkeiten hat). Ein guter PAV wird mit einem Arbeitsuchenden gleich am Anfang des Kontakts die beruflichen Wünsche und Chancen besprechen. Das wird er auch im EIGENEN Interesse tun, damit es eben während der Zusammenarbeit nicht zu Rückziehern und Streitigkeiten kommt. Es ist ganz und gar nicht im Interesse seriöser PAV, dass Arbeitsuchende, welche bereits mit Arbeitgebern in Kontakt gebracht wurden, die Arbeitsstellen letztlich ablehnen. Ebenso wenig liegt es im Interesse seriöser PAV, sich mit Arbeitsuchenden zu streiten oder via Rechtsanwalt auseinander zu setzen. Das ist alles verlorene Zeit, Mühe und Geld. Und Arbeitgeber wollen keine Arbeitnehmer, die nur zur Arbeit gezwungen werden. Der Versuch, einen Arbeitsuchenden zur Unterschrift eines Arbeitsvertrags zu zwingen, ist also auch ein grottenschlechter Service dem Arbeitgeber gegenüber. Leider gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für PAV. Jeder x-beliebige Mensch kann ein entsprechendes Gewerbe anmelden und sich dann als PAV betätigen. Dadurch tummeln sich auf diesem Gebiet auch jede Menge Leute, die keinerlei Erfahrung im Personalbereich haben. Zulassungsbeschränkungen, z.B. nachweisliche Erfahrung als Personaler, Personalberater o.ä., sind eine der wichtigsten Voraussetzungen, um die private Arbeitsvermittlung in Deutschland zur Zufriedenheit von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern zu gestalten. Empfehlenswert ist daher auch, den Lebenslauf eines PAV vor Vertragsunterschrift anzusehen oder zu erfragen. Gibt es darüber keine Info, so würde ich persönlich bereits sofort Abstand nehmen. Ist diese PAV eigentlich Mitglied in einem PAV-Verband (auch darauf sollte man achten)? Das müsste auf der Homepage ersichtlich sein. Vermutlich nicht, denn die PAV-Verbände stellen Qualitätskriterien auf, an die ihre Mitglieder gebunden sind. Sollte die PAV widererwarten Mitglied in einem Verband sein, so kann sich Deine Bekannte auch bei diesem Verband über die Methoden beschweren. Ergänzung: Als ich selbst eine Zeit lang ALG I bezog und einen Vermittlungsgutschein hatte, habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass mir seriöse PAV gerne Auskunft über ihre Berufserfahrungen gaben (klar, wenn sie über entsprechend gute Erfahrungen verfügen, dann ist das eine positive Werbung für sie). Und es war ein Leichtes, weitere Informationen über sie in Erfahrung zu bringen (z.B. Homepage, Profil und Diskussionen bei Xing etc.). Es ist Ziel eines guten PAV, von vornherein durch Informationen Vertrauen und damit eine entsprechend gute Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen. Dazu gehören auch sofortige Informationen über den Vermittlungsgutschein und das ganze Prozedere der Zusammenarbeit. Und über eine Arbeitsstelle gibt es selbstredend Infos, bevor ein Kandidat zum Arbeitgeber geschickt wird, um eben ein solches Abspringen nach Kontakt mit dem Arbeitgeber möglichst zu vermeiden.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (02.07.2010 um 17:00 Uhr) |
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#6
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| Wow Danke Melete das nenn ich mal eine echt tolle Erklärung ![]() Also das mit der Schwägerin war so, meine bekannte Wohnt mit ihrem Bruder und der Schwägerin im gleichen Haus und benutzt das gleiche Telefon mit den anderen zusammen also ein gemeinschafts Telefon sozusagen, und die Vermittlerin hat angerufen wollte meine Bekannte haben diese war aber nicht da also hat sie das ganze ihrer Schwägerin Erzählt... was ich Persönlich ech unter aller Sau finde! Privat ist Privat! Wir haffen nun echt das dass mit der Privaten Arbeitsvermittlung nun gegessen ist! Am Montag wird eh das Arbeitsamt darüber Informiert da sie eh einen Termin dort hat! Die Vermittlung meiner Bekannten hatte keine Homepage diese ist eher gerade eine Baustelle obwohl diese auf dem Adresskärtchen aufgeführt war! Was ich schade fand... :/ lg Geändert von ichbin (02.07.2010 um 15:17 Uhr) |
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#7
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| Zitat:
Vor allem sollte sich Deine Bekannte nicht schämen, dass sie in diesem Fall eine Arbeitsstelle abgelehnt hat. Bei einem solchen Verhalten der PAV kann das gar nichts Seriöses sein! Sollte der Arbeitgeber nicht unseriös sein, so täte er gut daran, nächstens eine andere Arbeitsvermittlung mit der Suche nach geeigneten Kandidaten zu beauftragen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#8
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| Hi nun ist meiner Bekannet gestern noch was neues dazu gekommen... Die Private Arbeitsvermittlerin hat gestern also die Kündigung bekommen... Und hat meiner Bekannten gestern Abend um 20:30 uhr rum aufs Handy gesprochen das sie ihr Geld will und das wenn ich nicht Zahle sie den Anwalt einschaltet und das sie dann dafür sorgt das sie 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommt... Sie solle die Vermittlerin doch zurückrufen, was meine Bekannte aber nicht tat... Was soll sie jetzt tun? Wobei zu sagen ist das meine Bekannte dem Arbeitsamt sehr wohl schon mal sagte das sie bei der Vermittlung eine Arbeit abgelehnt hatte, und die vom Arbeitsamt auch sagte sie könne machen was sie wolle, da dies nichts mit dem Arbeitsamt zu tun hätte... Meine bekannte ruft Montag früh gleich die Anwältin an und sagt diesen Fall auch dem Arbeitsamt da sie eh am Montag Früh auch einen Termin dort hat.. Aber was sollte sie jetzt tun oder nicht tun? ![]() ![]() ![]() Die Private Vermittlerin Droht total ... lg |
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#9
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Deine Bekannte sollte sich von den Drohungen nicht so beeindrucken lassen. Dass sie davon schwer beeindruckt ist und sich jetzt ganz, ganz viel damit beschäftigt, noch und nöcher Zeit dafür aufwendet, anderen darüber zu berichten, Telefonate zu führen, Termine wahrzunehmen etc. ist das Problem, das Deine Bekannte hat. Deine Bekannte sollte sich mit anderen Dingen beschäftigen. Die Sache ist für sie durch - es sei denn, sie möchte sich gerne noch freiwillig damit weiterbeschäftigen. ![]() Und noch etwas: Bei dem Gespräch am Montag bei der BA sollte Deine Bekannte bedenken, dass der Vermittler für jeden dieser Gesprächstermine nur eine sehr begrenzte Zeit hat. In dieser Zeit muss er ihr vermutlich auch noch mindestens 1 Stellenangebot raussuchen und womöglich auch noch eine neue Eingliederungsvereinbarung abschließen. Vielleicht hat Deine Bekannte auch noch eigene Anliegen (eine Weiterbildung oder irgendwelche Fragen oder was auch immer). Sie sollte Acht geben, dass sie nicht aus dem Termin herausgeht und am Ende nur über die PAV gesprochen hat.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (03.07.2010 um 22:28 Uhr) |
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#10
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| Hi Melete meine Bekannte hat Rechtsschutz... Und nein dieses Themea wird nur kurz beim Arbeitsamt angesprochen... aber sagen müsste sies halt dennoch dem Arbeitsamt denn sowas geht nun wirklich nicht oder... Bzw wird sie den Handy anrufbeantworter abspielen mit dieser netten nachricht drauf... Sicher ist sicher ... lieber vorher sich absicher als es so ohne wissen auf einem Zukommen lassen... Klar macht sie das alles Fertig aber und will nichts falsch machen lieber einen anruf zuviel und man weiß mehr als einer zuwenig ... Sie kann eh erst wieder beruhigt schlafen wenn alles vorbei ist. lg |
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