privater Arbeitsvermittler
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privater Arbeitsvermittler

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  #1  
Alt 23.11.2009, 18:04
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Hallo,
ich brauche eure Hilfe!
Im April war ich mit meinen Vermittlungsgutschein bei einen privaten Arbeitsvermittler und habe dort ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
Nach dem Zweiten Termin hab ich mich entschlossen an eine Weiterbildungsmaßnahme "Fachkraft für Sicherheitsdienstleistungen "
teilzunehmen. Der private Arbeitsvermittler hat mir die Adresse vom "Arbeitsförderung -und Bildungszentrum" gegeben und ich hab mich am selben Tag dort angemeldet.Der Kurs ging 2 Monate mit IHK Abschluss und anschließend ein Praktikum von 4 Wochen...(Kostenträger war der Senat von Berlin/Europäischer Sozialfonds).... nach dem Praktikum wurde ich sofort von der Firma eingestellt .
Jetzt ca. 6 Wochen später will mein privater Arbeitsvermittler das mein Arbeitgeber die "Vermittlungs-und Beschäftigungsbestätigung" ausfüllt, aber er denkt garnicht daran, weil er der meinung ist mein Arbeitsvertrag nicht durch den PAV zustande kam, sondern infolge des Praktikums über den Bildungsträger "Arbeitsförderung und Bildungszentrum"( und damit hat er recht!)
Hab heute angerufen beim PAV ,die sagten kein problem ich solle schriftlich bestätigen das ich direkt vom PAV an meinen Arbeitgeber vermittelt wurde mit kopie meiner letzten Lohnabrechnung und sie würden dann direkt mit dem Jobcenter abrechnen...für mich würden keine Kosten entstehen...
Ich kann und will da nicht glauben!
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  #2  
Alt 26.11.2009, 19:55
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Standard Meine Meinung

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der private Arbeitsvermittler (PAV) zwei Beratungstermine mit Dir absolviert und für Dich auch einen passenden Bildungsträger herausgesucht. Durch diese Weiterbildung hast Du dann eine feste Arbeitsstelle bekommen.

Meiner Meinung nach wäre es durchaus schade, wenn der PAV für seine Arbeit nun 0 Cent bekommen würde.

Ich entwickle durch meine momentanen Recherchen über PAV - siehe mein Beitrag:

Private Arbeitsvermittlung für nicht-gewerbliche, qualifizierte Fachkräfte?

eine zunehmend kritische Sichtweise hinsichtlich privater Arbeitsvermittler. Allerdings sind die schlechten Verdienstmöglichkeiten m. E. einer der Hauptgründe bzw. sogar der Hauptgrund für manche Mängel der Branche.

Dies dürfte nicht der einzige Fall sein, in dem hinterher strittig wird, wer denn nun welche Leistung zum Erfolg (Erhalt einer Arbeitsstelle) erbracht hat.

Frag doch einfach mal beim Jobcenter an, ob Dir Kosten entstehen, wenn Du nur Deine Lohnabrechnung abgibst und nicht das ausgefüllte Formular, bzw. ob die entsprechenden Unterlagen dann zur Abrechnung mit dem PAV vom Jobcenter akzeptiert werden.

Oder warst Du mit dem PAV unzufrieden?
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  #3  
Alt 15.12.2009, 12:31
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Standard Hallo Lizzytina!

Was ist denn aus der Sache geworden? Hat sich alles geklärt?

Ich habe noch folgende Frage: Wollte das Arbeitsförderungs- und Bildungszentrum auch einen Vermittlungsgutschein von Dir?

Vielleicht wollten ja einfach beide Seiten den Erfolg (Arbeitsvermittlung) für sich verbuchen oder aber es ging sogar beiden Seiten um Geld. Kann das sein?

Ich kann sehr gut verstehen, dass Dich das verunsichert hat, und hoffe, dass für Dich alles gut ausgegangen ist.

Freue mich, von Dir zu hören!

Viele Grüße
Melete
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Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (15.12.2009 um 13:04 Uhr)
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  #4  
Alt 16.12.2009, 22:09
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Hallo Lizzytina,

auch mich würde das Ergebnis interessieren!
Als Privater Arbeitsvermittler (PAV), der auch einem Verband (wenn auch einem ganz kleinen) vorsteht, bin ich an "sauberer" Arbeitsvermittlung durch PAV interessiert!

Zitat:
Frag doch einfach mal beim Jobcenter an, ob Dir Kosten entstehen, wenn Du nur Deine Lohnabrechnung abgibst und nicht das ausgefüllte Formular, bzw. ob die entsprechenden Unterlagen dann zur Abrechnung mit dem PAV vom Jobcenter akzeptiert werden.
Das, verehrte Melete, kann und will das Jobcenter nicht leisten, denn das wäre eine Rechtsberatung! Und das dürfen sie nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Jan Lederer | vermittlungsnetz.de
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  #5  
Alt 16.12.2009, 22:40
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Hallo aaArbeit.de!

Und wie ist das nun tatsächlich?

Zitat:
Hab heute angerufen beim PAV ,die sagten kein problem ich solle schriftlich bestätigen das ich direkt vom PAV an meinen Arbeitgeber vermittelt wurde mit kopie meiner letzten Lohnabrechnung und sie würden dann direkt mit dem Jobcenter abrechnen...
Akzeptiert das Jobcenter auch Abrechnungen ohne Bestätigung vom Arbeitgeber?
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  #6  
Alt 17.12.2009, 09:16
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Standard Hallo Melete!

Grundsätzlich ist das nicht so einfach, wie dir gesagt wurde. "Abrechnen" und so...

Richtig ist, dass es Formulare der AA/ ARGE/ OK gibt, welche mit "Vermittlungsbestätigung des Arbeitgebers" betitelt sind. Ohne dieses Formular (abgestempelt und Originalunterschrift) geht gar nichts.

Die Betitelung "Abrechnung" erweckt den Anschein, als ob der PAV eine Rechnung stellen würde.

"Lohnabrechnung" ist überhaupt nicht vorzulegen, weil du mit dem ersten Vermittlungstage ohnehin aus dem Leistungsbezug 'raus bist.

Allgemein zum VGS und auch H4:

Der VGS verpflichtet nicht zur Vermittlung. Auch ein Vermittlungsauftrag (schriftlich) nicht. Im Gegenzug ist ein Leistungsversprechen, z.B. jemanden mit irgendeiner Art Vermittlungshemmnis strikt unseriös.
PAV- egal ob Neue oder Gestandene- sollten die derzeitige Diskussion um H4 und dessen "Erfolge" oder "Mißerfolge" aufmerksam verfolgen:

@ aaArbeit,

Sich in seinem Tun und Handeln als PAV an Vorgaben der lieben BA mit eigener "Gesetzgebung" zu orientieren ist leichtsinnig und gutgläubig!
Das, verehrter Kollege, merken Sie spätestens dann, wenn Sie das erste Mal Ihrem wohlverdienten Lohn hinterher rennen müssen und sogar klagen dürfen.

Denn:

Unsere Aufgabe soll es sein (weil die BA das nicht schafft- und schon seit vielen Jahren, sonst würde es uns ja nicht geben) vor allem H4- Empfänger auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Aber was passiert?:

Diejenigen PAV (kenne ich Einige) welche seriös und in Größenordnungen genau das Ziel vor Augen haben, werden durch die BA/ ARGE und durch die überhebliche eigene Gesetzesauslegung (s. viele interne HEGA/ DA) mit "Rechnungslegungsverboten" und "Stundungsregelungen" bis hin zur Aufgabe drangsaliert.

Und Sie, verehrter Kollege, orientieren sich an den verpflichtenden Vorgaben der BA? Wäre es nicht besser (wie viele andere und ich es tue), sich am "Ehrenkodex Privater Arbeitsvermittler" zu orientieren?

Das ist viel stichhaltiger und gibt der BA nicht unötig Wasser auf die Mühlen.

apro po:

Wissen Sie eigentlich, was über die BA und die Betriebsnummernstelle in Saarlouis über Sie in Ihrer Betr.- Nr. gespeichert ist?
Offensichtlich nicht.
Ich in meinem Falle schon- habe es sogar mit eigenen Augen gesehen.
Auch aus meiner Sicht Positives, nämlich Vermittlungszahlen, wurden dazu genutzt, um mich auszubremsen, weil ich zu fleißig war.

Wissen Sie, was mit den Daten der von Ihnen akquirierten AG passiert?

Ich sag's Ihnen:

Auch die werden gespeichert und dann umgehend dazu genutzt, um eben die von Ihnen erarbeiteten AG mit "eigenen Vermittlungswilligen" zu versorgen.

Damit wird Ihr Unternehmen systematisch ausgetrocknet, ohne einen Finger krumm machen zu müssen.

Na, Prosit auf das kommende Jahr! Es wird noch schlimmer kommen ...

soisrecht2
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  #7  
Alt 17.12.2009, 09:22
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Standard Hhmmmm, ...

... ich finde es nicht einfach, auf diese Frage zu antworten, da die Informationslage sehr dürftig ist!
Grundsätzlich sehe ich keine Möglichkeit, über VGS abzurechnen - allein wg. der Zeiträume:
Zitat:
m April war ich mit meinen Vermittlungsgutschein bei einen privaten Arbeitsvermittler und habe dort ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
Zitat:
Jetzt ca. 6 Wochen später will mein privater Arbeitsvermittler das mein Arbeitgeber die "Vermittlungs-und Beschäftigungsbestätigung" ausfüllt,
Das war Ende November!
Wann lag ein gültiger VGS - mit welcher Laufzeit - vor?
Eine Vermittlung in eine Maßnahme (Kurs) ist keine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis! (eindeutige Voraussetzung für Abrechnung der Vermittlung!)

Also, ich sehe anhand dieser Aussagen keine Möglichkeit, irgendetwas über den VGS abzurechnen.
Grundsätzlich ist übrigens eine Bestätigung der/des Vermittelten o.k. (Ermessenssache beim Leistungsträger Alg1/2), wenn ein Arbeitgeber nicht bereit ist, eine Bestätigung herauszugeben.

Frage beantwortet?

Grüße
JL
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  #8  
Alt 17.12.2009, 09:39
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Standard Hallo

"Das war Ende November!
Wann lag ein gültiger VGS - mit welcher Laufzeit - vor?"

Im Zusammenhang damit wird von "Geltungszeitraum" und "Gültigkeitszeitraum" gesprochen.

"Eine Vermittlung in eine Maßnahme (Kurs) ist keine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis! (eindeutige Voraussetzung für Abrechnung der Vermittlung!)"

Richtig!

"Also, ich sehe anhand dieser Aussagen keine Möglichkeit, irgendetwas über den VGS abzurechnen."

So ist es.

"Grundsätzlich ist übrigens eine Bestätigung der/des Vermittelten o.k. (Ermessenssache beim Leistungsträger Alg1/2), wenn ein Arbeitgeber nicht bereit ist, eine Bestätigung herauszugeben."

Damit hat man sich schwer, weil Ermessensentscheidung- i.d.R. nicht zum Vorteil des PAV. Das ruft immer Mißtrauen hervor.

soisrecht2
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