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#1
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| Hallo Leute, erstmal hallo..ich bin neu hier.. Nun zu meiner Frage... Ich habe ein 400€ Jobangebot. Ich muss kurz gesagt Kundendaten pflegen. Tut aber auch jetzt erstmal nichts zur Sache. Es geht einfach darum, dass der Arbeitgeber einen so-genannten Testmonat mit mir vereinbaren will. Meine Bezahlung erfolgt auf Provision, pro bearbeiteter Kunde. Der Arbeitgeber meinte, dass eine einmalige Provisionabrechnung für neue Mitarbeiter für den ersten Monat in Deutschland möglich ist. Danach wird es ein normaler 400€ Job im Angestelltenverhältnis. Sprich den ersten Monat bekomme ich als Privatperson vom Arbeitgeber eine Auftragsbestätigung und am Ende des Monats eine Provisionsabrechnung. Wisst Ihr auf was sich der Arbeitgeber hier beruft? Sowas habe ich noch nie gehört!? DANKE LG Nadine |
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#2
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| Das hört sich aber mächtig oberfaul an Liegt dir bereits ein Provisions- bzw. Arbeitsvertrag vor? Was steht drin? Wird eine Vertragsstrafe vereinbart, und wie hoch ist die? Ist das so etwas wie ein Call-Center ? Keinen Vertrag unterschreiben, Vertrag nehmen und vom Rechtsanwalt prüfen lassen ! Evtl. Passagen des Vertrages hier im Forum einstellen ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Was hier die Leute so alles erleben .... Ich hab zwar Glatze- aber meine Nackenhaare sträuben sich mir: Provision, "Kundendaten pflegen", 400-EUR- Job und dann noch "probieren"??? Wer läßt sich denn auf eine solche Eierei ein? Mann, Meier, denk' doch mal nach!... soisrecht2 |