Probleme mit der Zeitarbeitsfirma,brauche dringend Hilfe
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Probleme mit der Zeitarbeitsfirma,brauche dringend Hilfe

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  #1  
Alt 09.02.2009, 07:38
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Frau.S befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Probleme mit der Zeitarbeitsfirma,brauche dringend Hilfe


Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und brauche sehr dringend mal eure Hillfe
und gute Ratschläge! Ich hoffe diese bekomme ich hier auch

Folgendes:

Ich bin seit Oktober von einer Leihfirma aus in einem Unternehmen
eingesetzt mit reiner Bildschirmarbeit. ( CallCenter)

Ich habe eine 35Sdt. Woche und arbeite alle 2Wochen Samstags für 5Std.

Das sind also pro Tag + 30Minuten Pause = 7,5Std.

Da es sich um reine Bildschirmarbeit handelt,
müsste ich von meiner Leihfirma die gesetzlich
vorgeschriebene BSU = Bildschirmunterbrechung bezahlt bekommen.

Das wären pro Std 5 - 10 Minuten.

Nach langem Hin und Her bekam ich Anfang letzter Woche
den Hinweis, dass ich wohl 10Minuten BSU pro Tag bezahlt bekomme,
nicht aber die 30Minuten, wie es vorgeschrieben ist.
Den Rest würde man mir mit "Präsenten" gleich machen!

Davon kann ich mir aber auch nichts kaufen
und außerdem was bekomme ich dann? Kugelschreiber?
Das ist ja wohl ein ganz übeler Witz!

Meine Leihfirma hat zwar auch einen Betriebsrat
an den ich mich schon mehrfach gewandt habe, dieser
aber wohl nicht für mich zuständig ist.

Genauso habe ich mich schon an den DGB gewandt,
der leider auch nicht weiter helfen konnte.

Meine LF arbeitet mit der BZA zusammen, dort habe ich auch schon hingeschrieben ohne Erfolg.

Langsam weiß ich auch nicht mehr weiter.....

Ich komme ohnehin schon nicht mit der regulären Pause hin,
dass Problem dabei ist, dass ich schnell Minusstunden habe,
oder solange dort sitzen muss, bis ich 7Std, netto an arbeitszeit habe,
damit ich die Mehraufwandsverpflegung bezahlt bekomme.

Der Betriebsrat teilte mir folgendes mit:

Hallo Frau S,

leider dauerte die Recherche doch länger als gedacht, nun das Ergebnis, laut BildscharbV § 5 (BildscharbV - Einzelnorm) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Tätigkeit der Mitarbeiter so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

Das würde für Sie bedeuten, dass Sie nicht ihre reguläre Pause dafür aufbringen müssen, sondern das ****** oder der Kunden es so organisieren muss.



In einigen Fällen werden andere Tätigkeiten eingeschoben oder es wird evtl. mit dem Kunden vereinbart, dass unsere Mitarbeiter alle Stunde 10 Minuten Pause erhalten, dann würde der Kunde nur 50 Minuten statt 1 Stunde zahlen, sie müssen aber den vollen Stundenlohn erhalten, weil der Arbeitgeber nach dem BildscharbV verpflichtet ist, für die Pause / Unterbrechung zu sorgen.


Das ist leider nicht der Fall!!!!!

Ich hoffe auf helfende und klärende Feedbacks

Liebe Grüße Frau S
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  #2  
Alt 14.02.2009, 07:39
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meinst Du mit den 30 Minuten die 0,50h bei dem 7,5 Stunden-Tag?
was genau steht denn in Deinem Vertrag drin?

Normal ist doch die folgende Übereinkunft zwischen AG und AN und wird auch so im Vertrag niedergeschrieben

"Du arbeitest 35 Stunden und ich zahle Dir dafür 2000 Euro"

Der AG bezahlt also die Arbeitszeit
Auf 5 Tage verteilt wären dass dann 7 Stunden. Nach 6 Stunden steht Dir eine Pause von 45 Minuten zu. Aber das ist halt auch eine Pause und Dein AG zahlt nur die Arbeitszeit. Die Pause soll ja gerade dafür gut sein, von der Arbeit abzuschalten.
Jetzt kann das natürlich sein, dass Du 30 min statt 45 min hast, da Du diese Bildschirmunterbrechung beanspruchen darfst/musst.

Aber dann müsste das doch so stimmen?
Du bist nach dieser Rechnung 7,5h im Betrieb und bekommst davon 7,0h bezahlt. Ist das nicht genau das, was gerade passiert?
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  #3  
Alt 14.02.2009, 09:03
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Wieso kannst du dir deine Arbeit nicht so einteilen, dass du die Bildschirmarbeit eben je für 5-10 Minuten durch Papierkram o.ä. unterbrechen kannst? Gibts denn gar keinen Papierkram zu tun?
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  #4  
Alt 14.02.2009, 09:17
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Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Wieso kannst du dir deine Arbeit nicht so einteilen, dass du die Bildschirmarbeit eben je für 5-10 Minuten durch Papierkram o.ä. unterbrechen kannst? Gibts denn gar keinen Papierkram zu tun?
verstehe ich was falsch?
Ich dachte das Problem ist die halbstündige Mittagspause? Die Bildschirmunterbrechung wird doch bezahlt obwohl eigentlich Pause
...außerdem ist ein AN normalerweise angehalten gesetzlich geregelte Pausen zu nehmen soweit möglich
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  #5  
Alt 14.02.2009, 09:24
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Öhm.. dann hab ich es nu falsch verstanden..?

Ich verstehe es so, dass nicht die Mittagspause das eigentliche Problem ist, sondern es praktisch rein um die Unterbrechung der Bildschirmarbeit geht...


Also mir scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen, weil die TE meint, sie muss je Stunde Bildschirmarbeit 5 Minuten schlicht Pause bekommen, obwohl die Bildschirmarbeit auch schnöde durch andere Arbeiten unterbrochen werden kann,...
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  #6  
Alt 14.02.2009, 09:25
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Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Öhm.. dann hab ich es nu falsch verstanden..?

Ich verstehe es so, dass nicht die Mittagspause das eigentliche Problem ist, sondern es praktisch rein um die Unterbrechung der Bildschirmarbeit geht...
Stein-Papier-Schere wer´s falsch verstanden hat?
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Geändert von i&f (14.02.2009 um 10:09 Uhr)
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