Rest-Urlaubstage
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Rest-Urlaubstage

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 05.02.2009, 17:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Sven_RV befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rest-Urlaubstage


Hallo

Ich habe eine Frage zu Rest Urlaubstage !

Ich hab noch 14 Tage Rest Urlaub vom letzten Jahr. Ich wollte die 14 Tage über Weihnachten und Silvester nehmen, wurden aber abgelehnt.

Jetzt zur meiner Frage...

Verfallen die 14 Tage Rest Urlaub ? Weil bei mir in der Firma wird gesagt das man die Resturlaubstage bis zum März verbraucht haben muss, sonst verfallen sie. Kann ich aber z.b. sagen das ich die lieber im Sommerurlaub verwenden möchte, den ich will jetzt keinen Urlaub nehmen. Und da der Urlaub ja einmal abgelehnt wurde wie ist es dann ?

Kann ich z.b. zu meinem Chef mit einem Urlaubsantrag über 14 Tage gehen und dabei sagen das er den ablehnen soll damit ich die 14 Tage über den März nehmen kann ? Oder wie sieht das ganze aus ?


Grüsse
Sven
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 08.02.2009, 12:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
malefiz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Urlaub nehmen oder bezahlen lassen

Hallo,

so weit ich informiert bin, stimmt es, dass der Resturlaub bis Ende März genommen werden MUSS (lt. rechtl. Regelung). Wenn dein Chef das nicht bewilligt, aus welchen Gründen auch immer, muss er glaube ich den Urlaub bezahlen. Aber sicher ist es möglich mittels Absprache den Urlaub in den Sommer zu verlegen. Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 08.02.2009, 17:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Mehmet57 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Sven_RV Beitrag anzeigen
Hallo

Ich habe eine Frage zu Rest Urlaubstage !

Ich hab noch 14 Tage Rest Urlaub vom letzten Jahr. Ich wollte die 14 Tage über Weihnachten und Silvester nehmen, wurden aber abgelehnt.

Jetzt zur meiner Frage...

Verfallen die 14 Tage Rest Urlaub ? Weil bei mir in der Firma wird gesagt das man die Resturlaubstage bis zum März verbraucht haben muss, sonst verfallen sie. Kann ich aber z.b. sagen das ich die lieber im Sommerurlaub verwenden möchte, den ich will jetzt keinen Urlaub nehmen. Und da der Urlaub ja einmal abgelehnt wurde wie ist es dann ?

Kann ich z.b. zu meinem Chef mit einem Urlaubsantrag über 14 Tage gehen und dabei sagen das er den ablehnen soll damit ich die 14 Tage über den März nehmen kann ? Oder wie sieht das ganze aus ?


Grüsse
Sven
EuGH hat am 20.01.2009 Urteil veröffentlicht ist auch im Netz
http://curia.europa.eu/de/actu/commu...cp090004de.pdf

Geändert von Mehmet57 (08.02.2009 um 17:59 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 08.02.2009, 18:29
Guru
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 519
Bedankte sich: 30
75 Danksagungen in 69 Beiträgen
FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn dir dein Urlaub bis Ende März in irgendeinem Zeitraum bewilligt wird, solltest du ihn dann nehmen, denn sonst verfällt er.

Es geht hier nicht darum, dass du aufgrund von Krankheit, oder ähnlichem deinen Urlaub nicht nehmen kannst, sondern dass du ihn lieber im Sommer nehmen würdest.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Freigestellt und Rest Urlaub moamin Kündigung 3 07.11.2007 18:13
restlich Urlaubstage nach fristloser Kündigung Donnerhorn Kündigung 1 29.06.2006 13:45




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.