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#1
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| Hallo Zusammen, ich möchte bei meinem jetzigem Arbeitgeber Kündigen. Mein Jahres Urlaub beträgt 29 Tage, 4 habe ich davon dieses Jahr schon verbraucht. Wie funktioniert das mit dem Resturlaub? Wie viel Tage stehen mir noch zur Verfügung? Was mich noch interessieren würde, darf mein Arbeitgeber mir den Urlaub streichen und diesen Ausbezahlen oder kann ich mich dagegen wehren? EDIT: Mir ist noch was eingefallen, kann mir jemand eine Musterkündigung empfehlen? Das ist mein erster Arbeitgeber und ich hab noch nie eine Kündigung geschrieben. Geändert von bigred2010 (22.07.2010 um 13:11 Uhr) |
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#2
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| Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag (sofern es einen gibt) zum Thema unterjähriges Ausscheiden? In der Regel hast Du wenn die Beschäftigung seit 01.01.2010 (oder davor) besteht nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch, also 29 Tage. Somit hast Du noch Anspruch auf 25 Tage. Wenn Du diese jetzt nimmst oder die ausbezahlen lässt hast Du für dieses Jahr natürlich keinen Urlaubsanspruch mehr bei Deinem neuen Arbeitgeber. In der Regel wird daher die 1/12 Variante gewählt. Also 1/12 Urlaub pro vollem Beschäftigungsmonat. Den Rest nimmst Du dann zum neuen Arbeitgeber mit. Welche Regelung Du wählst hängt somit von Dir ab bzw. wieviel Urlaubsanspruch Du beim neuen AG hast. Zur Ausbezahlung sei gesagt, dass wenn Du den Urlaub beim jetzigen AG nicht mehr nehmen kannst dieser in der Tat ausbezahlt werden kann. Hängt somit auch wieder ein Stück weit von DIr ab. Wenn Du den Urlaub nehmen möchtest kann der AG nur in dringenden betrieblichen Gründen dies verweigern. Bedenke aber, er soll Dir ja auch noch ein gutes, qualifiziertes Zeugnis ausstellen..... Folgendes bei der Kündigung ist zu beachten: - Kündigung muss schriftlich erfolgen - Empfang solltest Du dir von einem Empfangsberechtigen (z.B. Personalleiter, diziplinarischer Vorgesetzter) auf einer Kopie der Kündigung bestätgen lassen. - Die kündigungsfrist beginnt am Folgetag des Empfangs an zu laufen. Die Kündigung selbst kannst Du kurz halten wenn Du diese persönlich überreichst. An Firma Sehr geehrter Herr (oder Frau)....... hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxxx Ich bitte um Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit,. Mit freundlichen Grüßen Name und event. Personalnummer (Unterschrift) Empfangsbestätigung (Unterschrift Chef...) Wenn es eine sehr große Firma ist wäre es ratsam im Briefkopf noch Deine vollständigen Personaldaten anzugeben (Adresse, Abteilung etc.)
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Hallo, danke erst mal für deine ausführliche Antwort. Was bist du dir sicher, dass wirklich nur 1,5 Tage Pro Monat gibt? Ich hätte eher gedacht, dass es 2,5 Tage pro Monat gibt? Grüße |
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#4
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| Zitat:
![]() ![]() ![]() Ich schreibe Du hast Anspruch auf den vollen Urlaub wenn Du länger als 6 Monate dort gearbeitet hast. Siehe dazu §4 BUrlG. In Deinem Fall dann also noch 25 Tage da Du ja bereits 4 genommen hast. Es gibt Ausnahmen, dass man die 1/12 Regelung anwendet. Das wären dann 29/12 = 2,4 Tage pro Monat = gerundet 2 Tage. Siehe dazu §5 BUrlg. Dazu müsste man aber Deinen Arbeitsvertrag kennen oder einen eventuell gültigen Tarifvertrag. Ach so noch eins: Das Thema ist in dieser Rubrik falsch. War Glück das ich es überhaupt "gefunden" habe. Gehört eigentlich in den Bereich Kündigung.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Du hast vollkommen recht, du hast das nicht geschrieben, ich hab das 1/12 also 1,5 Verstanden, sorry. Zitat:
Sorry, wußte ich nicht. @Admin könnst du den Post bitte Verschieben. THX |
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