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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich schildere mal kurz meinen Fall, um anschließend meine Frage zu stellen.... Es ist so, dass ich in einem noch ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehe. Aus verschieden Gründen, bin ich momentan auf neuer Job-Suche. Nun habe ich nach einem Vorstellungsgespräche-Marathon einen Job so gut wie sicher. Am Wochenende erhalte ich den neuen Arbeitsvertrag... Den ich nach gründlichem Lesen unterschreiben werde, da ich mir sehr gut vorstellen kann, dort zu arbeiten. Da meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt, werde ich nächste Woche kündigen. Natürlich auch erst dann, wenn ich den neuen Vertrag ´in der Tasche´hab. Mitte nächster Woche habe ich noch ein Gespräch bei einem anderen Arbeitgeber... Den will ich mir, trotz Zusage des Anderen, zumindest anhören... NUN meine Frage: Wenn ich bei dem einen bereits unterschrieben habe, aber im nachhinein der Andere mir besser gefällt..., kann ich aus dem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten??? Wenn ja, gibt es da eine bestimme Frist? Ist es die berühmte 14 Tage Frist?! Vielleicht ist das ne doofe Frage , aber ich wollte sie trotzdem stellen ![]() Hoffe auf schnelle Antworten und sag schon mal Danke LG Kuuuni |
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#2
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| Hallo kuuuni Das Arbeitsverhältnis beginnt sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Wenn vertraglich vereinbart befindest du dich das erste halbe Jahr in der Probezeit. Meistens ist die Kündigungsfrist in der Zeit 14 Tage. Es kann aber auch eine andere Frist vereinbart werden. Was sich mir jetzt aber wiederspricht ist die Kündigungsfrist die du bei dem jetzigen Arbeitgeber einzuhalten hast. Vorher kannst du doch noch gar nicht nicht bei dem neuen Arbeitgeber anfangen. Die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beginnt doch erst bei einreichen der Kündigung. Ich würde das noch bevorstehende Gespräch erst abwarten und mich dann für einen Arbeitgeber entscheiden. Wenn du sagst das du noch ein zweites Angebot hast und das abwarten willst bevor du den Vertrag am Wochenende unterschreibst müsste das in Ordnung gehen. |
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#3
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| Hallo Henry, nee, vielleicht habe ich das zu missverständlich ausgedrückt... Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende... D.h. wenn ich bis zum 15.05. kündige, kann ich beim neuen AG zum 01.07. anfangen. Natürlich ist der Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch erst der 01.07. Ist es wirklich so, dass ich jetzt mit Unterschrift des Vertrages schon das Beschäftigungsverhältnis dort beginne und nicht erst zum tatsächlich vereinbarten Beginn (Also 01.07.)??? Es war bei meinem Ausbildungsbeginn damals auch so (allerdings schon 8 Jahre her ;o), dass ich bei einem Betrieb bereits unterschrieben hatte, mich aber im nachhinein für einen anderen Betrieb entschied. Das fanden die zwar nicht so toll, aber es war kein Problem.... Wie wär das denn nun in diesem Fall? Wenn ich am WE den Vertrag unterschreibe, und nächste Woche mich doch für das andere entscheide.... müsste ich doch einfach vom Vertrag zurücktreten können, da das Arbeitsverhältnis doch erst am 01.07. beginnt, oder??!!! |
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#4
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| Hey, Zurücktreten kannst Du wie oben schon erwähnt nicht...Aber Kündigen.. Ob Du vor Vertragsbeginn Kündigen kannst,hängt von deinem Vertrag ab... Steht in dem Vertrag irgendwo etwas,das die Kündigung vor Vertragsbeginn Ausgeschlossen ist??? Das sicherste und Sauberste wäre aber ein Klärendes Gespräch mit dem AG.. Er muss sich ja schließlich nach einer anderen Kraft umsehen und hat mit Sicherheit kein Interesse daran dich an den Vertrag zu Binden,wenn Du eh Kündigst...
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