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#1
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| Hallo, Ich bin von Beruf Landschaftsgärtner. Ich wohne direkt an den Alpen, deshalb ist unser Beruf im Winter nicht auszuführen. Minus Temperaturen und bis zu 150cm Schnee kommen fast jedes Jahr vor. Deshalb ist es bei uns schon seit bestimmt 30 Jahren so das wir zum 20. Dezember gekündigt werden, und dann je nach Witterung zum 1. Februar bzw. 1. März wieder eingestellt werden. In dieser Zeit sind wir arbeitslos gemeldet. Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert wenn das Arbeitsamt mir eine Stelle anbietet? Ich weiß ja nicht wann mein Chef mich wieder einstellt (Witterungsabhängig). Ist das ein Grund für die ablehnung einer Stelle bei der Agentur für Arbeit? Ich hab nachgelesen das ich vom Arbeitsamt "sanktioniert" und mit einer "Sperrzeit" belegt werde, wenn ich z.b. beim Bewerbungsgespräch misst baue. Stimmt das so? Ich kann doch dem Arbeitgeber sagen das ich nach 1 Monat wieder kündigen werde, weil ich dann meinen alten Job wieder habe oder? Wenn er mich dann nicht nimmt werde ich "Sanktioniert"? Hat jemand Erfahrungen damit? Flo |
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#2
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| Sowohl bei ALG I als auch bei ALG II darfst du zumutbare Arbeit nicht ablehnen. Fehlverhalten begründet eine Leistungssperre bzw. eine Sanktion. "Früher" gab es mal Sonderregelungen für Saisonarbeiter, diese spuken noch in den Köpfen vieler Leute, diese früheren Regelungen gehören aber der Vergangenheit an. Bitte lasse dich im Zweifelsfalle umfassend von der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE/Jobcenter beraten, dies gilt wegen der besonderen Regelungen ganz besonders und speziell für den Personenkreis unter 25. Arbeitslosigkeit - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Nagut, danke schonmal für die Information. Letztes Jahr wurde mir und dem Rest meiner Firma auch keine Stelle angeboten (Im Gartenbau sowieso nicht, weil hier alle Firmen im Umkreis von 50km wegen dem Winter ausstellen). Auch nicht in anderweitigen Berufssparten. Was passiert eigentlich wenn ich die Stelle vom Arbeitsamt "annehme" und beim Bewerbungsgespräch offen und Ehrlich sage das ich sowieso nur 1 oder maximal 2 Monate arbeiten werde weil ich dann meinen alten Beruf wieder ausüben werde? |
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#4
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| Warum willst Du das sagen? Behalts doch für Dich und wenn Du die Stelle wirklich wieder bekommst, dann kündigst Du.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Wie du weißt, Ratgeberin, beschäftige ich mich seit Jahren mit diesem Thema. Folgender Rat an Maiden von mir: Kümmere dich selbst um eine saisonale Stelle- und sei's im Gastgewerbe. Das läuft bei euch in der Ecke, gerade im Winter. Laß' das AA außen vor. Vorausgesetzt, du hast dich ordnungsgemäß dort gemeldet. Die haben's gern, wenn sich jemand selbst kümmert- weil da braucht's nur ein Häckchen hinter deiner Kundennummer ... Hast du was, dann meldest du dich einfach auf dem AA ab. Basta. Steht für dich der Wiederantritt im "alten" AV fest und du arbeitest saisonal, dann kannst du durchaus mit dem AG reden, ab wann für dich die Saison beendet ist. Ganz einfach geht das. Ich für meinen Teil schicke z.B. im Dezember Handwerker (Maler, Dachdecker, Maurer) in die WS in Arbeit, damit sie im Frühjahr weiter in ihrem Beruf arbeiten können. Das hat sich schon seit Jahren bewährt, auch wenns ungewöhnlich ist. Gibt auch einige darunter, die sind dann dort geblieben und haben ihren alten Beruf an den Nagel gehangen, weil sie mehr verdienten oder es schätzen gelernt haben, dass sie kostenlos verpflegt und untergebracht sind. Na ja ... M.l.G.! soisrecht2 |