Sanktionen bei der Kündigung
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Sanktionen bei der Kündigung

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  #1  
Alt 04.01.2009, 13:52
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Standard Sanktionen bei der Kündigung


Hallo,

ich bin fest entschlossen meinen Job zu kündigen.Ich fahre eine zu weite Strecke,habe extreme Schwierigkeiten mit meinem Vorgesetzten und schiebe schon fast ******* viele (natürlich unbezahlte)Überstunden.
Ich fühle mich extremst unwohl und ich habe keine Freude und kein Spass mehr am Leben in diesem Job.
Sogar meine sozialen Kontakte habe ich größtenteils verloren,weil ich nur noch gearbeitet und geschlafen habe.
Von gesundheitlichen und psychischen Problemen ganz zu schweigen....
Deswegen habe ich mich jetzt für den unpopulären Schritt entschieden,selber zu kündigen.Ich weiss,dass mir hier jetzt alle davon abraten werden,aber ich habe nunmal das Gefühl,dass es für mich das Beste ist.
Ich hoffe zwar sehr,dass ich schnell wieder Arbeit finde aber einige Sachen die jetzt auf mich zukommen,interessieren mich dennoch..

1.Ist es richtig,dass mich eine Sanktion von 30% auf den Hartz IV-Regelsatz erwartet ?
2.Geld für Wohnung und Krankenversicherung bleibt unangetastet ?
3.Nur rein interessehalber weil ich natürlich hoffe dass dieser Fall nicht eintritt....wenn die Sanktion nach 3 Monaten ausgelaufen ist,und ich wieder meinen normalen Regelsatz beziehe...würde dann wenn ich irgendwann mal wieder sanktioniert werden würde(was ich natürlich nicht hoffe)gleich die nächste Sanktionsstufe von 60% einsetzen oder gibt es da eine bestimmte Frist,dass ich dann wieder bei 30% "einsteigen"würde.Ich hoff,ich hab das halbwegs verständlich umschrieben....
4.Kommt bei zukünftigen Chefs beim Vorstellungsgespräch besser an,dass man selber gekündigt hat oder dass man gekündigt wurde ??Wahrscheinlich je nachdem wie man es umschreibt,hm ?
5.Wenn es so ist,dass Arbeitgeber UND Arbeitnehmer mit der Kündigung einverstanden sind (was in meinem Fall so wäre,da ich mich nicht wohl fühle und mein Arbeitgeber wohl auch schon gemerkt hat dass ich todunglücklich in diesem Job bin und so keine Verstärkung bin),kann man sich da auf sowas wie eine Trennung im beiderseitigen Einvernehmen einigen ??
Und wenn ja,zieht ein solcher Fall auch Sanktionen nach sich ??

Ich weiss,dass sind viele dämliche Fragen aber ich war noch nie in einer Situation wie dieser...daher schon mal vielen Dank

Jumper
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  #2  
Alt 04.01.2009, 14:43
Benutzerbild von wellen
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Standard Ich würde

an deiner Stelle nicht selbst kündigen, sondern mich vom Arzt krankschreiben lassen und zwar so lange und sooft es nur irgendwie möglich ist.


Gruss

wellen
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  #3  
Alt 04.01.2009, 15:09
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Hmm..ganz genauso mach ich es ja mittlerweile.
Bin ab morgen nun schon in der 3.Woche krankgeschrieben,aber das is irgendwie nur eine Aufschiebung und keine Auflösung des Problems.Nach 6 Wochen muss ich mir dann eh was Anderes überlegen,da man sich ja nur 6 Wochen am Stück krankschreiben lassen draf,oder ?
Finde darauf zu spekulieren,dass mich mein Arbeitgeber wegen Dauer-Krankheit kündigt,is nicht das Wahre.
Hätte ein besseres Gefühl wenn langsam mal reiner Tisch ist....

Jumper
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  #4  
Alt 04.01.2009, 15:43
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Hallo Jumper,

... naja- Krank zu feiern war keine allzu gute Idee.
Suche das Gespräch mit deinem Chef, teile ihm mit womit und warum du Probleme mit/an deinem Arbeitsplatz hast. Sollte er darauf nicht eingehen biete ihm an eine arbeitgeberseitige Kündigung zu akzeptieren. Falls er auch darauf nicht eingeht dann mache Dienst nach Vorschrift- und als erste Vorschrift würde ich die in deinem Arbeitsvertrag näher definierten Arbeitsstundenzahl ansehen.
Leiste keine Arbeitsstunde mehr zu der du nicht verpflichtet bist.
Spätestens darauf wird er reagieren.

Aber nochmal- eine ungerechtfertigte Krankmeldung ist kein vertretbares Druckmittel bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz!

Wolf





Zitat:
Zitat von Jumper80 Beitrag anzeigen
Hmm..ganz genauso mach ich es ja mittlerweile.
Bin ab morgen nun schon in der 3.Woche krankgeschrieben,aber das is irgendwie nur eine Aufschiebung und keine Auflösung des Problems.Nach 6 Wochen muss ich mir dann eh was Anderes überlegen,da man sich ja nur 6 Wochen am Stück krankschreiben lassen draf,oder ?
Finde darauf zu spekulieren,dass mich mein Arbeitgeber wegen Dauer-Krankheit kündigt,is nicht das Wahre.
Hätte ein besseres Gefühl wenn langsam mal reiner Tisch ist....

Jumper
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... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 04.01.2009, 17:14
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
an deiner Stelle nicht selbst kündigen, sondern mich vom Arzt krankschreiben lassen und zwar so lange und sooft es nur irgendwie möglich ist.


Gruss

wellen
sorry, aber wenn ich sowas höre oder lese kann ich nur mit dem kopf schütteln!!!

ich gebe wolf da recht, suche nochmal das gespräch mit deinem chef.
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  #6  
Alt 04.01.2009, 17:25
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Zitat:
Zitat von Jumper80 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin fest entschlossen meinen Job zu kündigen.

Aus der Sicht der sozialen Versorgung wäre das ein schwerer Fehler. Wenn du selber kündigst oder an deiner Kündigung mitwirkst, indem du z.B. deinen Arbeitgeber zu einer Kündigung aufforderst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, erhälst du bei ALG I eine Leistungssperre und bei ALG II eine Sanktion. Empfehlung: aus der ungekündigten Stellung heraus eine neue Arbeit suchen und bei neuem vorliegendem Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen.

Ich fahre eine zu weite Strecke,

Zumutbare Arbeit wird im Sozialgesetzbucgh wie folgt definiert:

§ 121 SGB III (ALG I) ----> SGB 3 - Einzelnorm

§ 10 SGB II (ALG II) -----> SGB 2 - Einzelnorm


habe extreme Schwierigkeiten mit meinem Vorgesetzten und schiebe schon fast ******* viele (natürlich unbezahlte)Überstunden.

Siehe den Rat von "derWolf"

Ich fühle mich extremst unwohl und ich habe keine Freude und kein Spass mehr am Leben in diesem Job.
Sogar meine sozialen Kontakte habe ich größtenteils verloren,weil ich nur noch gearbeitet und geschlafen habe.
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Deswegen habe ich mich jetzt für den unpopulären Schritt entschieden,selber zu kündigen.Ich weiss,dass mir hier jetzt alle davon abraten werden,aber ich habe nunmal das Gefühl,dass es für mich das Beste ist.
Ich hoffe zwar sehr,dass ich schnell wieder Arbeit finde aber einige Sachen die jetzt auf mich zukommen,interessieren mich dennoch..

1.Ist es richtig,dass mich eine Sanktion von 30% auf den Hartz IV-Regelsatz erwartet ?

Wenn du über 25 jahre alt bist: ja. (U25 = 100% !!)

2.Geld für Wohnung und Krankenversicherung bleibt unangetastet ?

Du erhälst Leistungen für KDU (Kosten der Unterkunft), allerdings nur für max. 6 Monate die tatsächlichen Kosten. Danach leistet die Arge/Jobcenter nur noch "angemessen". Bitte erkundige dich bei deiner Arge/Jobcenter, was in deiner Stadt/Gemeinde/Kreis als angemessener Wohnraum gilt (Bundesweit nicht einheitlich).

Krankenversichert bist du, solange du nicht 100% sanktioniert bist.


3.Nur rein interessehalber weil ich natürlich hoffe dass dieser Fall nicht eintritt....wenn die Sanktion nach 3 Monaten ausgelaufen ist,und ich wieder meinen normalen Regelsatz beziehe...
würde dann wenn ich irgendwann mal wieder sanktioniert werden würde(was ich natürlich nicht hoffe)gleich die nächste Sanktionsstufe von 60% einsetzen

Ja. Aber Vorsicht: du kannst rasch hintereinander sanktioniert werden, erst 30%, gleich danach 60%, es entfallen dann 90% des Regelsatzes.

oder gibt es da eine bestimmte Frist,dass ich dann wieder bei 30% "einsteigen"würde.
1 Jahr Leistungsbezug

Ich hoff,ich hab das halbwegs verständlich umschrieben....
4.Kommt bei zukünftigen Chefs beim Vorstellungsgespräch besser an,dass man selber gekündigt hat oder dass man gekündigt wurde ??Wahrscheinlich je nachdem wie man es umschreibt,hm ?
Arbeitslose geniessen einen denkbar schlechten Ruf, insbesondere dann, wenn diese Sozialleistungen beziehen. Nach Kurt Beck muss man sich ja nur waschen und rasieren, damit es mit dem neuen Arbeitsplatz klappt.

5.Wenn es so ist,dass Arbeitgeber UND Arbeitnehmer mit der Kündigung einverstanden sind (was in meinem Fall so wäre,da ich mich nicht wohl fühle und mein Arbeitgeber wohl auch schon gemerkt hat dass ich todunglücklich in diesem Job bin und so keine Verstärkung bin),kann man sich da auf sowas wie eine Trennung im beiderseitigen Einvernehmen einigen ??Du meinst einen Aufhebungsvertrag.

Und wenn ja,zieht ein solcher Fall auch Sanktionen nach sich ??
Ja!!

Ich weiss,dass sind viele dämliche Fragen aber ich war noch nie in einer Situation wie dieser...daher schon mal vielen Dank

Jumper
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  #7  
Alt 04.01.2009, 17:33
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Zitat:
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an deiner Stelle nicht selbst kündigen, sondern mich vom Arzt krankschreiben lassen und zwar so lange und sooft es nur irgendwie möglich ist.


Gruss

wellen
Wellen, das ist - wie bereits meine Vorredner kommentiert haben, ein denkbar schlechter Rat. So zu verfahren wäre nur bei völliger psychischer und physischer Zerstörung akzeptabel und berechtigt.

Man darf nicht vergessen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eine hohe soziale Errungenschaft ist und daher von jedem Arbeitnehmer wie sein Augapfel gehütet werden sollte.

Ausserdem kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln und eine Nachuntersuchung anleiern. Möglicherweise ergeben sich dann unterschiedliche Diagnosen.
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  #8  
Alt 04.01.2009, 21:29
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Ach es ist schon eine verzweifelte Situation....Fakt für mich ist jedenfalls,dass ich das Unternehmen verlassen werde.
Das Leben ist in einer solchen Arbeits-Situation einfach nicht lebenswert..man verbringt einfach zuviel Zeit auf Arbeit um sich dort permanent kaputt machen zu lassen.Ich merke wie es ist,wenn die Arbeit sich langsam auch auf die Gesundheit niederschlägt.
Als sanktionierter Arbeitsloser hat man zwar auch kein geiles Leben aber immerhin die Zeit und die Möglichkeit sich so schnell wie möglich etwas Neues zu suchen.
Der Tipp mit dem Weiterarbeiten und sich nebenbei bewerben und bei einer Zusage fristgerecht kündigen ist zwar der weitverbreiteste und auch immer leicht gesagt,aber leider kaum umzusetzen...in den letzten 7 Monaten habe ich mich immer nebenbei schön weiterbeworben und hätte auch immer schön zu Vorstellungsgesprächen fahren können.PROBLEM bei der Sache allerdings,ich konnte kein einziges davon wahrnehmen da ich ja immer arbeiten musste.Ein Wunsch nach Umlegung des Vorstellungsgespräches kommt beim potenziellen neuen Arbeitgeber immer sehr schlecht um.
So muss man leider einfach mal eingestehen,dass dieser Tipp immer viiiel leichter gesagt ist als getan.

Ein Aufhebungsvertrag zieht dann also tatsächlich eine Sanktionierung des Arbeitslosengeldes in jedem Fall nach sich ??
Da hatte ich große Hoffnung reingelegt.Dann werde ich wie einer der Vorposter vorgeschlagen hat,meinem Chef sagen,dass ich einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zustimmen würde.
Ach...is schon alles ********,Mensch.

Gruss und danke schonmal für die vielen hilfreichen Antworten

Jumper
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  #9  
Alt 04.01.2009, 22:36
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Standard Ich weiss

was ich da geraten habe.

wollte auch nur mal schnell die Diskussion dazu etwas entfachen.
Die darauffolgenden Reaktionen habe ich vorausgeahnt.

Derart "schwere Geschütze " aufzufahren sind nicht ohne gute Vorbereitung
ratsam.

Es muss aber auch ein gewisser Selbstschutz eines AN gegeben sein, der drauf und dran ist wegen Drangsaleien seines AG wirklich krank zu werden.

Der Arzt ist und bleibt nun mal die einzig wirkliche Hilfe die man in derartigen Fällen hat. Das soz. Gesundheits- System wird daran nicht leiden - das ist sowieso schon im A...
Mit Blick auf die Gesundheitsreform haben wir nämlich in nicht mal 2 Jahren
die Kopfpauschale bzw. Bürgerversicherung bei der die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle eigens versichert werden muss.

Gruss

wellen
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