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#1
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| Hallo, ich bin 16 Jahre alt, Schülerin in der 11. Klasse und trage Zeitungen aus für die ich im Monat höchstens an die 60€ bekomme. Jetzt hat mir eine Bekannte einen zweiten Job in einem Geschäft besorgt. Dazu habe ich mir jetzt eine 2. Lohnsteuerkarte besorgt, mit Klasse 6. Die Frau dort hat mir erklärt das davon etwa 50% der Steuern weggeht und ich diese nur vielleicht am Ende des Jahres wiederbekomme. Wegen 4€ die Stunde haben ich aber erlich gesgat nicht so viel Lust mich da ein paar hinzustellen.... Kannd das wirklich wahr sein, dass ich als Schüler schon steuenr zahlen muss? Stimmt es, dass ich das Geld evtl. nich mehr zurück bekomme? Danke shconmal für die Antworten! |
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#2
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| Hallochen, leider ist bei euch die 2. Steuerkarte auch die 6. Du müstest jetzt nur ausrechnen, bei welchem Job du mehr verdienst. Dort wos weniger ist würde ich die 6 nehmen. Bist du unter 18 Jahre, dann können deine Eltern über ihre Steuerklärung vielleicht etwas für dich zurück holen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Als Schüler benötigst du für einen Minijob oder 2 in so geringem Umfang eigentlich gar keine Lohnsteuerkarte. Du darfst natürlich die 400€ / Monat überschreiten. Sprich doch mal mit deinen AG, ob du nicht als Minijobber arbeiten darfst. Hier mal eine Übersicht.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg Geändert von FreiBir (18.10.2008 um 13:05 Uhr) Grund: Link ergänzt. |
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