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#1
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| Höhergruppierung nach Schulerweiterung Liebe Leser hier nun Stichpunkthaltig folgende Information 1996 Einstellung als Schulhausmeister nach Bat.9a Reinigungsfläche 1480 qm nach 6 jähriger Bewährung aufstieg in Bat 8 2005 Erweiterungsbau von 4 Klassen 2007 Fertigstellung des Erweiterungsbau 2007 Reinigungsfläche1620 qm Die Reinigungsfläche beträgt demnach im Sinne des Schulhausmeistertarifvertrags (faktoresierte Reinigungsfläche) 1620 Qm Ausgerechnet vom Hochbauamt der Stadt. Querverweise und Bat Bestimmungen als Hilfe Eingruppierung Schulhausmeister §22abs.2 Höhergruppierung §27a abs.2 BAT Schule vor Erweiterung 1400 Schule nach Erweiterung 1600 Durch die Erweiterung der Schule müsste mir inklusivem Bewährungsaufstieg demnach nach Bat als die Lohngruppe 7 zustehen. Ein schreiben an den Personalchef um Erhöhung//Überprüfung der Lohngruppe wurde mit folgender Begründung abgelehnt. Zitat. Sie gehen davon aus, das die einmalig zurückgelegte 6 Jährige Bewährungszeit dazu führt das es keine weitere Bewährungszeit in einer anderen Vergütungsgruppe erforderlich ist. Dem widerspricht der KAV ausdrücklich Bei jeder Höhergruppierung aufgrund einer Vergrößerung der Reinigungsfläche ist ein separater Bewährungsaufstieg von 6 Jahren für jede Lohngruppe erforderlich. Die Tarifparteien gehen hier nicht von einem gleichen Tätigkeitsbild aus. Ich bedaure…….. Meiner Auffassung nach ist dies doch falsch Wäre die Schule bei meiner Einstellung 1996 größer gewesen hätte ich nach 6 Jahren Bewährung jetzt doch auch BAT 7 Das Tätigkeitsbild des Schulhausmeister bleibt doch auch bei einer 200 qm größeren Schule das selbe Bitte um Hilfe Vielen Dank Michael |
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#2
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| Hello Mike-NRW da hab ich überhaupt keine Ahnung von. Mein Rat schalte einen Anwalt ein und lasse das prüfen. Im Alleingang hattest Du ja keinen Erfolg. Tut mir leid war bestimmt keine große Hilfe für Dich, aber mehr kann ich dazu leider nicht sagen, weil mir das wissen dazu fehlt. |