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#1
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| Guten Tag... Ich habe ein rießen Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin im Juli letzten Jahres der Liebe wegen in ein anderes Bundesland gezogen und habe dort eine Stelle bei einer Reinigungsfirma angenommen. Das Objekt in dem ich eingesetzt werde ist ein Krankenhaus. Als ich dann im Februar 09 die Nachricht bekam, dass ich im 3. Monat schwanger bin, fing der ganze Ärger mit meinem Arbeitgeber an. Meine Frauenärztin bestand darauf, dass ich einen anderen Arbeitsbereich bekomme weil ich zB keine Patientenzimmer (toilette usw) mehr reinigen sollte, wegen der Ansteckungsgefahr und dem Arbeiten mit Desinfektionsmittel...Nach langem hin und her und einigen Telefonaten zwischen Ärztin und Arbeitgeber, teilte mir der Arbeitgeber mit, dass er einen anderen Arbeitsbereich für mich zur Verfügung stellen würde. Nun bin ich für die Reinigung der Büros und der Flure zuständig. Ich dachte mir, alles wär wunderbar...als ich dann erfahren hab, dass mir der Arbeitgeber 2 Std täglich weniger bezahlt, weil "nicht genug Arbeit da ist, die ich machen darf" Nun arbeite ich nur noch von 6 - 9.30 Uhr...die halbe Stunde Pause wird mir natürlich auch abgezogen... Das war erstmal ein Schock für mich, weil ich ziemlich auf jeden Cent meines Gehaltes angewiesen bin und das um einiges weniger ist, was ich dann verdienen würde...Mein Gehalt geht dann ja schon fast allein für den Sprit drauf (39 km täglich...6x die Woche).... Nun stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber das einfach so machen darf oder ob er mir so ne Art Beschäftigungsverbot ausstellen müsste, wenn er mir keinen anderen Arbeitsbereich für die gleiche Zeit zur Verfügung stellen kann... Es heißt ja immer so schön, dass durch die Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile für die Schwangere auftreten dürfen... Ich hoffe sehr, dass mir da jemand weiterhelfen kann... Danke schonmal im Vorraus! |
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#2
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| Ich hatte mal eine solche Mitarbeiterin, allerdings ist das shcon ca. 4 Jahre her und wie ich gerade festgestaellt habe, habe ich die Informationen dazu nicht abgeheftet. Wir konnten der AN auch nicht für volle Tage einen anderen Arbeitsplatz zur Verügung stellen, daraufhin hat der Arzt ein stundenweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Damals hat mir das Gewerbeaufsichtsamt weitergeholfen - grundsätzlich sitzt dort meist Personal mit guten rechtlichen Fachkenntnissen. Erkundige dich am besten beim Gewerbeaufsichtsamt deines ag und bei deiner krankenkasse.... tut mir leid dass ich dir nicht weiter helfen konnte...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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Noreia (14.04.2009) | ||
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#3
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| Hallo Noreia, Dein Arbeitgeber macht es sich zu einfach und handelt nicht richtig. Doch der Reihe nach: Der Gesetzgeber hat im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) geregelt, dass eine werdende Mutter bestimmte Tätigkeiten nicht durchführen darf (siehe §§ 3 und 4 des MuSchG). Er hat hierfür sogenannte Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Hintergrund ist, dass man die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind nicht unnötigen Gefahren aussetzen will. Macht meines Erachtens auch Sinn. Die Frage, wie ein Beschäftigungsverbot sich auf das Entgelt auswirkt, hat auch der Gesetzgeber geregelt. Der § 11 des MuSchG sagt ganz klar, dass die Mutter Anspruch auf den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate hat. Dir einfach den Lohn zu kürzen ist nicht rechtens. Du solltest Dich wehren und ggf. einen Anwalt heranziehen. Du genießt in der Schwangerschaft, während des Mutterschutzes und der Elternzeit Kündigungsschutz, also keine Angst. Der Arbeitgeber darf das Problem, dass er Dich nicht mehr voll einsetzen kann, nicht auf Dich abwälzen sondern muss es voll selbst tragen. Der Gesetzgeber hat hier die vernünftige Regelung geschaffen, dass Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind Vorrang vor betrieblichen Interesse haben. Lass Dich nicht unterkriegen!! LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
Noreia (14.04.2009) | ||
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#4
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| Vielen Vielen Dank! |
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