Schwanger und neuer Job?
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Schwanger und neuer Job?

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  #1  
Alt 30.01.2009, 11:31
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Standard Schwanger und neuer Job?


Hallo Ihr,
ich habe diese Woche meinen Job zum 28.02.09 gekündigt, da ich ein sehr gutes Jobangebot erhalten und angenommen habe.
Nun kann es sein, dass ich schwanger bin. Ich weiß es definitiv nächste Woche. Wie ist es, wenn ich zum 01.03.09 in der neuen Firma anfange und denen mitteile, dass ich schwanger bin? Können die mich gleich entlassen oder nach der Probezeit oder gar nicht?
Hinzu kommt, dass ich bisher nur eine schriftliche Bestätigung vom neuen Arbeitgeber habe, aber noch keinen Vertrag. Wie ist es, wenn ich den neuen Vertrag in dem Wissen unterschreibe, schwanger zu sein?
Da meine alte Firma ihren Firmensitz verlegt und ich sowieso im Sommer meinen Job verlieren würde, kann ich auch die Kündigung nicht zurückziehen.
Kennt sich da jemand aus?
Danke für Eure Antworten und ein schönes WE
Sommerregen
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  #2  
Alt 30.01.2009, 12:01
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Hallo Sommerregen,

... nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Das bedeutet unter Anderem dass auch die verkürzte Kündigungsfrist der Probezeit nicht greift.

Wolf


Zitat:
Zitat von sommerregen Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,
ich habe diese Woche meinen Job zum 28.02.09 gekündigt, da ich ein sehr gutes Jobangebot erhalten und angenommen habe.
Nun kann es sein, dass ich schwanger bin. Ich weiß es definitiv nächste Woche. Wie ist es, wenn ich zum 01.03.09 in der neuen Firma anfange und denen mitteile, dass ich schwanger bin? Können die mich gleich entlassen oder nach der Probezeit oder gar nicht?
Hinzu kommt, dass ich bisher nur eine schriftliche Bestätigung vom neuen Arbeitgeber habe, aber noch keinen Vertrag. Wie ist es, wenn ich den neuen Vertrag in dem Wissen unterschreibe, schwanger zu sein?
Da meine alte Firma ihren Firmensitz verlegt und ich sowieso im Sommer meinen Job verlieren würde, kann ich auch die Kündigung nicht zurückziehen.
Kennt sich da jemand aus?
Danke für Eure Antworten und ein schönes WE
Sommerregen
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 30.01.2009, 12:03
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Aber für die Zukunft: Man kündigt grundsätzlich erst NACHDEM man den anderen Vertrag vorliegen hat - und zwar unterzeichnet durch den zukünftigen AG.
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  #4  
Alt 30.01.2009, 12:14
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Danke für die Antwort. Das mit dem Vertrag wäre mir auch lieber. Habe aber eine vom neuen Chef unterzeichnete Bestätigung.

Schönes WE!
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