Schwanger und nun will mich mein AG nicht mehr - Seite 2
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Schwanger und nun will mich mein AG nicht mehr

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  #11  
Alt 09.01.2010, 11:59
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Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Auch mündliche Arbeitsverträge sind binden, schwanger hin oder her ;=)
Aber nicht, wenn sie unter falschen Voraussetzungen zustande kamen (also z.B. Schwangerschaft verschwiegen).

Frage mich nur, wie sowas heutzutage noch passieren kann. Pille vergessen? ***duck und wech ***
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  #12  
Alt 13.01.2010, 13:06
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Tina!

Versetze dich doch einfach in den neuen Arbeitgeber:

Würdest du dich veralbern lassen? So muss er sich ganz einfach fühlen.

Da kannst du noch froh sein, dass er dir "die Brücke gebaut hat"- wie wodim richtig erkannt hat.

Hättest du mir vor Arbeitsantritt eine solche Offenbarung offeriert- "Schuld oder Unschuld hin und her"- hättest du den job auch nicht bekommen (können).

Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern lediglich damit, dass du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen wolltest, das aber aufgrund deiner "unerkannten Schwangerschaft" ja nun über einen längeren, erwünschten, Zeitraum logischerweise nicht kannst.

Verstanden?

Nun kannst du nur, wie nonte schreibt, ein Ende mit Schrecken aber kein Schrecken ohne Ende durchstehen.

Einfach Pech gehabt und alles falsch gemacht was nur geht.

Sorry!!! Doch Kopf hoch, das Leben geht nun erst recht weiter. Versprochen!

soisrecht2
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  #13  
Alt 13.01.2010, 19:11
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HUHU

Ich danke euch für eure Antworten!

soisrecht: Ich habe über Deine Antwort sehr gelacht, jetzt immer noch. Also ehrlich... Wie kann man nur so einen Schwachsinn schreiben??? Mal sehen was mir noch alles so einfällt um andere zukünftige AG zu veralbern.

wodim: Über Deinen Beitrag "mit Pille vergessen" kann ich nur den Kopf schütteln. Du kennst mich nicht und Du weist nicht, welche Vorgeschichte ich in Sachen Kinderwunsch habe/hatte. Und im Übrigen habe ich bei der mündlichen Zusage noch nichts von meiner Schwangerschaft gewusst. Jaha, sowas gibt es wirklich.

notestatum: Danke Dir für Deine Antwort! Krumme Sachen werde ich mit Sicherheit nicht machen. Es war für mich von vorne herein klar, dass ich ehrlich sein werde. So wie ich es in meinem Leben immer war und machen werde. Habe schliesslich keine Lust mich in Widersprüche zu verwickeln!


FreiBir: Ich danke auch Dir für Deine Antwort! Ich denke, dass würde alles nichts bringen. Sicherlich könnte ich es versuchen aber will ich wirklich unter diesen Umständen bei dem AG anfangen? Nee, nicht wirklich.



Ok, letzendlich kann ich meinen AG jetzt verstehen. An seiner Stelle hätte ich sicherlich genauso reagiert. Das sehe ich jetzt mit einem gewissen Abstand. So Leute, ich verabschiede mich.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tina280 für den nützlichen Beitrag:
Insider 56 (14.01.2010)

  #14  
Alt 24.01.2010, 15:45
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Dartagnan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Aber nicht, wenn sie unter falschen Voraussetzungen zustande kamen (also z.B. Schwangerschaft verschwiegen).

Frage mich nur, wie sowas heutzutage noch passieren kann. Pille vergessen? ***duck und wech ***
also, das sihet der EUGH aber anders! weder darf der Arbeitgeber danach fragen noch muss man von sich aus sagen, dass man schwanger ist. Insoweit hat die gute Frau nichts falsch gemacht, zumindest bis dahin.
Ich sehe das auch so, dass ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande kam. Müsste man nur beweisen können und die Frage, ob man diesen Kampf führen kann und möchte.
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  #15  
Alt 24.01.2010, 15:54
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Zitat:
Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
also, das sihet der EUGH aber anders! weder darf der Arbeitgeber danach fragen noch muss man von sich aus sagen, dass man schwanger ist.
Schön, mach das nur richtig publik. Dann werden noch mehr davor zurückschrecken, Frauen einzustellen.

Zitat:
Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
Ich sehe das auch so, dass ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande kam.
Den sie aber nicht einhalten kann. Ob nun "verschuldet" oder nicht.
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  #16  
Alt 24.01.2010, 16:30
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Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Schön, mach das nur richtig publik. Dann werden noch mehr davor zurückschrecken, Frauen einzustellen.


Den sie aber nicht einhalten kann. Ob nun "verschuldet" oder nicht.
Bitte? erstens ist die Schwangerschaft nur ein vorübergehender Zustand und zudem kann man sehr wohl ,wenn man schwanger ist arbeiten.....
wir wollen hier doch nicht diskriminieren?
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  #17  
Alt 24.01.2010, 18:20
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Zitat:
Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
Bitte? erstens ist die Schwangerschaft nur ein vorübergehender Zustand und zudem kann man sehr wohl ,wenn man schwanger ist arbeiten.....
wir wollen hier doch nicht diskriminieren?
Ach wo -
Zitat:
Das ganze Leben ist eine einzige sexuell übertragbare Krankheit, die immer tödlich ausgeht.
Aber im Ernst: Zeig mir den Job, den eine werdende Mutti noch "vollwertig" bis zum letzten Tag ausführen kann, und dann erst, wenn der Nachwuchs da ist...
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