Schwanger und nun will mich mein AG nicht mehr
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Schwanger und nun will mich mein AG nicht mehr

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  #1  
Alt 08.01.2010, 13:00
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tina280 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Schwanger und nun will mich mein AG nicht mehr


HUHU
Ich bin ungeplant schwanger geworden. Dies habe ich erfahren, nachdem ich gekündigt habe und eine mündliche Zusage vom neuen AG erhalten habe. Den Vertrag wollten wir am ersten Arbeitstag unterschreiben.
Am 1. Tag habe ich ihm vor der Vertragsunterzeichnung von meiner Schwangerschaft erzählt. Daraufhin wollte er mich natürlich nicht mehr einstellen.
Jetzt habe ich mich arbeitslos gemeldet und mein eigentl. Arbeitgeber hat mir ein Attest ausgestellt, damit ich die evtl. 3-monatige Sperre vom Arbeitslosengeld umgehen kann. Das Attest formuliert sich wie folgt:
-------------
Eine Einstellung von Fr. XXX war zum XXX grundsätzlich erwünscht.
Bisher bestand keine mündliche noch schriftliche Zusage für einen Arbeitsvertrag.
Eine Einstellung von Fr. XXX zum XXX kam aus folgenden Gründen nicht zusande:
Es wurde festgestellt, dass die fachlichen Anforderungen unserseits und die zur Verfügung stehenden Leistungen von Fr. XXX inkongruent waren.
-------------
Das entspricht natürlich nicht der Wahrheit. Die wollten mich unbedingt. Aber das ist eine andere Geschichte...

Nun meine Fragen:
1. Nützt mir das Schreiben überhaupt beim Arbeitsamt oder ist eher kontraproduktiv.??
Ich weiß, dass ich eigentlich erst den Vertrag hätte abwarten müssen aber das konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Ausserdem wäre es Streß pur gewesen, mit einer 48 Stunden Woche.


2. Kann er nach einem Tag arbeiten so einfach sagen, er will mich jetzt doch nicht? Oder veralbert er mich? Aber wie sollte ich beweisen, dass dort einen Tag gearbeitet habe?


Ich danke für eure Antworten!!!
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  #2  
Alt 08.01.2010, 13:11
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FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du hast einen Fehler gemacht, zu dem du jetzt wohl stehen musst.

Wieso hast du deine alte Arbeitsstelle gekündigt, ohne den neuen Vertrag in der Tasche zu haben?
Ich finde es eher unüblich einen Vertrag erst nach dem ersten Arbeitstag zu unterzeichnen.

Es wäre deinem zukünftigen AG gegenüber zwar nicht wirklich fair gewesen, aber für dich wäre es besser gewesen, die Schwangerschaft noch etwas für dich zu behalten.

Ich denke das Schreiben wird dir nichts nützen, da du nicht einfach deine alte Arbeitsstelle hättest kündigen dürfen, ohne den neuen Vertrag unterzeichnet zu haben.

Sorry, dass ich dir nichts positiveres schreiben kann.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 08.01.2010, 16:01
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tina280 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo

Mmh, dass ich einen Fehler gemacht habe, weiß ich selber oder meinst Du nicht? Ich wollte mir hier nicht auch noch zusätzlich einen "reinwürgen" lassen, sondern einfach nur einen möglichen Rat bzgl. dieses Schreibens holen!

Außerdem wäre es schlicht unmöglich gewesen die Schwangerschaft weiterhin geheim zu halten.
Ich hätte auch viel zu lange Arbeitszeiten gehabt. (48 Stunden-Woche) Eine Schwangere darf eigentlich nur 8,5 Stunden tgl. arbeiten.

Über eine Antwort, die sich auf mein Schreiben von früheren AG bezieht, würde ich mich sehr freuen!


Vielen Dank!
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  #4  
Alt 08.01.2010, 16:29
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Zitat:
Zitat von tina280 Beitrag anzeigen
Hallo

Mmh, dass ich einen Fehler gemacht habe, weiß ich selber oder meinst Du nicht? Ich wollte mir hier nicht auch noch zusätzlich einen "reinwürgen" lassen, sondern einfach nur einen möglichen Rat bzgl. dieses Schreibens holen!

Außerdem wäre es schlicht unmöglich gewesen die Schwangerschaft weiterhin geheim zu halten.
Ich hätte auch viel zu lange Arbeitszeiten gehabt. (48 Stunden-Woche) Eine Schwangere darf eigentlich nur 8,5 Stunden tgl. arbeiten.

Über eine Antwort, die sich auf mein Schreiben von früheren AG bezieht, würde ich mich sehr freuen!


Vielen Dank!
Zitat:
Zitat von FreiBir Beitrag anzeigen
Ich denke das Schreiben wird dir nichts nützen, da du nicht einfach deine alte Arbeitsstelle hättest kündigen dürfen, ohne den neuen Vertrag unterzeichnet zu haben.
Ich sehe das Schreiben, in der von dir geposteten Form, nach wie vor als wertlos an.
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Viele Grüße,

FreiBir

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  #5  
Alt 08.01.2010, 16:46
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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zu prüfen wäre, ib durch die mündliche Zusage des neuen AG nicht bereits ein gültiger AV zustande gekommen ist!!!
Auch mündliche Arbeitsverträge sind binden, schwanger hin oder her ;=)
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Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #6  
Alt 08.01.2010, 18:25
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Hallo


Danke für eure Antworten!

Wahrscheinlich hätte ich mich nicht so schnell vom AG abspeisen sollen. Hätte ich unter "normalen" Umständen sicherlich auch nicht getan. Aber hier und jetzt habe ich einfach nicht die Kraft dazu.

Und wie sollte ich eine mündliche Vereinbarung beweisen?

Ich denke, dass ich das Schreiben nicht dem AA vorlegen werde.

Viele Grüße
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  #7  
Alt 08.01.2010, 19:54
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Hast du eventuell Zeugen, oder sogar etwas schriftliches, dass dir die Stelle zugesagt wurde?

Waren an deinem 'Probearbeitstag' andere Mitarbeiter anwesend, die du eventuell für dich gewinnen könntest?
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Viele Grüße,

FreiBir

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Georg Christoph Lichtenberg
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  #8  
Alt 09.01.2010, 00:50
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Ich finde das schreiben net verkehrt, wenn das Amt weiß das du dennen von der Schwangerschaft erzählt hast bekommste garantiert die Sperre.
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  #9  
Alt 09.01.2010, 08:53
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Jo, damit hat dir dein AG eine Brücke gebaut, das sehe ich auch so.
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  #10  
Alt 09.01.2010, 10:48
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Man soll nicht hinter vergossener Milch hinterherweinen. Was geschehen ist, ist geschehen und lässt sich nicht rückgängig machen.

Arbeitgeber sind zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet, das gilt natürlich auch für Antragsteller, die Leistungen der Agentur für Arbeit oder der Arge/Jobcenter in Anspruch nehmen wollen.

Kostprobe: § 60 SGB I

Irgendwelche getürkten Papierchen sind da absolut kontraproduktiv.
Schildere das so, wie es wirklich geschehen ist, und wenn du wirklich eine Leistungssperre kassierst, dann ist die Sache in drei Monaten vergessen.
Bei ALG I kannst du für die Leistungssperrenzeit bei Bedürftigkeit auch ALG II beantragen. Bitte keine krummen Touren, kommt das raus, gibt's noch einen Zuschag in Form eines saftigen Bussgeldes. Und du darfst dich darauf verlassen: die Sachbearbeiter haben eine Nase für Unrat, die riechen Mist auf 10 Meilen gegen den Wind.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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