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#1
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| Bereits beim Vorstellungsgespräch habe ich meinem Chef gesagt, dass ich (jetzt 8 Wo) schwanger bin. Jetzt ist es ja "unüblich" bzw. nicht gewünscht, während der Probezeit (6 Monate) Urlaub zu nehmen. Allerdings wird fast genau dann meine Probezeit beendet sein, wenn mein Mutterschutz beginnt, d.h. mir stehen inkl. Mutterschutz noch der gesamte Jahresurlaub (24,5 Tage) zu. Kann der AG jetzt verlangen, dass ich meinen gesamten Urlaubsanspruch direkt vor den MuSchutz lege bzw. den Urlaubsanspruch so splitte, dass ich eben die Wochen vorher nur halbtags arbeite? Welche Rechte habe ich hier als Schwangere? vielen Dank! |
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#2
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| Mutterschutz geht vor. Wenn Urlaub nicht genommen werden kann, kann er abgegolten werden, oder übertragen werden in's Folgejahr. In der Probezeit kann man ihn, wenn der AG dies zulässt, auch nehmen, nur muss er es nicht zulassen. Wenn er aber in der Zeit ab 6 Monate (+ 8 Wochen bist Du dann doch schon weniger als 24 WerkTage vor dem MS?) bis zum MS genommen werden KANN und aber der AG einer Übertragung in Folgejahre nicht zustimmt und auch nicht zustimmen muss (gibt verschiedene Gründe dafür) dann würde ich, bevor der Anspruch verfällt, diesen vor den 6 Wochen davor nehmen bzw. auf jeden Fall einen solchen Urlaubsantrag stellen. Lehnt der AG den ab, dann muss er in der Regel die Übertragung auf die Zeit danach zulassen. Man bzw. Frau hat ohnehin soviel zu tun vor der Geburt, Wohnung usw., so dass Du die Zeit sicher gut gebrauchen kannst und Geld gibts ja auch weiter, zum Glück. Eher spannend wird, ob sie in der Probezeit kündigen, denn das können sie eigentlich nicht, wegen Mutterschutz. Insofern wollen sie Dich ja anscheinend wirklich haben, und dann müsste es sich mit dem Urlaub ja auch vernünftig verhandeln lassen... |
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