Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Arbeitsrecht
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Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Arbeitsrecht

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  #1  
Alt 07.12.2011, 10:32
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Frage Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Arbeitsrecht


Hallo liebe Foris, mir wurden ein paar Fragen zu einem Job gestellt, die ich nicht selbst zu beantworten weiß. Deswegen richte ich sie an euch. Ich bin unsicher, in welche Kategorie sie einzuordnen sind, da sie in so viele Richtungen gehen. Ich hoffe ihr habt Antworten für mich und die Person, die es betrifft.

Es geht um folgende Situation: Eine GbR stellt eine Person X ein, um einen Laden zu führen. Person X wird auf einen bestimmten Betrag angemeldet und bekommt das Gehalt in bar ausgezahlt. Diese Auszahlung ist um ein vielfaches höher als der, auf den Person X angemeldet ist.
Person X stellt Verkäufer ein, um im Laden zu verkaufen. Person A und B sowie einen nahen Verwandten, C. A, B und C werden auf einen geringfügigen Betrag unter 400 € angemeldet, erhalten aber täglich ihr Gehalt bar und arbeiten jeweils über 30 Stunden in der Woche für einen Stundenlohn von 7 €.
Person X sieht für A, B und C keine Pausenzeiten vor und es muss zum Teil an 7 Tagen in der Woche gearbeitet werden. Es gibt keinen Arbeitsvertrag.
Nun wurde Person A fristlos gekündigt, weil eine betriebsfremde Person Y behauptet hat, Person A würde seine/ihre Arbeit nicht gewissenhaft genug ausüben und sich nicht mit den Kunden, sondern mit dem Handy beschäftigen. Person A bekam keine Gelegenheit, sich zu der Anschuldigung zu äußern.

Person A hat mich um einen Rat gebeten. Sollte man Person X oder die GbR beim Finanzamt melden oder gibt es Gesetze, die eine solche Bezahlweise legitimiert? Was wären die Konsequenzen für Person A? Wäre eine solche Kündigung gerechtfertigt, wenn es einen festen Arbeitsvertrag gäbe?
Ich habe Person A zunächst geraten, Abstand von der Sache zu nehmen und sich zu freuen, unbeschadet da herausgekommen zu sein. Allerdings bin ich nicht sicher ob es wirklich so illegal ist wie es sich anhört und bitte euch deswegen um Antworten.

Ich danke recht herzlich im Voraus,

limoncello
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  #2  
Alt 07.12.2011, 12:02
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Standard AW: Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Arbeitsrecht

Es gibt Gesetze und Tarifverträge, in denen Arbeits- und Pausenzeiten vorgegeben sind.

FRISTLOSE Kündigungen sind unüblich und finden nur dann Anwendung, wenn der Arbeitnehmer sich auf das Übelste schuldig gemacht hat.

Abgesehen davon gibt es Arbeitsverhältnisse mit sehr kurzen Kündgungsfristen, man müsste wissen, wie das Arbeitsverhältnis ausgelegt ist.

Das scheintein kleiner Familienbetrieb unter 10 Leuten zu sein, da greift der Kündigungschutz nicht, der Unternehmer kann einstellen und fristgerecht ohne Begründung Kündigen wie er mag.

Der Unternehmer kann sene Leute auch bezahlen wie er das wll, gegen Cash Kralle ist nichts einzuwenden, wenn alles durch die Bücher läuft.

So wie das aber hier beschrieben wird, gehe ich davon aus, dass das ein Betrieb ist, in dem alles krumm und schief ist und in dem die Krankenkasse/Zoll und die Steuerfahndung erfolgeich fündig werden würden.

So wie ich das sehe, würden im Falle eines Falles aber alle am Galgen hängen, die Arbeitnehmer machen den Mist ja auch noch mit. Da bleibt kein Auge trocken.

Das wirklich echte Prolem sehe ich darin, dass es eine fristlose Kündigung gibt.

Eine fristlose Kündgung erzeugt bei Bezug von Arbeitslosengeld zunächst eine Leistungssperre bzw. Sanktion.

Sollte nur mündlich gekündigt worden sein, ist diese Kündigung nicht wirksam (§ 623 BGB). Wirksam ist nur eine schriftliche Kündigung.

Mich beschleicht hier der nicht begründbare Verdacht, dass das Unternehmen nicht sehr seriös ist und möglicherweie auch bereit ist, nachhaltige handfeste Überzeugungsarbeit zu leisten, insofern sollte man vieleicht froh sein, aus der Schusslinie zu sein.

Abschliessend wäre zu sagen, dass man sich um die schriftliche fristgerechte Kündigung kümmert, evtl. noch um ein "qualifiziertes" Arbeitszeugnis, und die angedachte Dreckarbeit würde ich dem Kommissar Zufall überlassen, solche oberschlauen Betriebe schiessen sich im Laufe der Zeit selber in den Fuss.
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  #3  
Alt 09.12.2011, 10:09
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Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort, ich habe sie so weitergegeben.

Person X hat alle mit Person A bisher vereinbarten Gesprächstermine über Dritte absagen lassen. Zudem stellte sich heraus, dass Person A gar nicht, wie von Person X behauptet, angemeldet wurde - diese Zusage gab es nur mündlich und wurde nie schriftlich übermittelt. Durch einen glücklichen Zufall hat Person A seit gestern einen neuen Job, in dem alles geordneter mit Vertrag & Co zugeht, weswegen ich ihn/sie darin bestärkt habe, den Kontakt zu Person X einfach abzubrechen und die Sache abzuhaken. Es scheint eine ganz zwielichtige Geschichte zu sein und von so was sollte man wirklich einfach die Finger lassen.

Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!

limoncello
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