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#11
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| Hallo Jettchen, da drücke ich dir die Daumen, dass sich alles in deinem Sinne klärt. Kannst uns hier gerne auf dem laufenden halten, ist ja schließlich eine interessante Ausgangslage, deine Situation.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#12
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| hallo freibir, melde mich gerne wieder wenn ich beim RA war und berichte dann, was ich tun muß! ich habe heute meine wiedereingliederung wegen starker schmerzen abgebrochen. ich bin als kundenberaterin im servicezentrum einer krankenkasse seit 37 jahren beschäftigt. im laufe der 16 monate au hat sich natürlich sehr viel geändert. mir wurde allerdings gleich am ersten tag gesagt " dass man nicht ewig rücksicht auf mich nehmen kann" das war wie ein schlag ins gesicht. ich habe im laufe der zeit sehr viel für die kasse getan, zuletzt sogar eine versetzung von 50 km einfache fahrt in kauf genommen und das als halbtags-beschäftigte. aber davon will keiner mehr etwas wissen. liebe grüße jettchen Geändert von jettchen (25.02.2009 um 16:01 Uhr) |
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#13
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| hallo FreiBir war heute beim anwalt allerdings hat er mir nicht wirklich weitergeholfen. zur derzeitigen sachlage meinte er ich solle mich doch schriftlich an meinen arbeitgeber wenden und um eine innerbetriebliche versetzung bitten, bei der ich sowohl sitzen, stehen und gehen kann. dies wäre dann aber nur im regionalzentrum möglich und das ist einfache strecke ca.100 km entfernt. er meinte, dass der arbeitgeber mir daraufhin ggf. eine abfindung anbietet. aber ich bin ja nach wie vor arbeitsunfähig (das widerspricht sich doch). zu meiner schwerbehinderung 40 gdb sagte er ich soll einen gleichstellungsantrag bei der arge stellen bezüglich des kündigungsschutzes. eine telf. anfrage bei der arge ergab, da ich bei meinem arbeitsgeber bereits unkündbar bin muss ich nicht zusätzlich den gleichstellungsantrag stellen. ich war heute auch bei meinem hausarzt, und er deutete an, dass ich um eine rentenantragstellung nicht herum käme da mein krankheitsbild bereits in der chronifizierung III nach gerbershagen ist. jetzt werde ich mir einen termin bei der arge holen und dann sieht man wieder weiter. ich denke, dass die nahtlossigkeitsregelung nach §125 SGB III der richtige weg ist. viele grüße jettchen |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu jettchen für den nützlichen Beitrag: | ||
FreiBir (27.02.2009) | ||
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#14
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| Hallo Jettchen, dass mit der möglichen Versetzung klingt doch nach Berufsunfähigkeit und nicht nach Arbeitsunfähigkeit. Das ist ja alles richtig verzwickt, dein Arzt scheint aber ja auch die Rente zu befürworten. Mal sehen was für dich dabei rauskommt, hoffentlich wird alles gut!
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#15
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| Hallo Jettchen, was ist aus dir geworden? Gibt es schon eine Lösung?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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