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#1
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| Hallo ich bin seit Oktober 2007 arbeitsunfähig bis auf weiteres. Leistungsunterbrechung Krankengeld läuft zum 20.04.09 aus. Bin in ungekündigter Stellung, mache derzeit eine Wiedereingliederung die wahrscheinlich wegen starker gesundheitlicher Probleme wieder abgebrochen wird. Wie geht es dann weiter? |
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#2
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| Rente beantragen? Wie alt bist du, und bist du berufsunfähig, oder arbeitsunfähig?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| Hallo ich werde im August 58 Jahre bin unkündbar und weiter arbeitsunfähig. |
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#4
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| Zitat:
ich werde im August 58 Jahre bin unkündbar und arbeitsunfähig. (Bin zum erstenmal in einem Forum und noch ungeübt !!! Gruß Jettchen |
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#5
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| Hallo Jettchen, das tut mir leid, ich wünsche dir gute Besserung. Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist, die Krankenkasse die Zahlungen einstellt, solltest du einen Rentenantrag stellen, und dich auch bei der Arge melden, da der Weg auch ein langer werden kann. Das mit der unkündbaren Anstellung, könnte natürlich auch bedeuten, dass dein AG Lohnfortzahlung leistet. Ich glaube aber eher, dass die dich abfinden werden, du dich über das Amt versichern darfst, um dann vorzeitig in Rente geschickt zu werden. Sprich am Besten, mit deinem AG, deiner Krankenkasse und deinem Rentenversicherer. In deinem Fall kann fast alles passieren, das hängt sehr stark an dem Verhalten deines Arbeitgebers. Also sprich am Besten mit allen Parteien, um sicher zu gehen, dass du ab dem 20.04. nicht ohne alles da stehst.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
jettchen (23.02.2009) | ||
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#6
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| Ich empfehle dringend, einen Rechtsanwalt für Arbeits-, Sozial- und Rentenrecht mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen. Ohne Rechtsanwalt befindest du dich nicht auf gleicher Augenhöhe mit "gegnerischen" Parteien und man wird dich gnadenlos und ohne rot zu werden um alle deine Rechte bringen. Ausserdem ist eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband angeraten: Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
jettchen (23.02.2009) | ||
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#7
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| Zitat:
Krankenkasse ist auch mein AG, habe schon mal mit einem Rentenberater gesprochen der mich auch an die Arge verweist bezüglich Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit nach § 125 SGB III sagt dir das was? Gruß Jettchen |
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#8
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| Zitat:
danke für deinen Rat. Bin Mitglied beim VDK dort sagte man mir ich soll erst mal abwarten wie es mit der arbeitsunfähigkeit weitergeht. Werde jetzt versuchen, die Wiedereingliederung zu verlängern und mir einen Termin beim Rechtsanwalt holen. Liebe Grüße Jettchen |
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#9
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| Zitat:
Nontes Tipp mit dem Anwalt scheint da das einzig wahre zu sein, solche 'wischiwaschi-Paragraphen' sind Auslegungssache, und das Ergebnis steht und fällt wohl mit dem Rechtsvertreter!
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#10
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| hallo freibir habe heute beim anwalt angerufen und einen termin am 26.02.09 bekommen. hoffe das ich dann eine richtige entscheidung für mich finde. liee grüße jettchen |
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