Seit 16 Monaten arbeitsunfähig was muß ich tun
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Seit 16 Monaten arbeitsunfähig was muß ich tun

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  #1  
Alt 23.02.2009, 18:14
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Standard Seit 16 Monaten arbeitsunfähig was muß ich tun


Hallo ich bin seit Oktober 2007 arbeitsunfähig bis auf weiteres. Leistungsunterbrechung Krankengeld läuft zum 20.04.09 aus.
Bin in ungekündigter Stellung, mache derzeit eine Wiedereingliederung die wahrscheinlich wegen starker gesundheitlicher Probleme wieder abgebrochen wird. Wie geht es dann weiter?
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  #2  
Alt 23.02.2009, 18:29
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Rente beantragen?

Wie alt bist du, und bist du berufsunfähig, oder arbeitsunfähig?
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 23.02.2009, 18:39
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Hallo
ich werde im August 58 Jahre bin unkündbar und weiter arbeitsunfähig.
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  #4  
Alt 23.02.2009, 18:50
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Zitat:
Zitat von FreiBir Beitrag anzeigen
Rente beantragen?

Wie alt bist du, und bist du berufsunfähig, oder arbeitsunfähig?
Hallo FreiBir

ich werde im August 58 Jahre bin unkündbar und arbeitsunfähig.

(Bin zum erstenmal in einem Forum und noch ungeübt !!!
Gruß
Jettchen
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  #5  
Alt 23.02.2009, 19:05
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Hallo Jettchen,
das tut mir leid, ich wünsche dir gute Besserung.

Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist, die Krankenkasse die Zahlungen einstellt, solltest du einen Rentenantrag stellen, und dich auch bei der Arge melden, da der Weg auch ein langer werden kann.

Das mit der unkündbaren Anstellung, könnte natürlich auch bedeuten, dass dein AG Lohnfortzahlung leistet.

Ich glaube aber eher, dass die dich abfinden werden, du dich über das Amt versichern darfst, um dann vorzeitig in Rente geschickt zu werden.

Sprich am Besten, mit deinem AG, deiner Krankenkasse und deinem Rentenversicherer.

In deinem Fall kann fast alles passieren, das hängt sehr stark an dem Verhalten deines Arbeitgebers. Also sprich am Besten mit allen Parteien, um sicher zu gehen, dass du ab dem 20.04. nicht ohne alles da stehst.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

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  #6  
Alt 23.02.2009, 19:12
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Ich empfehle dringend, einen Rechtsanwalt für Arbeits-, Sozial- und Rentenrecht mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.

Ohne Rechtsanwalt befindest du dich nicht auf gleicher Augenhöhe mit "gegnerischen" Parteien und man wird dich gnadenlos und ohne rot zu werden um alle deine Rechte bringen.

Ausserdem ist eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband angeraten: Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #7  
Alt 23.02.2009, 19:17
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Zitat:
Zitat von FreiBir Beitrag anzeigen
Hallo Jettchen,
das tut mir leid, ich wünsche dir gute Besserung.

Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist, die Krankenkasse die Zahlungen einstellt, solltest du einen Rentenantrag stellen, und dich auch bei der Arge melden, da der Weg auch ein langer werden kann.

Das mit der unkündbaren Anstellung, könnte natürlich auch bedeuten, dass dein AG Lohnfortzahlung leistet.

Ich glaube aber eher, dass die dich abfinden werden, du dich über das Amt versichern darfst, um dann vorzeitig in Rente geschickt zu werden.

Sprich am Besten, mit deinem AG, deiner Krankenkasse und deinem Rentenversicherer.

In deinem Fall kann fast alles passieren, das hängt sehr stark an dem Verhalten deines Arbeitgebers. Also sprich am Besten mit allen Parteien, um sicher zu gehen, dass du ab dem 20.04. nicht ohne alles da stehst.
Danke für deine Antwort
Krankenkasse ist auch mein AG, habe schon mal mit einem Rentenberater gesprochen der mich auch an die Arge verweist bezüglich Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit nach § 125 SGB III sagt dir das was?
Gruß
Jettchen
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  #8  
Alt 23.02.2009, 19:25
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Ich empfehle dringend, einen Rechtsanwalt für Arbeits-, Sozial- und Rentenrecht mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.

Ohne Rechtsanwalt befindest du dich nicht auf gleicher Augenhöhe mit "gegnerischen" Parteien und man wird dich gnadenlos und ohne rot zu werden um alle deine Rechte bringen.

Ausserdem ist eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband angeraten: Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland
Hallo nontestatum
danke für deinen Rat. Bin Mitglied beim VDK dort sagte man mir ich soll erst mal abwarten wie es mit der arbeitsunfähigkeit weitergeht.
Werde jetzt versuchen, die Wiedereingliederung zu verlängern und mir einen Termin beim Rechtsanwalt holen.
Liebe Grüße Jettchen
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  #9  
Alt 23.02.2009, 20:32
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Zitat:
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Danke für deine Antwort
Krankenkasse ist auch mein AG, habe schon mal mit einem Rentenberater gesprochen der mich auch an die Arge verweist bezüglich Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit nach § 125 SGB III sagt dir das was?
Gruß
Jettchen
Hab mir das Gesetz gerade mal angesehen, da wird ja mal wieder die Verantwortung von einem zum anderen geschoben.

Nontes Tipp mit dem Anwalt scheint da das einzig wahre zu sein, solche 'wischiwaschi-Paragraphen' sind Auslegungssache, und das Ergebnis steht und fällt wohl mit dem Rechtsvertreter!
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

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Georg Christoph Lichtenberg
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  #10  
Alt 24.02.2009, 21:42
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hallo freibir
habe heute beim anwalt angerufen und einen termin am 26.02.09 bekommen.
hoffe das ich dann eine richtige entscheidung für mich finde.
liee grüße
jettchen
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