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#1
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| Mein Lebensgefährte fängt jetzt an sich selbstständig zu machen! Also das find ich toll und ich steh auch hinter ihm was das betrifft, aber mein Problem ist folgendes.... Ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mai09. Mein Freund und ich wollten schon gerne zusammenziehen, aber wenn er sich jetzt selbstständig macht und ich vielleicht nicht verlängert oder übernommen werde, dann bekomm ich doch kaum noch Unterstützung vom Staat oder seh ich das Falsch, denn seine Förderung die er für seine Selbstständigkeit bekommen wird, wird dann bei mir, wenn ich arbeitslos bin als Einkommen angerechnet. Und da ich noch einen kleinen Jungen habe, bin ich mir unsicher, ob ich das riskiren soll mich da mit rein ziehen zu lassen, wenn es doch in die Hose geht. Auf der anderen Seite, würde ich auch von seinem Erfolg provitieren, ach Mensch ich weiß nicht was ich machen soll. Ist es positiv oder negativ in der jetzigen Situation zusammen zuziehen?? Ich hoffe das mir einer helfen kann?? Vielleicht hat der ein oder andere bereits das selbe durch. ich dank euch schon mal im Vorraus........... Geändert von Franky (30.12.2008 um 17:35 Uhr) |
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#2
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| klar, dass du dir darüber Gedanken machst. Ihr würdet als Bedarfsgemeinschaft gezählt, was nach Ablauf deiner Beschäftigung im Mai sich negativ auf deine dann eventuell anstehenden H4 Bezüge auswirken würde. Man kann eben nicht alles haben ![]() Wartet doch mit dem Zusammenziehen noch etwas ab. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| zum Einkommen deines Freundes falls du mit ihm zusammenziehst. Ich kann mir vorstellen, dass das Geld welches er für Existenzgründung benötigt nicht insgesamt als Gesamteinkommen bei Bedarfsgemeinschaften genommen werden kann, da ihm ja speziell diese Unterstützung für eben den erhöhten Geldbedarf am Anfang zugeteilt wird und er ihn wohl auch benötigen wird. Erwirtschaftet er jedoch Gewinn, dann wird dieser Gewinn wie auch jedes andere kleine Sparbuch das er noch hat, auch auf deinen H4 Leistungsbezug angerechnet, wenn er über den Freibetrag für 2 Personen hinausgeht. Eine komplette Offenlegung der Vermögensverhältnisse deines Freundes stünde euch zudem an. Es sollen aber schon welche geschafft haben ungekürzte H4 Zahlungen zu erhalten obwohl der Ehegatte über beträchtliches Vermögen an Grund und Pachteinnahmen verfügte. In diesem Sinne noch ein frohes und gesundes Neues Jahr wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Ich geb dir Recht! Wir haben uns auch noch mal darüber unterhalten und ich kann ihm mehr helfen, wenn wir nicht zusammen wohnen. Denn da sind wir alle drei abgesichert, wenns bei beiden schief geht. Es beruhigt mich aber das es auch andere gibt, die in dieser Situation genauso handeln würde, wie ich! Vielen Dank dir! bis dann LG Minemaus.4 |
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