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#1
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| Seit 12 Jahren verdiene ich etwas als Tanzlehrer und Dj nebenbei. Lies sich immer schwer bewerkstelligen weil ich immer Früh- und Spätschicht hatte. Seit 3 Jahren bin ich Arbeitslos bzw. befristete Arbeit. Verdienst lag maximal bei 50,-- Euro Brutto pro Tag (40h/kw) Als Tanzlehrer habe ich in 2 Stunden mindestens 25 Euro Brutto. Das ist schonmal die Hälfte. Soviel als würde ich 4 Stunden am Tag machen. Die Nachfrage ist relativ groß. Aber reicht nicht um sich dafür seinen kompletten Lebensunterhalt zu verdienen. Ich habe dies dem Arbeitsamt vorgeschlagen und Unterstützung wurde abgelehnt. Wenn Selbstständigkeit dann richtig. Eine Ich AG wird nicht unterstützt. ![]() Was hat mein Vorschlag mit Ich AG zu tun???????????? ![]() ![]() ![]() Weitere Einnahmen sind nicht berechenbar weil sie immer auf gut Glück reinkommen. Z.B. Tanzseminarleitung, DJ, Dozent und sonstige Auftritte. Wie sieht denn die rechtliche Lage aus, für eine Unterstützung? Es ist auch ein psychisches Dilemma. Ich werde auf keinen Fall das Tanzen aufgeben. Habe Reitsport, Radsport,Graphik,Kunst, Schach, usw. aufgegeben. Was mir noch geblieben ist, ist nun mal das Tanzen. cowboy70 |
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#2
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| Als Selbständiger kannst Du aber ergänzendes ALG2 beantragen. Reichen Deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit nicht aus, gibt's was von der ARGE. Als Selbständiger hast Du jedoch mehr finanzielle Lasten zu tragen, sodass das mit dem Arbeitnehmervergleich ein wenig hinkt. Kannst Du denn bei unterschiedlichen Tanzschulen in Deiner Region Kurse übernehmen? Kenne einige Fitnesstrainer die an mehreren Fitnessstudios tätig sind. Lies auch das hier: Hilfe für Selbständige.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Ich versorge zur Zeit 3 Tanzschulen, 3 Tanzvereine und etwa 5 Tanzvereine. VHS läuft so gut wie garnicht. Aber ich mache jeden Tag mindestens 25 Euro Brutto. Manchmal kommen 50 Euro rein. Aber nicht immer. Deshalb kalkuliere ich nur mit diesen 25 Euro. Das andere Problem ist, dass die Kommune wo ich wohne vorab immer 35 Euro Gewerbesteuern haben wollen im Monat. Egal ob Einnahmen vorhanden sind oder nicht. Mit dem Sachbearbeiter hatte ich mich auch in der Wolle. Ich weiß jetzt nicht wem ich glauben soll. Gewerbesteuern sollen erst bei 25.000 Gewinn vor Steuer im Jahr anfallen. Aber die genaue Regelungen obleigen den Kommunen selbst. Ich ünerlege mir ob ich nicht einen 2. Wohnsitz angebe und dort einen Gewerbeschein mache. Dort wird sogar viel Wert gelegt auf die Kleinunternehmensregelung. Gibt sogar Tipps und Ratschläge wie man was und wie machen kann und sollte. Mit der ARGE gab es auch schon Zoff. Die haben die 100 Euro Freibetrag nicht angerechnet und Hartz 4 Zuzahlung verweigert. Ich sehe in dieser hinsicht schwarz. Seit drei Jahren läuft ein Verfahren gegen die Rentenkasse. Ich bräuchte dazu Ratschläge wie ich meine Rechte durchboxen kann. Das würde auch schon helfen. cowboy70 |
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