Sozialabgaben beim Ferienjob
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Sozialabgaben beim Ferienjob

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  #1  
Alt 19.06.2008, 19:03
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Hallo! Ich habe ein Ferienjob gefunden, aber leider verstehe ich das nicht so richtig mit den Sozialabgaben. Bis zum 28 Juni dieses Jahres gelte ich noch als Schüler, weil ich erst am 28 Juni mein Abitur bekomme. Dann habe ich vor zu studieren und mich für das WS 2008 einschreiben. Jetzt meine Frage. Muss ich Sozialabgaben in der Zeit zahlen wo ich nicht mehr als Schüler gelte, aber auch noch nicht die Immatrikulation besitze?
Danke!
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  #2  
Alt 19.06.2008, 20:01
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Wenn du arbeitest und verdienst, hält jeder die Hand auf und kassiert mit: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Finanzamt ...

Wenn du einen "nicht sozialversicherungspflichtigen Job" ("Minijob" bis 400€) angenommen hast, bist du über diesen Job nicht krankenversichert. Das ist wichtig zu wissen, weil man z.B. ab 23 nicht mehr familienversichert ist.
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  #3  
Alt 19.06.2008, 20:40
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Also ich glaube meine Frage wurde missverstanden. Deshalb noch mal detaillierter:
So viel ich weiss zählen Ferienjobs zu der Tätigkeit die nur Schüler und Studenten ausüben. Dabei müssen sie keine Sozialabgaben zahlen. Hier gilt aber, dass ein Student/Schüler max. 50 Tage im Jahr ein Ferienjob ausüben darf, sonst muss er dann die Sozialabgaben zahlen. Ich bin im Moment ein Schüler und habe einen Ferienjob (über 400€ im Monat, also kein Minijob). In 1.5 Wochen krieg ich mein Abi und will mich für ein Wintersemister 2008 eintragen. Aber! Bis ich die Immatrikulation habe bin ich doch weder ein Schüler oder Student. Heißt es dann, dass ich keinen Ferienjob mehr habe, sondern eine richtige Arbeit und deshalb auch Sozialabgaben zahlen muss?
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  #4  
Alt 19.06.2008, 21:23
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Zitat:
Zitat von voevoda Beitrag anzeigen
Also ich glaube meine Frage wurde missverstanden. Deshalb noch mal detaillierter:
So viel ich weiss zählen Ferienjobs zu der Tätigkeit die nur Schüler und Studenten ausüben. Dabei müssen sie keine Sozialabgaben zahlen. Hier gilt aber, dass ein Student/Schüler max. 50 Tage im Jahr ein Ferienjob ausüben darf, sonst muss er dann die Sozialabgaben zahlen.

Das was du beschreibst, heißt im Fachjargon kurzfristige Beschäftigung und wird nicht nur von Schüler und Studenten ausgeübt. Kenne so manche Leute die sich z.B. zum Oktoberfest extra Urlaub vom Hauptjob nehmen, um sich in den 2 Wochen ein schönes Zubrot mit Bierkrüge schleppen zu verdienen.

Ich bin im Moment ein Schüler und habe einen Ferienjob (über 400€ im Monat, also kein Minijob). In 1.5 Wochen krieg ich mein Abi und will mich für ein Wintersemister 2008 eintragen. Aber! Bis ich die Immatrikulation habe bin ich doch weder ein Schüler oder Student. Heißt es dann, dass ich keinen Ferienjob mehr habe, sondern eine richtige Arbeit und deshalb auch Sozialabgaben zahlen muss?

Wenn nicht die oben genannte Befristung festgelegt und eingehalten (vorhergehende und nachfolgende Jobs in dem Jahr mit einbezogen) wird, ist der Job von Anfang an SV-pflichtig und nicht erst dann wenn die 50-Tage-Grenze ausgeschöpft ist
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wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.

Geändert von wombat (19.06.2008 um 21:28 Uhr)
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  #5  
Alt 19.06.2008, 21:33
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  #6  
Alt 19.06.2008, 22:04
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ich hätte hierzu auch einen link , wobei ein besonderer Augenmerk auf die Ausnahmen (Zeit zwischen Schulabschluss und Aufnahme einer Ausbildung -was meines Meinung auch auf ein Erststudium zutrifft)

IKK-Bundesverband - Für Arbeitgeber - Sozialversicherung im Betrieb
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  #7  
Alt 20.06.2008, 11:54
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Danke an wombat und andere! Damit ist die Sache jetzt für mich klar.
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