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#1
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| Hallo, folgendes Problem: ich hätte gerne mein Abitur nachgeholt und dazu die BOS besucht (Vormittagsunterricht). Dazu müsste ich meine Arbeitszeit verringern (von Vollzeitstelle auf Teilzeitstelle). Auf eine Anfrage bei meinem Arbeitsgeber, ob ich eine Teilzeitstelle am Nachmittag erhalten könnte, wurde mir Folgendes mitgeteilt: - eine Arbeitszeitverkürzung ist grundsätzlich möglich aber: ich müsste vormittags arbeiten mit der Begründung, sollte ich die Schule vormittags besuchen wäre ich erschöpft, wenn ich die Arbeit am Nachmittag beginnen würde und könnte keine volle Leistung mehr erbringen. D.h. mein Antrag auf Nachmittagsarbeit wurde abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf einen Telearbeitsplatz abgelehnt (2 Kollegen in der Abteilung sind bereits Telearbeiter). Das Arbeitszeitmodell des AG beinhaltet eine Gleitzeit von 07:00 - 20:00 Uhr, sowie Samstag 07:00 - 13:30. Kernzeit ist von 08:30 - 15:30 Uhr sowie freitags von 08:30 - 12:30 Uhr. Wer kann mir sagen, wie die Gesetze dazu lauten. Kann mein AG meinen Antrag mit o.g. Begründung einfach so ablehnen? Dazu noch Folgendes: ich bin schwerbehindert. Vielen Dank für eine Antwort. Doro43 |
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