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#1
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| Hallo ! ![]() In meinem Minijob werde ich zum 1.Mai 4 Std. von Mittwoch bis Freitags arbeiten. Laut BGB stehen mir wie bei einem normalen AN 24 Werktage zu. Aber "Werktage" zählt man ja von Montag bis Samstag. Meine Frage ist nun, wieviel Urlaubsanspruch ich nun habe bei 3 halben Arbeitstagen in der Woche? Und wie müßte ich das umrechnen bzw. muß man überhaupt umrechnen, wenn 1 Arbeitstag = 8 Std.bedeuten?! ![]() Ich danke im Voraus! LG VollmilchSchoki |
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#2
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| Hallo Vollmilchschoki, du hast grundsätzlich Anspruch auf anteiligen Urlaub. Wenn 24 Tage bei einem Vollzeitjob und einer 6-Tage-Woche im Jahr bestehen, sind es bei einer 5-Tage-Woche nur noch 20 Tage. Bei eiener 3-Tage-Woche 3x4=12 Tage und wenn die Tage nur zur Hälfte Arbeitszeit sind, dann nur die Hälfte, also 6 Tage. Man kann es einfacher berechnen: 4 Wochen Urlaub gesetzlich, dann rechnest du aus wie viele Tage oder Stunden du in den vier Wochen arbeitest und das ist dein Urlaubsanspruch. Natürlich nur, wenn keine abweichende vertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelung besteht. grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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