U25 Umzug zum Freund (stress mit meiner Mutter)
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U25 Umzug zum Freund (stress mit meiner Mutter)

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  #1  
Alt 17.02.2010, 21:40
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Frage U25 Umzug zum Freund (stress mit meiner Mutter)


Hallo...

Also ich hab da mal sone Frage, und zwar ich bin Arbeitslos gemeldet, und möchte gerne zu meinem Freund ziehen, weil ich totalen stress mit meiner Mutter habe. Würde ich dort weil ich da auch miete zahlen müsste, irgendwie Wohngeld und heizkosten bezahlt bekommen?
Bei ihm zu Wohnen wäre schon besser weil ich da eher eine Arbeit bekomme als hier.. da er direkt mitten in der Stadt wohnt.
Was könnt ihr mir darüber sagen? Danke für eure Antworten!!

Lg Sweety!
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  #2  
Alt 17.02.2010, 23:20
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Beziehst du und/oder deine Mutter ALG II?

Hast du eine Berufsausbildung?

Dein Alter?
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  #3  
Alt 17.02.2010, 23:23
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Also ich bin 21 habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zur kauffrau im Einzelhandel und bekomme derzeit nur arbeislosengeld 1

Meine Mutter bekommt Arbeitslosengeld 2
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  #4  
Alt 18.02.2010, 01:21
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Ich gehe davon aus, dass die elterliche Wohnung angemessen für zwei Personen ist.

Ziehst du aus, erhält deine Mutter eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft bzw. erhält dann nur noch die angemessene Wohnungsmiete und muss den Rest aus dem Regelsatz zahlen.

Zieht deine Mutter dann in eine kleinere Wohnung, die angemessen ist, hast du dir damit den Rückzug in die elterliche Wohnung verbaut, bei Bezug von ALG II stehst du stets unter der Drohung einer 100%-Sanktion, und damit unter der Drohung des Wohnungsverlustes oder eines Eintritts in eine Schuldenspirale.

Mit ALG I kannst du auch Wohngeld beantragen und zu deinem Freund ziehen, da aber das ALG I irgendwann ausläuft, fällst du absehbar in ALG II.

Bei ALG II kommt dann auch das Problem der eheähnlichen Gemeinschaft /Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II zum tragen, das heisst: bei ALG II zahlt der, der verdient.

Ausserdem weiss noch keiner, was die schwarz-gelbe Regierung ausheckt, wenn Westerwelle sich durchsetzt, und wenn es nur in Nuancen ist, wird es noch bitter für Hartz IV - Hilfeempfänger.

Es gibt also gute Gründe, warum du zumindest bis 25 im elterlichen Haushalt wohnen bleiben solltest.

Wenn es also so ist, dass von deinem Auszug sowohl deine als auch die Wohnsituation deiner Mutter betroffen wäre, muss der Auszug für beide Parteien sorgfältig vorbereitet werden. In meine Betrachtung habe ich noch nicht die Situation deines Freundes einbezogen.

Beachte bitte die Erreichbarkeitsanordnung, sie gilt für ALG I und ALG II.

http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
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