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#1
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| Hallo alle zusammen; Ich habe ein problem und hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar habe ich eine Ausbildung zum hochbaufacharbeiter kurzgesagt Bauhelfer gemacht von 2 jahren. Was einen nicht sehr weit bringt nun wollte ich eine umschulung zum Zimmermann machen und das Arbeitsamt meinte ist nicht du hast einen Beruf erlernt. Nach 3 Jahren als Bauhelfer bei der zimmerei wurde ich aus betrieblichen gründen entlassen. habe dann einen dachdecker betrieb gefunden wo ich auch eine ausbildung machen könnte denn wer will schon sein leben lang nur der handlanger sein der genauso viel arbeitet wie die gesselen und 1000 € weniger verdienen. Nur beim Arbeitsamt brauche ich nicht zu fragen die sagen wieder nein zudem kommt das ich verheiratet bin und zwei kinder habe. nun meine frage:wo kann man noch ausser beim Arbeitsamt zuschüsse für denn betrieb kriegen für eine Umschulung, oder muss ich drei Jahre lehre machen und wenn was für fördergelder bekommt dann der betrieb und von wemm??? Wo kann man fördergelder oder gegebenenfalls kredite beantragen die eine umschulung finanzieren??? Vielen Dank im Voraus |
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#2
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| Wie alt bist Du?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| 30 jahre jung |
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#4
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| Zitat:
Ich dachte bislang, Dachdeckerbetriebe würden händeringend nach Auszubildenden suchen, weil sich erstens zu wenig junge Leute für diesen Beruf interessieren und es zweitens eine enorme Durchfallquote in den Abschlussprüfungen gibt. Erkundige Dich mal bei der Handwerkskammer, ob Du eine Ausbildung zum Zimmerer verkürzen könntest - aufgrund Deiner bereits vorhandenen Berufserfahrung in diesem Bereich und der ersten Ausbildung, die Du gemacht hast. Erkundige Dich auch danach, ob es eine Externenprüfung gibt. In kaufmännischen Berufen kann man bei der IHK eine Prüfung ablegen, ohne zuvor eine Ausbildung absolviert zu haben, wenn man bereits über eine Reihe von Jahren Berufserfahrung im entsprechenden Beruf mitbringt. Man muss sich dann natürlich vollständig selbst auf die Prüfung vorbereiten, also z.B. ohne Berufsschule. Es gibt jedoch oftmals Kurse zur Prüfungsvorbereitung von Seiten der IHK und von privaten Anbietern. Ich weiß jedoch nicht, ob es diese Möglichkeit auch für Handwerksberufe gibt. Sollte es keine Möglichkeit der Externenprüfung geben, wird's schwierig. Ich sehe keine Förderung für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie in der Zeit der Ausbildung, da Du bereits eine Ausbildung hast und diese nun nicht auf der ersten aufbaut. Kindergeld ist altersmäßig durch. Wohngeld werdet Ihr nicht bekommen, weil Ihr dann bedürftig seid. ALG gibt's nur im Falle einer Umschulung, ansonsten musst Du vermittelbar sein. Kredite gibt's meinem Wissen nach nicht für die Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern allenfalls für Schulgebühren u.ä. Wenn Du weißt, auf welche Zeit Du die Ausbildung verkürzen könntest, dann rechne doch einmal aus, wieviel Geld Euch fehlen würde. Kann vielleicht die Familie helfen? Außerdem könntest Du überprüfen, ob für Dich die Möglichkeit besteht, den Schritt der Gesellenprüfung als Zimmerer einfach zu überspringen und eine Aufstiegsausbildung zu machen. Dafür könnte es Meister-BAFöG geben. Meister-BAFöG ist - anders als z.B. BAFöG für Studenten - nicht altersgebunden. Infos über Meister-BAFöG findest Du hier: BMBF: "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz So steht z.B. bei Zimmerermeister im BerufeNet unter Zugangsvoraussetzungen: Zitat:
Wenn Du eine von denen anklickst, findest Du unter "Ausbildung" das Kapitel "Zugangsvoraussetzungen". Schau doch mal, ob da etwas für Dich infrage kommt: Zimmerer/Zimmerin - BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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