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#1
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| Hallo, ich bin momentan familiär sehr eingespannt, nicht berufstätig aber auch nicht als arbeitslos gemeldet. Nun möchte ich in einem Monat nach Berlin ziehen und mir dort schnellstmöglich eine Arbeit suchen. Ich habe mich kundig gemacht und weiß somit dass ich dort gute Chancen habe einen Job zu finden. Nun meine Frage: Kann ich die Umzugskosten absetzen? Eine weitere Frage wäre.. ich habe ein Umzugsunternehmen beauftragt und werde auch einen großen Teil der Kosten hierfür alleine übernehmen. Meine Mitbewohnerin wird die Kosten für die Hälfte des Wagens und der Benzinkosten übernehmen. Da sie dies auch absetzen möchte, will sie nun dass unsere beiden Namen auf der Rechnung auftauchen. Würde das heißen dass in diesem Fall bei mir nur der halbe Rechnungsbetrag abgesetzt werden kann? Vielen Dank.. |
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#2
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| keiner ne idee? :( |
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#3
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| Hallo Itsme, Zitat:
Zitat:
![]() Unabhängig davon- lies dir zu diesem Thema mal den § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG durch. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| danke für deine antwort wolf! ![]() heißt das ich kann es absetzen auch wenn ich erst im februar oder märz eine neue stelle finde aber jetzt schon umziehe? und kann ich die kosten dann aufgrund eines umzugs aus beruflichen gründen(!) absetzen? zur 2. frage.. nee ich trage nicht nur die hälfte sondern ca. 4/5 der kosten.. danke für den link! lg alexa Geändert von itisme (09.11.2008 um 12:18 Uhr) |
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#5
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| Hallo Alexa, ... die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise bedarf nicht der Begründung aus beruflichen Gründen- diese ist, man möge mich korrigieren, auch nicht gegeben. Die von euch vorgesehene Art des Rechnungssplitting kann zu Problemen führen, achtet darauf dass jeder seinen Teil nachvollziehbar und belegbar per Banküberweisung tätigt. Idealerweise wird jedem von euch beiden eine separate Rechnung ausgestellt. ... auf welcher Basis möchte denn deine Freundin/Mitbewohnerin ihre Umzugskosten absetzen? Zieht sie denn nachvollziehbar, aufgrund einer konkreten Anstellung am Zielort um? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| hi wolf, genau genau, das is ja meine frage.. man muss soweit ich weiß unterscheiden zwischen umzug aus privaten und umzug aus beruflichen gründen. bei letzterem kann man ne menge mehr als werbungskosten absetzen. bei ersterem nur 20 % als haushaltsnahe Dienstleistungen. da fällt mir ein.. braucht man bei der angabe von werbungskosten ebenfalls eine überweisung oder reicht dort nicht 'nur' eine rechnung? meine mitbewohnerin möchte die umzugskosten als werbungskosten absetzen. sie hat bereits eine stelle in berlin gefunden und zieht somit aufgrund einer konkreten anstellung um. ich habe zwar noch keine anstellung aber werde sicher früher oder später vor ort eine finden. sozusagen ebenso 'nachvollziehbar, aufgrund guter aussichten auf eine anstellung.. |
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