Ungelernte, selbstständige Kauffrau sucht...
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Ungelernte, selbstständige Kauffrau sucht...

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  #1  
Alt 03.03.2007, 16:36
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Guten Abend zusammen,

Ich habe keinen Beruf erlernt, bin aber seit 25 Jahren mit einem mobilen Verkaufsgeschäft selbstständig. Schwerpunkt: Schmuck und Accessoires.

Nun suche ich eine Festanstellung im Einzelhandel. Habe mich schon einige Male beworben, bis jetzt ohne Erfolg.

Ich bin über vierzig und bekomme vom Arbeitsamt keine Umschulung oder Ausbildung genehmigt, weil ich eben bis heute immer selbstständig war.

Wie beurteilt ihr meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt?

Gruß Antonia
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  #2  
Alt 03.03.2007, 16:56
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Lächeln Hallo Antonia

Herzlich Willkommen in unserem Forum!

Wenn Du sei 25 Jahren selbständig im Verkauf bist, hast Du auf jeden Fall die Möglichkeit als sogen. Externe an der Abschlussprüfung zur Verkäuferin oder Kauffrau im Einzelhandel zugelassen zu werden. Diesen Anspruch hast Du auch ohne Teilnahme an einer Umschulungsmassnahme! Die Zulassung zur Abschlussprüfung erhälst Du bei der für Dich zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Die Frage ist, traust Du Dir dies zu?

Es gibt zumindest in meiner Region Anbieter, die für diesen Personenkreis Massnahmen anbieten. Prüfe mal bei Deiner Arbeitsagentur, ob Du für eine solche Massnahme in Frage kommst, falls es entsprechende Anbieter gibt.

LG
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Skorpion1153
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  #3  
Alt 04.03.2007, 08:15
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Hallo Skorpion 1153,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe auch schon daran gedacht, einen externen Abschluss bei der IHK zu machen. Ich glaube ,der Lehrgang dauert 5 Monate.

Ich werde mich morgen informieren und es dir anschließend mitteilen.

Danke

LG Antonia
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  #4  
Alt 06.03.2007, 16:03
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Guten Tag, lieber Skorpion 1153,

Ein Bildungszentrum in meiner Nähe bietet Lehrgänge an. Das dauert 5 Monate MO-FR von 8.15-15.30. Anschließend findet die Prüfung bei der IHK statt. Bildungsgutschein erforderlich.
Mal sehen, was das Arbeitsamt dazu sagt. Wenn die Arbeitsvermittlerin keine größeren Chancen für mich auf dem Arbeitsmarkt sieht, dann gibt es keinen Bildungsgutschein. Gut, ich werde sehen.
Wenn du interessiert bist, werde ich dich weiter auf dem Laufenden halten.

Einen schönen Abend wünscht

Antonia
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  #5  
Alt 06.03.2007, 18:38
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Cool Hallo Antonia

Das freut mich für Dich. Natürlich bin ich interessiert. Würde mich sehr freuen, wenn Du die Möglichkeit erhälst.

Vielleicht hilft Dir noch nach stehender Auszug aus dem SGB III:
Zitat:
§ 8 Frauenförderung

(1) Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinzuwirken.

(2) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.

§ 77 Grundsatz

(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und

3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder

2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

(3) Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
LG und viel Erfolg!
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Skorpion1153
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  #6  
Alt 06.03.2007, 20:07
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Hallo lieber Skorpion1153,

klar wird mir das weiterhelfen.

Du bist sehr lebensklug. Ich habe hier im Forum viele Ratschläge von dir gelesen und fand sie alle sehr auf den Punkt gebracht.

Du bist ein sehr empathisch Memsch.

Sobald ich Genaues weiß, melde ich mich.

Gruß
Antonia
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  #7  
Alt 06.03.2007, 20:19
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Cool Hallo Antonia

Vielen Dank für Dein Lob.
LG
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Skorpion1153
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