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#1
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| Guten Abend zusammen, Ich habe keinen Beruf erlernt, bin aber seit 25 Jahren mit einem mobilen Verkaufsgeschäft selbstständig. Schwerpunkt: Schmuck und Accessoires. Nun suche ich eine Festanstellung im Einzelhandel. Habe mich schon einige Male beworben, bis jetzt ohne Erfolg. Ich bin über vierzig und bekomme vom Arbeitsamt keine Umschulung oder Ausbildung genehmigt, weil ich eben bis heute immer selbstständig war. Wie beurteilt ihr meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt? Gruß Antonia |
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#2
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum! Wenn Du sei 25 Jahren selbständig im Verkauf bist, hast Du auf jeden Fall die Möglichkeit als sogen. Externe an der Abschlussprüfung zur Verkäuferin oder Kauffrau im Einzelhandel zugelassen zu werden. Diesen Anspruch hast Du auch ohne Teilnahme an einer Umschulungsmassnahme! Die Zulassung zur Abschlussprüfung erhälst Du bei der für Dich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Frage ist, traust Du Dir dies zu? Es gibt zumindest in meiner Region Anbieter, die für diesen Personenkreis Massnahmen anbieten. Prüfe mal bei Deiner Arbeitsagentur, ob Du für eine solche Massnahme in Frage kommst, falls es entsprechende Anbieter gibt. LG |
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#3
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| Hallo Skorpion 1153, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auch schon daran gedacht, einen externen Abschluss bei der IHK zu machen. Ich glaube ,der Lehrgang dauert 5 Monate. Ich werde mich morgen informieren und es dir anschließend mitteilen. Danke LG Antonia |
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#4
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| Guten Tag, lieber Skorpion 1153, Ein Bildungszentrum in meiner Nähe bietet Lehrgänge an. Das dauert 5 Monate MO-FR von 8.15-15.30. Anschließend findet die Prüfung bei der IHK statt. Bildungsgutschein erforderlich. Mal sehen, was das Arbeitsamt dazu sagt. Wenn die Arbeitsvermittlerin keine größeren Chancen für mich auf dem Arbeitsmarkt sieht, dann gibt es keinen Bildungsgutschein. Gut, ich werde sehen. Wenn du interessiert bist, werde ich dich weiter auf dem Laufenden halten. Einen schönen Abend wünscht Antonia |
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#5
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| Das freut mich für Dich. Natürlich bin ich interessiert. Würde mich sehr freuen, wenn Du die Möglichkeit erhälst. Vielleicht hilft Dir noch nach stehender Auszug aus dem SGB III: Zitat:
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#6
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| Hallo lieber Skorpion1153, klar wird mir das weiterhelfen. Du bist sehr lebensklug. Ich habe hier im Forum viele Ratschläge von dir gelesen und fand sie alle sehr auf den Punkt gebracht. Du bist ein sehr empathisch Memsch. Sobald ich Genaues weiß, melde ich mich. Gruß Antonia |
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#7
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| Vielen Dank für Dein Lob. ![]() LG |
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