Unterschied freier Mitarbeiter - Angestellter
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Unterschied freier Mitarbeiter - Angestellter

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  #1  
Alt 03.06.2008, 14:20
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hallo!

bin derzeit angestellter mit einem befristeten vertrag. jedoch tendiert die arbeitsauslastung so gegen null, dies will bedeuten bei 8 std. arbeit, habe ich vielleicht wirklich 1-2 std. etwas zu tun. die ist, wie man sich wohl vorstellen kann, nicht wirklich befriedigend.

derzeit ist eine stelle intern ausgeschrieben als freier mitarbeiter. die dortigen aufgaben würden mich auch eher interessieren und verspricht auch mehr arbeit.

jetzt ist aber die frage, welche unterschiede es genau zwischen einem freien mitarbeiter und einem angestellenverhältniss gibt. ausser natürlich, dass die arbeit als freier mitarbeiter ein höhres riskio ist.

also die stelle ist mit einem befristeten honorar-rahmenvertrag ausgeschrieben!

also, wenn jemand ein paar wichtige unterschiede kennt oder tipss hat, bin ich sehr dankbar!
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  #2  
Alt 03.06.2008, 19:28
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Hallo erstmal,

wenn ich richtig in Erinnerung habe, gibt es zwei Möglichkeiten, um als "freier Mitarbeiter" tätig zu sein. Das eine ist ein Werkvertrag, das andere der Dienstleistungsvertrag.
Bei beiden rechnest du deine geleistete Arbeit direkt mit dem Unternehmen ab und führst deine Umlagen selbst an die Ämter und Kassen ab (Steuer, KV etc.).

Wenn ich ehrlich sein darf, würde ich das bleiben lassen, solang die Chance besteht, dass dein derzeitiger Angestellen-Vertrag verlängert wird. Denn so hast du zumindest auch ein geregeltes Einkommen, wenn es nichts zu tun gibt. Als freier Mitarbeiter sitzt du in der Flaute "dumm rum" und selbige gibts dann auch auf dem Konto. Und "Honorar-Rahmenvertag" klingt für mich so ein bissle nach "Wenn du nur 100 anstelle von 125% bringst, gibts weniger Kohle raus!"

Es liegt also an dir, abzuschätzen, wie risikobereit du bist, um beruflich mehr Befriedigung zu erfahren.

LG
Curly
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  #3  
Alt 04.06.2008, 08:53
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Standard Scheinselbständigkeit

danke für diene antwort!

das sind natürlich sachen, über die ich auch schon nachgedacht hatte. insbesondere das evtl. unregelmäßige geld ist ein großer hinderungsgrund.

also abrechnen müsste ich nix. bei uns wird ein dienstplan erstellt und anhand dieses dienstplanes würde auch bezahlt. ich weiß auch schon, dass die stelle für 5 mal die woche vorgesehen ist, aber natürlich kann der ag jederzeit sagen morgen brauchst du nicht zu kommen.

und zu den sv-beiträgen und der lohnsteuer kann ich nur sagen, dass die wohl bei uns direkt vom honorar abgehalten werden und den entsprechenden trägern überwiesen werden.

deshalb hatte ich auch gefragt. alles was ich dazu lese, steht halt drin, dass man seine leistung abrechnen muss und die abgaben selber abführen muss. dies ist aber bei uns irgendwie nicht der fall!

ich glaube es muss etwas mit der regelung zur "scheinselbständigkeit" zu tun haben!

vielleicht kann mit dazu jemand was sagen.
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