| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich stelle das thema mal hier rein und hoffe das sich jemand mehr auskennt wie ich . Habe folgende Situation, ich befinde mich seit jetzt schon fast 4 Monaten in Kurzarbeit (100%), heißt das ich zu hause sitze ![]() ![]() Soweit ich weiß ist es so das wenn man urlaub hat der Betrieb zahlen muß und nicht das arbeitsamt das mit übernimmt, soviel habe ich schon rausgefunden. Ich habe noch von den 26 Tagen 22 urlaubstage über. Habe mir auch shcon welche nehmen wollen und einen Antrag gemacht aber mein Produktionsleiter sagte mir das ich sowieso zu hause bin und der urlaub nicht nötig sei nur bei notfällen, habe somit den urlaub nicht bekommen. Aber ich darf ja bei kurzarbeit nicht wegfliegen und weitere Strecken fahren, da ich für den betrieb immer erreichbar sien muß. ![]() ![]() Jetzt sammelt sich der urlaub an den ich auch gerne haben möchte aber von der Firma stoße ich da nur auf ablehnung. Ich habe auch ehrlich keine lust auf meinen urlaub zu verzichten oder das er nächstes jahr verfällt. mein letzter weg ist das Arbeitsamt mal anzurufen und mal hören was die dazu sagen aber wie gesagt unbedingt wollte ich das nicht machen, denke das dann ärger vorprogrammiert ist. Habt ihr vielleicht einen Rat was man machen kann?? Geändert von weissekatze9 (20.07.2009 um 22:50 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Urlaub ist bei Kurzarbeit möglich, so steht's auch im § 170 SGB III. SGB 3 - Einzelnorm Vermutlich gewährt der Betrieb Urlaub aus dem Grunde nicht, weil man noch nicht weiss, welche Mitarbeiter den Arbeitsplatz behalten. Gewährt man Urlaub, der eigentlich dann nicht zusteht, wäre das der Verlust des Betriebes. Oder man will sofort wieder lieferfähig sein und hält die Truppe zusammen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der 2. bei Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen, oder 3. bei der Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Vielleicht bin ich ein wenig blöde das zu verstehen aber so ganz komme ich gerade da nicht mit, was meinen die damit??? Zitat:
jetzt zum anderen was du sagstest: ja richtig aber dann stehen mir immer noch gut 10 tage zu da ich ja jetzt shcon im 7. monat reingehe. Kann natürlich sien das es so sein kann, habe auch nicht so darüber nachgedacht aber mein betrieb würde ja bei kündigungen die Leute ja trotzdem arbeiten lassen müssen, zuminedet für die Kündigungsfrist in den miesten fällen ja 4 wochen, weil dann das arbeitsamt nicht mehr zahlt. Ich denke eher das der betrieb nur sparen will und das so machen will das wir noch auf unsern urlaub verzichten. Und das tu ich auf keinen Fall. Wie gesagt habe ich 10 tage dir mir zustehen wenn das auf die 7 monate gerechnet ist. und die Würde ich schon gerne mal nehmen, weil richtig urlaub ist das was ich habe nicht, muß ja auf abruf in der nähe bleiben. Geändert von weissekatze9 (21.07.2009 um 12:19 Uhr) |
|
#4
| |||
| |||
| So habe mir vorgenommen donnerstag beim arbeitsamt anzurufen kann ja dann mal berichten wie das gelaufen ist. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urlaubsverbot wegen Kurzarbeit | cutter | Arbeitsverträge | 14 | 14.09.2009 19:17 |
| Urlaub? | Mardi | Ausbildung | 2 | 30.07.2009 07:47 |
| Einstellung trotz Kurzarbeit???? | weissekatze9 | Vorstellungsgespräch | 7 | 20.07.2009 13:16 |
| Kündigung wegen Urlaub | harusame | Kündigung | 1 | 18.07.2008 22:24 |
| Sonderfall: Urlaub nach AN Kündigung | Forever | Kündigung | 3 | 03.04.2008 03:54 |