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#11
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| Hallo FreiBir, ... wenn es tatsächlich so wäre dass Kikki 2008 bei ihrem vorherigen Arbeitgeber bereits Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, dann hättest du natürlich recht. Außerdem würde sich dann auch die Frage stellen wieviel Urlaub sie/er dort bereits erhalten hat, angenommen sie wäre dort bereits in den Genuss ihres vollständigen Jahresurlaubs gekommen wäre ihr Anspruch für 2008 aufgebraucht und ZAF könnte sich freuen. Hat sie/er? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von Ratgeberin (25.11.2008 um 21:32 Uhr) |
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#12
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| Hat sie nicht, da vorhergehender Job auf Mini-Job-Basis ausgeführt wurde. Mittlerweile hat sich meine Anwältin gemeldet. Lt. dem Bundesurlaubsgesetzt ist wohl immer der volle Monat zu sehen. tja, hab ich wohl "voll geloost". Das bestätigt meine Meinung zu ZAF. Vielen Dank für Eure Hilfe und Tips. liebe Grüße Kikki |
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