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#1
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| Hallo an Alle, ich bin beim suchen im Netz auf diese Seite gestossen, und hoffe jemand kann mir nützliche Ratschläge geben. Zu meinem Problem: Ich habe Ende April einen Arbeitsvertrag bei Randstad Deutschland GmbH unterschrieben. Arbeitsbeginn war der 02.05.2008. Jahresurlaub 24 Tage. Ich habe im Sommer nachgefragt wieviel Tage Urlaubsanspruch ich denn für das Jahr 2008 genau hätte. Die Antwort meiner Disponentin lautete 2 Tage pro Monat. Nun ist es an der Zeit den Resturlaub für dieses Jahr einzureichen. Lt. Randstadt stehen mit für diese Jahr (Mai - Dezember) 14 Tage Urlaub zu. Nach meiner Rechnung habe ich 8 Monate gearbeitet, also 16 Tage Urlaub. Ich habe diese Thema am Freitag bei einem persönlichen Gespräch angesprochen, hier wurde mit erklärt dass in irgendwelchen Bestimmungen vermerkt ist, da ich am 02.05. begonnen habe und nicht am 01. steht mir für den Mai kein Urlaub zu. Ein paar Tage vor diesem persönlichen Gespräch hat mir ein anderer Disponent telefonisch mitgeteilt, dass mir Anteilmäßig Urlaub zusteht, meine Disponentin dies aber im System ausrechnen muss. Mein Vertrag läuft nur noch bis zum 31.12.2008, die Vertragsverlängerung ist durch, habe ich bereits zur Unterschrift vorliegen. Wo kann ich erfahren, ohne dass es Anwaltsgebühren kostet, wieviel Urlaubsanspruch ich für den Monat Mai habe?? Für hilfreicht Tips bedanke ich mich schon im voraus. viele Grüße kikki65 |
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#2
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| Urlaub wird auf's Jahr gerechnet, wenn in deinem Vertrag nichts anders aufgeführt ist. Das würde bedeuten, dass dir anteilig für den Monat Mai mindestens 1 Tag Urlaub zustehen müsste (die 0,93333 Resttage für Mai entfallen wahrscheinlich).
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| Hallo und herzlich willkommen Kikki, ... vorausgesetzt dass weder dein Arbeitsvertrag noch ein für dich gültiger Tarifvertrag etwas anderes aussagt greift hier wohl der § 4 BUrlG... Zitat:
Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (24.11.2008 um 17:27 Uhr) |
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#4
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| Ich finde so eindeutig ist das nicht, oder Ich stehe auf dem Schlauch? Zitat:
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#5
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| Hallo an Alle, lt Bundesurlaubsgesetz hat man pro Jahr 24 Tage Urlaubsanspruch. Dies würde bedeuten bei 8 Monaten beschäftigung 16 Tage. Meine Zeitarbeitsfirma redet sich damit raus, dass der 01.05. ein Feiertag ist, und der Mai somit kein voller Monat seit. Daher hätte ich für den Monat Mai keinen Urlaubsanspruch. Auf Deutsch 4 Wochen gearbeitet, aber kein Urlaubsanspruch da kein voller Monat. Wenn das so wäre, könnten alle Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge jeweils ab dem 02. d. Monats laufen lassen, sparen so bei jedem Arbeitnehmer 2 Tage Urlaub. Wie kann das sein??? lg Kikki |
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#6
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| Rechtsberatung und juristische Nachrichten auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#7
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| Hallo kikki65, nach den ganzen Zitaten aus dem Bundesurlaubsgesetz schiebe ich noch einen Paragraphen hinterher und hoffe damit die Sache aufzuklären: In § 5 des Bundesurlaubsgesetzes steht, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat hat. Da Arbeitsbeginn erst am 2. Mai war, handelt es sich also nicht um einen vollen Monat. Darauf bezieht sich wohl Randstad. Allerdings sind für diese Rechnung klare Bedingungen (§ 5, Abs. 1 a -c; siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bu...rlg/gesamt.pdf) aufgeführt, die ich bei Dir nicht erfüllt sehe. Darüber solltest Du mal mit Randstad reden, weil nach meiner Rechtsauffassung Du dann auch für den Mai anteilig Urlaub erhälst. Da dann auf ganze Tage aufgerundet wird, hättest Du auch für Mai 2 Urlaubstage. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
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#8
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Genauso sehe ich das auch, leider stellt sich ZAF da stur. Sind wir denn als Arbeitnehmer den Zeitarbeitsfirmen völlig ausgeliefert??? Geändert von Ratgeberin (25.11.2008 um 21:31 Uhr) |
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#9
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| Hallo Andreas, ... das bedeutet dass Kikki, da ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, bereits 2008 Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub von 24 Werktagen hat. Natürlich vorausgesetzt dass keine sonstigen einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen greifen. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (25.11.2008 um 20:50 Uhr) |
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#10
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| Das kommt nicht ganz hin, Wolf. Wenn kikki bei ihrem/seinem letzten AG 01.08-04.08 schon Urlaub in Anspruch genommen hat, würde der anteilig abgezogen. 05.08-11.08 wären dann ja nur Gesamtanspruch für 7 Monate. Sonst würde ich doch zu sehen, dass ich bei einem Arbeitgeberwechsel, das ganze in das Frühjahr lege, und versuchen 2x meinen Jahresurlaub abzufangen.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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