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#1
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| Hallo, ich wechsel zum 1.10. meinen arbeitsplatz. Der neue AG braucht doch diese uraubsbescheinigung. Könnt ihr mir weiterhelfen was das überhaupt im klartext bedeutet? Wenn ich bis jetzt weniger urlaub genommen habe, als mir anteilig zusteht? Muß der alte AG mir das irgendwie „auszahlen“? und muß der neue AG mir diese Tage zusätzlich gewähren? Und wenn ich mehr genommen habe, als mir anteilig zusteht, dann könnte der neue AG das auf den neuen urlaub anrechnen? Danke für eure Tipps! LG |
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#2
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__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |