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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich habe ein paar Fragen. Ich arbeite seit dem 1.10.2007 in einer Firma. Habe letztes Jahr im Juni Urlaubsgeld bekommen in Höhe von 489 Euro. Also ich meine jetzt nicht den Urlaubslohn den man bekommt wenn man Urlaub hat sondern das Urlaubsgeld. Nun endet mein befristeter Vertrag am 31.03.2009 (ich wurde bisher 2 x verlängert für 6 Monate) und ich frage mich, ob ich, falls dieser nicht verlängert wird, trotzdem noch Urlaubsgeld bekomme? Und wenn ja wie hoch dies sein dürfte. Dann frag ich mich noch wie das Arbeitsamt das ALG 1 ausrechnet. Ich denke es wird nach den letzten 12 Lohnabrechnungen fragen. Wartet das Arbeitsamt solange bis ich auch die Abrechnung von März 2009 abgeben kann oder rechnet er von Februar bis Februar. Das wäre blöde denn dann fehlt mir ja der März in der Gesamtrechnung. Im März also in der letzten Abrechnung hab ich ja viel mehr brutto als im Februar. Ist es richtig dass ich dann 15 Monate Anspruch auf ALG 1 habe? Ich habe vorher in einer Firma gearbeitet vom 10.10.06 bis 30.09.07 und war danach ohne Pause seit dem 01.10.07 in meiner jetztigen Firma. Habe einen Rechner im Internet gefunden worin man sein gesamtes Brutto für 1 Jahr einträgt und rausbekommt wieviel ALG 1 man dann raus hat. Kann ich damit dann rechnen dass das stimmt? Hier der Rechner: Selbstberechnung Muss ich das Weihnachtsgeld vom November zurückzahlen wenn ich am 31.03. ausscheide? Ich hoffe auf eure zahlreichen Antworten :-) Geändert von Felina (04.03.2009 um 12:09 Uhr) |
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#2
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| Hi, auf das Urlaubsgeld hast du keinen Anspruch. Das ist eine freiwillige Zahlung deines AG. Es sei denn es steht im Vertrag. Erst nach dreimaliger Zahlung ist der AG verpflichtet dir auch weiterhin Urlaubsgeld zu zahlen, das nennt man dann betriebliche Übung (heißt wirklich so). Dein ALG 1 berechnet sich so: 60 % (wenn du Kind hast 67 %) vom durchschnittlichen Monatslohn der letzten 12 Monate. Wieso hast du im März ein höheres Gehalt? Das Arbeitsamt will deine Lohnabrechnungen nicht sehen. Dein Arbeitgeber muss dir eine sog. Arbeitsbescheinigung ausstellen. Diesen Schriebs bekommst du wenn du dich arbeitslos meldest. Hast du ja hoffentlich schon getan!? Du musst dich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden! Die Anspruchsdauer sagt dir das Arbeitsamt. Dein Weihnachtsgeld musst du nicht zurückzahlen. Es ist ja nicht so das du gekündigt hast. Sondern der Vertrag läuft aus und außerdem hat dein AG dir das xmas Geld ja freiwillig gezahlt. LG ixipixi |
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#3
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| Da ich nach Stunden bezahlt werde habe ich im März mehr Geld als im Februar weil der März einfach mehr Tage (auch Samstage) hat. Ich arbeite freiwillig auch schon mal länger oder samstags und das gibt dann auch mehr Geld. Im Februar war ja Karneval und da hatte ich Urlaub und somit weniger Überstunden und nur einen Samstag also weniger Geld als im März. Ja hab mich schon telefonisch vorab arbeitslos gemeldet... Also muss mein Arbeitgeber ausfüllen was ich von März 08 bis März 09 bekommen habe? Und danach wird berechnet? Ok danke für die Antwort. |
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#4
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| Ja, also dein AG trägt den Lohn von April 08 bis März 09 ein. Danach berechnet sich dein ALG 1. Es sei denn: angenommen du hast in den letzten 2 Jahren durchschnittlich mehr verdient als nur in den letzten 12 Monaten. In diesem Fall würdest du ein höheres ALG 1 bekommen. Musst du halt einfach mal nachrechnen. Diese Arbeitsbescheinigung müssen von all deinen Arbeitgebern ausgefüllt werden die du (in deinem Fall von April 07 bis März 09 hattest. Wenn das nur eine Firma war ist alles bestens. (War ja bei dir so!?). |
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#5
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| hab davor viel weniger verdient... also rechne ich nur die letzten 12 Monate |
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#6
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| habe verlängert bekommen bis 30.09. bin dann also genau 2 Jahre da dann heisst es hopp oder topp also Vertrag unbefristet oder arbeitslos kann man dann wirklich 2 Jahre angeben? in den Formularen steht doch immer nur dass man 12 Monate angeben soll... naja wir werden sehen... |
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