Vermittlungsgutschein
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  #1  
Alt 13.02.2008, 14:05
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Hallo

Habe ein Riesen Problem und hoffe auf einen guten Rat.
Ich habe beim Amt eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben,
in der unter anderem steht, das ich im Monat 10 Bewerbungen vorlegen soll
und mir einen privaten AV suchen soll oder kann.
Wie immer man das auch sehen möchte.
Nun zu meinem Problem. Also ich habe mir heute eine priv.AV lerin gesucht.
Soweit war auch alles ok bis Sie dann von mir meinen Originalen VGS haben wollte.
Sie sagte mir, das sie ohne den Originalen Schein nichts mehr für Ihre Mandanten tut, da sie wohl schon so oft schlechte Erfahrungen gemacht hätte oder hat.
Sie wäre wohl schon so oft beim Gericht deswegen gewesen und hat halt nur Ärger.
Tja nun habe ich Ihr natürlich den Schein gegeben und Sie gab mir einen Vermittlungsvertrag.
Ich dachte eigentlich bisher das man nur den VGS als Kopie weitergeben soll?
Da ich auch noch bei verscheidenen Zeitarbeirsfirmen und einem Bildungstinstitut Bewerbungen laufen habe bräuchte ich wohl nun doch das Original vom Schein.
Das sagte mir jedenfalls ein Mitarbeiter eines Bildungsträgers, die im übrigen auch Personal an Arbeitgeber vermittteln.
Tja nun stehe ich natürlich dumm da, da ich nicht weiss wie ich an den Schein wieder kommme???
Soll ich Ihn mir einfach zurückholen?
Was mache ich mit dem Vertrag den ich unterschrieben habe?
Sitze in der Klemme.
Wobei die Dame(PAV) sich auch nur bei den Firmen schlau macht, bei denen ich auch schon war und meine Bewerbung eingereicht habe.
Ist schon komisch für mich alles.
Hoffe auf einen Tipp von Euch was man tun kann.
Danke
Gruß Brinker
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  #2  
Alt 18.02.2008, 10:42
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Hallo Brinker!

Du kannst Dir den Vermittlungsgutschein zurückholen. Sie darf nur eine Kopie diese Scheines empfangen!!!

Erst wenn ein Vermittlung stattfindet in dem ein Arbeitsvertrag zustande kommt, darf sie das Original fordern.

Ob die Dame schlechte Erfahrungen gemacht hat, spielt keine Rolle. Das ist ihr Job, leider auch mit allen Nebenwirkungen.

Meines Erachtens möchte sie Dich als Mandanten sicher im Bestand haben.
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Franky
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Franky für den nützlichen Beitrag:
Brinker (18.02.2008)

  #3  
Alt 18.02.2008, 12:39
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Hallo Franky.

Danke für deine Antwort. Da habe ich dann wohl ein Problem denk ich mal.
Die Dame wird den Schein wohl nicht so einfach wieder raus geben.
Hatte die Situation auch mal beim Amt(Vermittlerin)angesprochen da kam aber nur ein müdes Lächeln.
Ich kannte mich halt damit so nicht aus und habe nun dieses Problem.
Habe mir überlegt der Dame einfach zu sagen das ich ein Job gefunden habe um aus den Vermittlungsvertrag zu kommen.
Bin ich Ihr dann eigentlich Rechenschaft schuldig wo ich arbeiten werde,
oder kann ich das für mich behalten??
Viele Fragen aber es ist echt ne dumme Situation.

Gruß Brinker
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  #4  
Alt 18.02.2008, 14:29
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Bitte sprich/telefoniere mit Der Dame und bitte sie um den originalen Vermittlungsgutschein.

Du könntest das auch schriftlich probieren.

Du brauchst hier nichts vorzutäuschen. Sage einfach was Sache ist. Kopf hoch und viel Glück!
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  #5  
Alt 18.02.2008, 14:41
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Standard Hey, Brinker!

Kein "beauftragter Dritter" darf dir den Original- VGS bei Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages abnehmen!!!!!

Wie Franky es richtig beschrieben hat:

Die liebe Private Arbeitsvermittlerin sollte sich die Mühe machen, einmal den §421g SGB III und dessen Ausführungsbestimmungen zu studieren.

Eigentlich macht es das Amt sehr gern, die Arbeitsuchenden auf die Tatsache hinzuweisen, dass nur die Kopie vor vermittelten Arbeitsantritt vorzulegen ist.

Das es bei dir genau das Gegenteil ist, finde ich traurig.

Auch der Bildungseinrichtung hast du nur eine Kopie zu überreichen.

Eine Möglichkeit hast du noch:

Wenn die verehrte Dame diesen VGS nicht herausrücken will, soll sie doch eine Kopie ziehen und dir das Original wiedergeben. Macht sie's nicht, dann versucht sie dich ausschließlich nur an sich zu binden. Und das ist rechtswidrig.

Am Besten schriftlich mit einem Dreizeiler dazu auffordern.

Für allgemeines Wissen darüber:

Mit einem mit 2000 EUR dotierten Original- Vermittlungs"gutschein" kann niemand auf die Bank gehen und das Geld beleihen oder einlösen. Manche einfache Geister glauben das.

good luck!

soisrecht2
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